Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 3674: Was ist das für ein Gutachter?

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Was ist das für ein Gutachter? 24.10.04
EFH in NRW, 8 Monate Bauzeitüberschreitung trotz Architekt + zgl Bauleiter.
Archi ist verärgert, dass wir für das WDVS nicht die von ihm empfohlene Firma genommen haben, "mit der er schon 20 Jahre gut zusammenarbeitet".
Wir haben eine Firma gewählt, die uns von mehreren Fachleuten empfohlen wurde und deren Arbeit auch besichtigt. Firma ist Mitglied der Gütegemeinschaft Wärmedämmung Fassaden.
Nun lässt der Archi natürlich kein gutes Haar an der Firma, mäkelt herum: "Stümper, Pfuscher etc"
Nun spricht der Archi von einem Gutachter (im Auftrag Bauordnungsamt ?),der die Ausführung prüfen wird.
Zitat: "Sein Abschlussbericht bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Schlussabnahme"
Fragen:
1. Was ist das für ein Gutachter?
2. Will uns der Archi nur Angst machen, weil wir nicht "seine Firma" gewählt haben?
3. Was wird im Rahmen der Schlussabnahme geprüft?
Vielen Dank im voraus
Name: Thomas  

  1. mehr Info? 24.10.04
    Hallo Thomas
    .
    ich bin nur Laie (Bauherrin), habe aber schon einige Jahre mit WDVS-Probleme kämpfen müssen. Ich kann deine Fragen nicht beantworten, aber vielleicht ein bisschen Erfahrung mitteilen.
    .
    Hat dein Archi denn die Mängel nicht detailliert genannt? Das wäre für mich sehr wichtig. Vielleicht kann dein Archi eine Auflistung machen??? Hast Du eine Kopie der WDVS-Zulassung? Dort kann man nämlich selber einiges feststellen. Ich habe leider erst nach Schaden an der Fassade erfahren, dass es eine WDVS-Zulassung überhaupt gibt.
    .
    Eins kann ich Dir sagen. Wenn die Ausführung schlecht ist, dann kannst Du nachher Schwierigkeiten und Ärger erwarten. Und es kann auch richtig teuer werden.
    .
    Grüßle
    Name: Frau Am-072-Har  

  2. Auftrag (wer will was?) 24.10.04
    Soweit ich das aus der Frage übersehe, will der Archi den Gutachter für sich. Der Archi soll später in Ihrem Namen die Schlußabnahme mit unterschreiben bzw. muß eine Erklärung gegenüber dem Bauamt abgeben, daß nach den allgemeinen Regeln der Technik gebaut wurde. Und da er nicht in der Lage ist (?) oder Ihnen zusätzliche Kosten aufdrücken will, verlangt er , daß er seine Erklärungen nur abgibt, wenn Sie einen zusätzlichen Gutachter bezahlen.
    ´
    Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist die Lage für Sie ganz einfach: Wenn der Archi zu seiner Sicherheit (in seinem Kompetenzbereich) ein Gutachten haben will, dann soll er es selbst bezahlen. Punkt.
    ´
    Name: Jochen Ebel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.Ing-Buero-Ebel.de/ing.htm

  3. Architekt will Gutachter bei der Bauabnahme 27.10.04
    Hallo Thomas!
    Mein Vorredner, Herr Ebel, hat recht. Einen Gutachter auf keinen Fall bezahlen, wenn es nur der Entlastung der Verantwortung deines Archi dienen soll.
    Da dein Archi verärgert ist, ist allerdings Vorsicht geboten, weil nicht sicher ist, ob er es mit deiner Interessenwahrnehmung bei der Bauabhnahme besonders genau nimmt (Voraussetzung: du hast deinem Archi überhaupt mit der Leistungsphase 8 nach HOAI, der Bauüberwachung beauftragt!).
    Bitte deinen Archi schriftlich, dir sämtliche ihm bekannten, oder von ihm vermuteten Mängel am deinem Bau detailliert in einer Mängelliste aufzulisten und zwar deutlich vor dem Abnahmetermin.
    Erst wenn du dieses Papier hast, solltest du ihn bitten, dir die Korrespondenz mit der Baufirma bzw. Bautagebücher etc.
    zu zeigen, in welchen er auf die entsprechenden Mängel vor der Abnahme hingewiesen hat. Bitte ihn um Kopien davon.
    Mache von allen Mängeln (und vom ganzen Bau) Fotos, je mehr, desto besser. Das gilt besonders für Mängel, die hernach nicht mehr erkennbar sind, weil andere Gewerke folgten.
    Alle Mängel müssen präzise ins Abnahmeprotokoll, auch die streitigen oder die nur vermuteten!
    Auch muss (anhand der Mängelliste) überlegt werden, ob ggf. die Abnahme wegen jener Mängel nicht verweigert werden sollte, falls diese wirklich erhblich und gravierend sein sollten. Hier wäre allerdings der Punkt, an dem die Hinzuziehung eines qualifizierten Sachverständigen eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten könnte. Bei der Beantwortung der Frage, wer den Gutachter bezahlt, sollte auch die Frage eine Rolle spielen, ob es um Mängel geht, die der Archi ggf. gar nicht selbst in aller Tiefe beurteilen kann, z.B. um Fragen der Statik.
    Achtung wegen der Bauzeitüberschreitung! Falls VOB und eine Vertragsstrafe vereinbart wurden, unbedingt die Geltendmachung der Vertragsstrafe im Abnahmeprotokoll vorbehalten!
    Ralf
    Name: Ralf Wortmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.baurechtstipps.de
 

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