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  1. War´s vielleicht... 19.05.05
    der Gutachter aus:
    http://www.bau.de/forum/holzbau/399.htm
    ????????
    Klingt so bekannt.
    -
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  2. @Ralf Dühlmeyer 19.05.05
    korrekt Herr Dühlmeyer, sind schon ein paar mehr Artikel hier im Forum von mir..., leider...

  3. Mängelbeseitigungskosten 19.05.05
    Sie schreiben, 95% der gerügten Mängel wurden im Schlichtungsverfahren von dem Unternehmer anerkannt. Gilt dieses auch für die Mängelbeseitigungskosten? Oder worum streiten Sie eigentlich noch? Oder geht es nur darum, dass Sie die Mängelbeseitigung durch den Unternehmer nicht mehr wollen?
    MfG
    Name: Jens-Peter Volquardsen   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. @Jens-Peter Volquardsen 19.05.05
    Das Unternehmen will die Mängelbeseitigung nur durchführen, wenn die Bank eine unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft stellt. Dann werden die Mängel vielleicht nur halbherzig abgestellt, so, dass ich die Mängel nicht mehr als gravierend darlegen kann, die Abnahme nicht mehr verweigern kann und dann mit schlampig behobenen Mängeln leben muss, die mein/ihr Geld haben und ich mit schlampig behobenem Pfusch leben muss oder Mängelbeseitigungskosten für eine sauber durchzuführende Instandsetzung zurückklagen muss. Und dann bin ich derjenige der beweisen muss, dass korrekt gearbeitet bzw. nicht korrekt gearbeitet wurde, was widerum mein Geld kostet und so werfe ich dann gutes Geld schlechtem hinterher...

  5. Häääh? 19.05.05
    Werter Fragesteller! Ihre Ausführungen im letzten Beitrag kann ich nicht nachvollziehen!!!! Der Unternehmer hat die Mängel in der Form zu beseitigen, dass es keine Mängel mehr sind. Da gibt nichts mit halbherzige oder schlampige Beseitigung - genausowenig, wie es nur "ein bischen schwanger" gibt...
    Name: Helmuth Plecker   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.plecker.de

  6. Nene Helmuth... 19.05.05
    Ich weiss auf was der Frager anspielt.
    Irgendeine Magelbehebung hingemurkst, so dass die "richtige" Behebung als unverhältnissmässig gewertert würde und dann gibt´s ein paar € als Entschädigung.
    -
    Aber wenn der Fragesteller so weiter wurschtelt (Sorry, aber ein anderer Begriff fällt mit dafür wirklich nicht mehr ein), geht das Ding sauber in die Hose. Und dann hat er weder Geld noch behobene Mängel. Insbesondere, wenn der BU wirklich die Grätsche auf´s Parkett legt.
    Der IV haftet mit seinem Privatvermögen und wird daher einen Teufel tun, auf einen Ct zu verzichten.
    -
    Der Unternehmer versaut´s, der Baubegleiter versaut´s, der SV versaut´s, die Schlichtung ist versaut..... aber es wird weiter munter rumgeeiert, statt Nägel mit Köpfen in dicke Balken zu hauen.
    Ich höre jetzt schon den Jubelschrei des gegnerischen Anwalts, wenn das ein Bauprozess wird.
    -
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  7. Warum einfach,... 19.05.05
    ... wenn´s auch kompliziert geht 8-)
    Name: Helmuth Plecker   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.plecker.de

  8. ... 19.05.05
    Hallo Gastxyz + alle
    .
    wie Herr Dühlmeyer erwähnt hat, wenn verschiedene Ausführungen schon Murks sind, dann wird wahrscheinlich irgendeine Mangelbehebung auch nur hingemurkst.
    .
    Aber auch nicht zu vergessen: es kann auch passieren, dass auch ein gerichtlich besteller SV einige hingemurkste Mängelbeseitigungen akzeptieren wird.
    .
    Gruß
    Amy
    Name: Frau Am-072-Har  

  9. @Ralf Dühlmeyer @all 19.05.05
    "Aber wenn der Fragesteller so weiter wurschtelt (Sorry, aber ein anderer Begriff fällt mit dafür wirklich nicht mehr ein), geht das Ding sauber in die Hose."
    Genau darum geht es ja, dass nicht gewurschtelt werden soll. Ich will Nägel mit Köpfen machen. Aber jeder erzählt einem etwas anderes. Mit einem Anwalt habe ich telefoniert, nachdem ich ihm meinen Sachverhalt schriftlich geschildert hatte. Heute war ich zu einer Erstberatung beim 2. Anwalt und morgen habe ich noch 2 Anwaltstermine. Heute riet mir der Anwalt nochmals eine Frist zu setzen mit Androhung Ersatzvornahme, den Vertrag nicht zu kündigen und dann eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN vornehmen zu lassen. Finde ich komisch, dass ich eine Ersatzvornahme vornehmen lassen kann ohne den Vertrag zu kündigen...

  10. Erfahrungs-, kein Expertenrat 19.05.05
    Der Rechtsanwalt, der Ihnen zu Ersatzvornahme geraten hat, scheint mir der pfiffigere zu sein.
    *
    Fristen sind immer wichtig. Ich hab das hier zwischendurch immer wieder - wenn auch sporadisch - gelesen.
    *
    Ich möchte Herrn Dühlmeyer nur in einem Punkt widersprechen: die Kosten für einen privat beauftragten Sachverständigen sind bei seriösen Anbietern in diesen Fällen selten wesentlich höher als 1000 Euro. Also eine 0 weniger.
    *
    Aus der Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten: meist ist nicht mal ein (offizielles) Gutachten erforderlich. Warum, hat Herr Dühlmeyer erklärt. Aber der Anwalt muß ja auf irgendwas aufbauen. Und zwar juristisch UND technisch.
    *
    Da Sie offensichtlich mit Ihrem richtigen Vorgehen (Baubegleiter etc.) auf die falschen Leute getroffen sind, sollten Sie sich jetzt Zeit nehmen, den "richtigen" Sachverständigen zu finden. Wie das geht, weiß ich leider auch nicht. Evtl. über Referenzen oder eben den Anwalt fragen, ob der jemanden kennt.
    Name: R.K.

  11. Warum, 19.05.05
    guten Tag,
    soll es auch einfacher sein, einen guten Sachverständigen zu finden als einen guten Handwerksbetrieb? Es ist immer noch wie im Leben, es gibt sone und solche.
    Ich denke, unter Fristsetzung und -Wahrung, ist die Ersatzvornahme die sinnvollste Lösung. Immer bei fachlich "wasserdichter" Begleitung und Dokumentation.
    MfG
    Name: Lukas Ensikat   E-Mail-Adresse anzeigen  

  12. Zu viele Experten 20.05.05
    Hallo Bauherr, die Lösung Ihres Problems erreichnen Sie nicht damit, dass Sie über das Forum z.B 27 Experten befragen, und hinterher 35 Meinungen erhalten. Es ist ist eben nicht wie in einem bekannten Fernsehquiz, hiermit stelle ich die Frage ans Publikum und erhalte eine übereinstimmende Antwort mit einer Quote von 80%. Ob sie dann richtig oder falsch ist bleibt zwar immer noch offen, aber ich habe eine Mehrheitsmeinung. Suchen Sie danach?
    Sie misstrauen offenbar jedem, oder was soll sonst die Konsultation von 5 Anwälten, oder waren es nur 4?
    Ersatzvornahme, ob die greift, hege ich mal meine Zweifel. Ihr BU weigert sich doch garnicht die Mängel zu beseitigen, jedoch möchte er nach erfolgreicher Mängelbeseitigung auch sein Geld sehen, Absicherung durch eine Bürgschaft, ist doch nicht ungewöhnlich oder ?
    Sie wollen eine fachgerechte Mängelbeseitigung, jedoch nicht durch Ihren BU, da Sie diesem aufgrund der bisherigen Schlechtleistung, misstrauen, auch verständlich.
    Die Suche nach dem Königsweg dürfte vergeblich sein.
    Nochmal ein Vorschlag zur Lösung des Problems, auch wenn es der 36. ist, und noch 54 folgen.
    Setzen Sie sich mit dem Schlichter( Gutachter für Holzrahmenbau), der ja, zumindest hörte es sich so an, von beiden Seiten akzeptiert wurde, und dem BU und mit beiden Rechtsvertretern an einen Tisch. Versuchen Sie folgendes zu vereinbaren, der BU beseitigt die Mängel(vollständig versteht sich), der Sachverständige beurteilt ob die Mängelbeseitigung erfolgreich war oder nicht. Danach Zahlung, oder nur Teilzahlung...
    Voraussetzung für dieses Unternehmen,Sie fassen mal irgendwann Vertrauen das Tuen eines Anwalts und betrauen diesen mit Ihrem Mandat, damit er die ganze Sache einfädelt.
    MfG
    Name: Jens-Peter Volquardsen   E-Mail-Adresse anzeigen  

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