Beweissicherungsverfahren Vorteile/Nachteile17.05.05
Hallo liebes Forum,
nachdem bei Schlechtleistung des AN immer wieder von den Forumsteilnehmern zu einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren geraten wird, hat mir ein Fachanwalt für Baurecht hiervon abgeraten. Worin genau sind die Vorzüge und Nachteile eines Beweissicherungsverfahrens aus Ihrer Sichtweise zu sehen. Da wir als AG die Abnahme verweigert haben, liegt die Beweislast immer noch auf Seiten des AN für ein Mängelfreies Werk. Zu 95% wurden die Mängel bei einem gescheiterten Schlichtungsversuch von der Gegenseite anerkannt. Jetzt wollen wir die Verträge kündigen um ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen zu können und dachten, dass wir für spätere Gerichtsverfahren den Ist-Zustand durch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren festhalten lassen müssen. Meine ureigenste persönliche Meinung ist eigentlich dazu, dass hierzu auch ein privates Video als Beweis ausreichen sollte (mit aktueller Tageszeitung als Datumsbeweis), da die Mängel auch für einen Laien ohne weiteres sofort zu erkennen sind, jedoch wollten wir es ja rechtlich korrekt durchführen und hiervon wird durch den Anwalt abgeraten...
Name: Gastxyz
Welche Möglichkeiten haben Sie denn...17.05.05
1) Eigener Fotobeweis:
Zeigt einen Zustand, von dem der Richter - weil ja absoluter Nichtbaufachmann - meist nicht sehen kann, ob es ein Mangel ist oder nicht. Und selbst wenn der Mangel offensichtlich ist - der berühmte Hut, den man durch die Ritze werfen kann -, weiss der Richter nicht, ob und wenn wie der zu beheben ist.
2) Selbst einen Gutachter beauftragen
Gutachter macht die Fotos und bewertet die. So weit, so gut.
Ihr Anwalt gibt das Gutachten zu den Gerichtsakten, die Gegenseite, sagt über den Gutachter - Wes Brot ich ess, des Lied ich sing - also Parteigutachten und schon ist es nicht mehr als einer Ihrer Briefe wert.
3) Selbstständiges Beweisverfahren
Auftraggeber des Gutachtens ist das Gericht, das Brot kommt also nicht von einer der Streithähne und somit SOLLTE das Gutachten den Tatsachen entsprechen.
Problem: Sie wissen nicht um Qualifikation des Gutachters, der vom Gericht bestellt wird. Auch gibts leider gruslige Experten.
Ausserdem darf der Gutachter nur die ihm gestellten Fragen beantworten. Ergo muss die Vorlage, die er kriegt schon mit Baufachwissen geschrieben sein.
-
Un nu???
Der beste Rat ist auch der teuerste.
Selbst einen Gutachter beauftragen. Der zeigt Ihnen ALLE Mängel - auch die, von denen Sie noch nicht wissen -, sagt wie aus fachlicher Sicht damit umzugehen ist, was eine Behebung kosten könnte.
Bei Gericht durch Ihren Anwalt eingereicht wird das Gutachten von jedem halbwegs brauchbaren Gegenanwalt als Parteigutachten abgelehnt. Nu muss Ihr Gutachter mit Ihrem Anwalt die Beweisfragen für den Gerichts-SV erstellen und Ihnen bei der Einschätzung des Gerichtsgutachtens helfen und im Prozess in Ihrem Interesse Ihren Anwalt beraten, evtl. auch den Gerichtsgutachter hart angehen.
-
Der Haken??? Die KOSTEN: Rechnen Sie mal nur für die Gutachten 10.000 €. PLUS Anwälte und Gerichte.
Aber: ohne wirds schwer.
-
Nu fräch ich mich dauernd, ob Ihr guter Anwalt seine Ablehnung nicht begründet hat?????
-
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
die Ablehnung hat er begründet17.05.05
AN hat das Unternehmen erst in 2003 vom Vorgänger übernommen, die Anzahl der gebauten Häuser des AN ist rückläufig, die Dauer des Beweissicherungsverfahrens ungewiß, Mängel wurden bei gescheiterter Schlichtung von AN anerkannt und lassen sich zum Teil auch später noch nach Fertigstellung zerstörungsfrei begutachten, bzw. sind als fehlende noch nicht ausgeführte Leisung ersichtlich...
Sprich....17.05.05
er hat Schiss, das der Unternehmer in Kürze die Grätsche macht.
1) Frage: Haben Sie noch Geld im Säckel.
Wenn nein, 2) Frage, wie steht denn der Unternehmer zum Bezahlen der Kosten???
Wenn Sie alles gezahlt haben, kommen Sie ohne Klage wohl nicht an einen Ct. Und dann brauchen Sie ein Gutachten, damit der Richter Ihnen einen Anspruch ausurteilen kann -> siehe oben.
Wenn Sie noch Geld haben, schön und gut. Aber acuh da müssen SIE beweisen, dass Ihre Einbehalte und später Ihre Rechnungen für tatsächliche Mängel gebraucht werden.
-
Was stellt sich Ihr Anwalt denn vor???????
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
Geld ist noch im Säckel17.05.05
Nach Einschätzung des Schlichters ist mit den vorhandenen Mängeln, der Nichtleistung etc. und meinem noch zu zahlenden Geld ein Beheben bzw. Vollenden dieser machbar, ich jedoch würde teilweise auf den Kosten für den Bauverzug von 5 Monaten sitzen bleiben...
ich weiss nicht was mir lieber wäre...17.05.05
der Streit mit dem Unternehmer oder mit dem Insolvenzverwalter ;-(((. Der IV muss nämlich auch den letzten Ct. aus den Kunden rausquetschen. Da gelten nicht schriftliche Absprachen gar nichts mehr, auch wenn der Unternehmer die Absprache bestätigt.
-
Egal wem Sie´s am Ende zu tun haben, ums Geld wirds Krach geben
-
Denken wir´s doch mal zu Ende. Sie kündigen (per Anwalt) den Vertrag, holen andere ran, die Murks beseitigen und fertigstellen, zahlen deren Rechnungen aus dem Einbehalt und kommen unterm Strich mit ner schwarzen Null davon (mit Glück).
Und dann ??????
Irgendwann schickt Ihnen Ihr Unternehmer - oder noch schlimmer sein IV - eine Zahlungserinnerung über die ausstehenden Summe. Sie setzen sich hin, listen die Rechnungen auf und teilen mit: Sist Essig mit Zahlung.
Das sieht der BU natürlich nicht ein (der IV schon mal sowieso nicht) und schwupps sind Sie verklagt.
Was soll denn dann ein Gutachter noch sehen??????????????
Nüscht, weil Ihre Handwerker (die zweiten) so gut waren (hoffentlich). Ab da gehts dann richtig in die Vollen :-(((.
-
Soll ich Ihnen verraten, wie das ausgeht? Sie kriegen 30% vielleicht auch 50% Ihrer Forderung durch, müssen den Rest zahlen und den entsprechenden Anteil der Streitkosten noch dazu.
So siehts aus. Hab ich nämlich schon zu oft erlebt, als dass ich da noch Illusionen hätte.
-
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
Woran liegts?18.05.05
Hallo Gastxyz,
kann Herrn Dühlmeyer nur beipflichten. Die Begründung Ihres Anwalts würde mich doch sehr interessieren.
Ansonsten würde ich meine Bauherren evtl. falsch beraten.
Es ist so wie immer, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist,
fängt das große Wehklagen an.
Manchmal glaube ich, es hat sich bei den Bauherrn noch nicht rumgesprochen, dass das Bauen doch nicht so leicht ist, wie manche sich dies vorstellen - d.f. den unabhängigen Fachmann -
kann man getrost einsparen, nach dem Motto "können wir selber".
Mit freundlichen Grüßen aus dem regnerischen Bayern
Name: Stephan RiederE-Mail-Adresse anzeigen
Gutachten18.05.05
Sie sollten sich die Einschaltung eines privaten Gutachters wirklich ernsthaft überlegen. Auch wenn es, wie Herr Dühlmeyer schon sagte von der Gegenseite (solange der Unternehmer noch existiert) angefochten wird.
Vorteile:1.Ist das Gutachten sachlich fundiert, erstreckt sich das gerichtliche Beweisverfahren oft nur auf Überprüfung des erstellten Gutachtes mit knapper Ortsbesichtigung.
2. Im Falle der Insolvenz des BU haben Sie ein Dokument,das die Mängel und vor allem die Kosten der Beseitigung aufzeigt.
Was nützt Ihnen dass werden Sie fragen.
Nun der IV muß und will mögliche Forderungen eintreiben. Da einige Bauherren im Falle der Insolvenz da zu neigen, Mängel als Mängel darzustellen, die eigentlich keine sind, oder wesentlich geringer sind als angegeben, schaltet er in der Regel eine(n) Baufachfrau(mann) ein.(Zumindest bei größeren Insolvenzverfahren).Dieser Experte prüft jetzt das Gutachten und die Sachlage vor Ort und wird, bei entsprechender sachlicher Fundierung des Gutachtens, dem IV raten auf die Restforderung zu verzichten, oder diese zu reduzieren.
Haben Sie nichts in der Hand, Ihr Videobeweis dürfte auch den IV nicht sonderlich beeindrucken,wird man zumindest versuchen, die Mängelbeseitigungskosten als überhöht darzustellen.
MfG
Name: Jens-Peter VolquardsenE-Mail-Adresse anzeigen
@Jens-Peter Volquardsen19.05.05
einen Bauüberwacher hatte ich da, der meine Interessen vertreten hat, also nicht von der AN-Seite gestellt wurde. Mängelanzeigen wurden vom AN ignoriert. ÖBUV auf die Baustelle geholt, hatte wahrscheinlich eine blickdichte Brille auf, da er offensichtliche Mängel nicht gesehen hat. Die Mängel wurden mir dann vom Hersteller (Unger-Diffutherm)bestätigt. Andere Mängel, welche später kamen, habe ich dann auf Grund der schlechten Erfahrungen mit dem Gutachter selbst angezeigt und mir jeweils von den Herstellern (Kronoply, Würth, Rockwool) schriftlich die Bestätigungen eingeholt, dass die verwendeten Produkte entweder für den einsatzzwecke nicht geeignet waren, keine bauaaufsichtliche Zulassung haben oder nicht nach Herstellerrichtlinie verarbeitet worden sind. Alle diese Mängel wurden bei der Schlichtung auch anerkannt, wurden fotografisch dokumentiert und vom Schlichter (Gutachter im Holzrahmenbau, aber leider kein ÖBUV) festgehalten...