planmäßige Wärmebrücke?
BAU-Forum: Neubau

planmäßige Wärmebrücke?

Hallo,
bei uns steht die Abnahme des Rohbaus an. Ein bekannter Maurer schaute sich unser Bau an und stellte fest, dass im Obergeschoss keine Isokörbe da sind. Zuerst wussten wir nicht, was es ist.. Dann schauten wir in Ausführungsplanunterlagen nach. Und tatsächlich, im Obergeschoss beim Balkon fehlen diese Dinge, im Eingangsbereich und beim anderen Balkon sind die Isokörbe vorhanden. PLANUNGSFEHLER? Muss die Baufirma nicht auf mögliche Wärmebrücke hinweisen? Der Architekt redet sich dumm aus, den Balkon kann man auch dämmen, aber dann sind das Zusatzkosten ...
Danke, dass Sier sich Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten
Mit freundlichen Grüßen
Lena
  • Name:
  • Marlena Piva
  1. Es ist ein Planungsfehler!

    Wen das in Statik und in Planungsunterlagen nicht angegeben ist, ist das keine direkte Mangel der von Bauunternehmer verursacht wurde. Die Isokörbe sind recht teuer und wen der Bauunternehmer beim Angebotabgabe keine kalkuliert hat, weil nicht geplant geht er davon aus, dass das anderweitig gedämmt wird. Korrekt wäre natürlich das er sie darauf hingewiesen hätte und man gegen Mehrpreis diese einbauen können. Den einfach das statisches System ändern kann der Bauunternehmer auch nicht eigenmächtig machen.
    MfG
    Yilmaz
  2. Hallo

    Danke für die schnelle Antwort. Unser Problem ist es, dass die Isokörbe an einem Balkon da sind, an dém anderen fehlen ...
    'Lena
  3. Nachträglich Dämmen.

    Hallo,
    es muss jetzt nachträglich gedämmt werden und zwar die Balkonstirnseiten von oben und von unten.
    Informieren sie Ihren Fensterbauer vorher über die Aufbau der Balkone falls es mit der Höhe nicht reichen sollte. Sonst haben sie das nächste Problem.
    MfG
    Yilmaz
  4. halt, erst mal rechnen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Der, der es verbockt hat, sollte erst mal rechnen und einen Vorschlag machen, bevor planlos "saniert" wird. Vielleicht reicht es ja völlig ohne weitere Maßnahmen? Eine Wärmebrücke ist ohne Zweifel da. Wenn aber nur Energieverlust stattfindet und kein Schimmel droht (so wie im Link, erst unter +12,6 °C wird es kritisch), könnte man auf bauliche Maßnahmen verzichten und einmal nachrechnen, wie lange man mit dem gesparten Geld (Isokorb eingespart) die Wärmebrücke wegheizen kann.
  5. nicht nötig ;-)

    der Verursacher dieser Konstruktion wird höchstwahrscheinlich nicht rechnen.
    das wird auch höchstwahrscheinlich keine beweisfrage ;-)
    und wenn doch, dann höchstwahrscheinlich nicht mit la=0,17 ;-))
    der gag ist übrigens gut. so bekommt man's  -  rechn.  -  in den Griff ..
  6. unterschätze die Rechenkunst nicht ;)

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Meine Antwort hatte schon einen ernsten Hintergrund. Erklärung zu den verlinkten 4 Bildchen:
    1. richtig (Isokorb): Oberflächentemperatur +16,9 °
    2. dick eingepackt (6-10 cm): +16,1 °C
    3. dünn eingepackt (2 cm): +15,2 °C
    4. Wärmebrücke unbehandelt: +14,5 °C
    Auch mit dick einpacken komme ich nicht in den Bereich der richtigen Ausführung. Und bevor ich was mache, was eh unzulänglich ist, kann ich es auch ganz lassen wenn hygienisch nichts droht. Natürlich muss man genau hinsehen. Ein Balkon besteht nicht nur aus dem Regeldetail "Platte durchstößt Wand", schließlich will man ja auch rausgehen. Es wäre also auch der Bereich der Tür zu betrachten, ggf. auch ein Fenstersturz unter dem Balkon.
    Das "Wegheizen" kann man wirtschaftlich schon Andenken. Zwischen "richtig" und "ungedämmt" liegen nur 3 Liter Heizöl pro Meter Balkon und Jahr, bei 4 m Balkon ca. 7 €/Jahr an Heizmehrkosten. Der Isokorb dürfte 400 € kosten und amortisiert sich folglich in etwa 50 Jahren ;)
  7. mitnichten :)

    dein hundsmiserabel schlechtes Mauerwerk ;-)) würde zum Verzicht auf
    therm. Trennung passen  -  aber mir passt das nicht :-)
    sollte ich sowas hinrechnen/hinargumentieren müssen: ich würd das
    machen wie du.
    da ein kühlrippenbalkon aber noch andere Nachteile nach sich zieht,
    ist die technisch-rechnerische argumentationskette nur eine von vielen.
    wie's im streitfall gewichtet wird, ist ungewiss  -  aber der trend,
    auf einen billigen Preis eine hochwertige Ausführung aufzusatteln,
    ist bekannt.
    wenn ein Bauherr auch noch zu einem Architekten geht, hat er wohl nicht
    billigbau im Sinn, sondern will eine vernünftige Beratung und ordentliche
    Qualität.
    nichtsdestotrotz: auch die Baufirma, der Tragwerksplaner und der EnEVAbk.-Ersteller
    haben sich nicht mit ruhm bekleckert ... sofern letzere eingebunden
    waren ;-)
  8. Hallo,

    Ich weiß, dass die weibliche Logik manchmal ungewöhnliche Wege geht ... :-)
    Aber für mich stellt sich die Frage, warum an einem Balkon ist der Isokorb als thermische Trennung notwendig und anerkannt, an dem anderen (das ist die Terrasse mit direktem Durchgang zum Wohnzimmer und der Küche) nicht? Es geht um das selbe Haus, wobei die Balkone unterschiedlich behandelt werden?
    Schöne Grüße aus Thüringen
    Lena
  9. Ausführung ist natürlich falsch

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Hallo Lena, was ich zuvor geschrieben habe, war nur ein kleiner Ausflug in die Bauphysik, um zu zeigen, dass die Sanierung durchgerechnet werden muss. Die Ausführung ist natürlich falsch, da wurde was vergessen und jetzt soll es hinargumentiert werden. In der DINAbk. 4108-2:2003-07, anerkannte Regel der Technik und bauaufsichtlich eingeführt, also Baurecht, steht ganz klar:
    "6.3.3 ... Ohne zusätzliche Wärmedämm-Maßnahmen sind auskragende Balkonplatten, ... die ... ins Freie ragen, unzulässig. "
  10. Danke

    Danke Bruno für die Erklärung :-)
    Lena

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