Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 4280: Baufirma zahlt Subunternehmen nicht komplett. Risiko für den Bauherr? (BW)

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Baufirma zahlt Subunternehmen nicht komplett. Risiko für den Bauherr? (BW) 25.01.06
Hallo zusammen,
auf unser Grundstück hat uns eine Baufirma schlüsselfertig einen Neubau gebaut. Wir haben ihn bezogen. Die Abnahme ist erfolgt. Wir haben bezahlt. Das war Ende 2005.
Beim Bau wurden von der Baufirma manche Gewerke an andere Firmen vergeben. Einer der Subunternehmer behauptet nun, von unserer Baufirma sein Geld nicht bekommen zu haben. Seine Leistungen seien daher noch immer sein Eigentum. Der Streit zwischen Subunternehmer und Baufirma wird zunehmend härter. Ein Rechtsanwalt ist beteiligt. Der Subunternehmer behauptet, dass seine Insolvenz unmittelbar droht.
Er hat auch bereits Rechnungen an uns geschickt, die wir mit Hinweis auf unseren Auftrag an die Baufirma und unsere erfolgte Zahlung dorthin abgelehnt haben. Die Baufirma gab uns schriftlich, dass die Leistungen in ihrem Auftrag erbracht wurden, und nicht in unserem Auftrag.
Meine Frage ist nun: Haben wir in der Situation ein Risiko? Was könnte passieren? Müssen/sollten wir etwas unternehmen?
Im voraus vielen Dank!
Helmut Melcher
Name: Helmut Melcher  

  1. Merkwürden... 25.01.06
    Ihr Vertragspartner ist der BT und nicht der Sub. Dessen Vertragspartner ist der BT, an den er sich wegen offener Forderungen zu wenden hat.
    Der kann nicht mal eben bei Ihnen mit der Zange vorbeikommen und seinen Steine, Rohre, Balken oder wasweissich ausbauen. Das wäre Diebstahl.
    Beim nächsten Besuch des Sub weisen Sie ihn freundlich darauf hin und erteilen ihm ein Hausverbot, dass Sie ihm schriftlich bestätigen. Wenn er Sie danach weiter belästigt, wirds spannend für ihn.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  2. Was kann man als Bauherr tun, wenn der Subunternehmer nicht bezahlt wird? 25.01.06
    Hallo, Helmut!
    Ihr habt rechtlich nichts zu befürchten, da hat Herr Dühlmeyer recht. Vorsorglich per Einschreiben des Sub Haus- und Grundstücksverbot erteilen.
    Andererseits ist es eine Frechheit, wenn euer BT seinen Sub nicht bezahlt. Viel zu oft versuchen Bauträger, auf diese Weise auf Kosten der Schwächsten mehr Gewinn zu machen und gefährden damit Arbeitsplätze in der ohnehin stark gebeutelten Bauwirtschaft.
    Wenn ihr dem Sub etwas Gutes tun wollt, bestätigt ihm schriftlich, dass ihr euren BT vollständig bezahlt habt und weist ihn auf die Durchgriffsfälligkeit des § 641 Absatz II Satz 1 BGB hin. Das ist eine spezielle Vorschrift zugunsten von Subunternehmern. Dort heißt es:
    -----------------------------------------------------------------
    "Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat."
    ----------------------------------------------------------------
    Der "Unternehmer" ist der Sub. Der "Besteller" ist euer BT, der "Dritte" seid ihr.
    Damit kann der Sub ruck zuck Klage gegen den BT einreichen und seine Vergütung einfordern, ohne noch viel zur Abnahme und Forderungsfälligkeit in der Klageschrift vortragen zu müssen. Da der Sub offenbar schon einen RA eingeschaltet hat, sollte dieser das eigentlich wissen. Je schneller er klagt, desto besser.
    Wenn der Sub Einzelunternehmer und inzwischen mittellos ist, kann er u.U. sogar Prozesskostenhilfe bekommen. Das selbe gilt (in selteneren Fällen) gem. § 116 Ziff. 2 ZPO sogar für mittellose Gesellschaften (z.B. GmbHs), wenn die Klage im öffentlichen Interesse liegt. Dies ist z.B. gegeben, wenn durch den Zahlungsausfall eine Vielzahl von Kleingläubigern des Sub z.B. bei einer Insolvenz ihrerseits kein Geld erhalten würden (Urteil: mind. 27), oder wenn im Insolvenzfall in großem Umfang Arbeitsplätze beim Sub gefährdet wären.
    Noch ein Tipp für den Sub: er kann vom BT gem. § 288 II BGB Verzugszinsen i.H.v. von 8 %-Punkten über dem Basiszins verlangen. Das gibt´s auf keiner Bank.
    Auch muss er sich fragen lassen, warum er vom BT nicht gem. § 648a BGB nach Auftragserteilung Sicherheiten verlangt hat, bevor er anfing zu arbeiten. Hinterher die Bauherren unter Druck zu setzen, ist - bei allem Verständnis - nicht die feine Art.
    Also: er soll sich an die Arbeit machen und den BT rankriegen, wenn er meint, von diesem noch Geld zu bekommen, aber euch in Ruhe lassen.
    Ich wünsche euch trotz allem viel Freude an eurem neuen Haus!
    Ralf
    Name: Ralf Wortmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.baurechtstipps.de

  3. Danke! 03.02.06
    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! So werde ich es machen.
 

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