Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 5073-1: Kellefenster fehlen

Neubau

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  1. der GF wehrt sich mit allen Mitteln.... 15.07.08
    die Fenster nicht noch nachträglich einbauen zu müssen....!
    -
    gruss
    Name: Bernhard Furch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Wie ist der GÜ denn drauf??? 15.07.08
    .
    Natürlich kann ich schlichtweg nicht beurteilen, ob der dahinplätschernde Bach tatsächlich eine Gefahr darstellt. Wie auch?
    .
    Aber: Sie haben einen Keller haben wollen, der auch zu "Wohnzwecken" herangezogen werden soll (Gäste, Arbeiten). Ohne ausreichend große Fenster können diese Räume nicht mit Tageslicht versorgt werden, die Belüftung kann fast gar nicht stattfinden (außer über eine offen stehende Tür zum TH oder eine zusätzliche mechanische Be- u. Entlüftung).
    .
    Letztendlich erfüllt das im Bau befindliche Haus nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften, da diese Räume nunmehr bestenfalls als -zudem schlecht belüftete- Lagerräume zu verwenden sein werden.
    .
    Besonders eklatant finde ich, daß eine derartig gravierende Änderung ohne Absparche erfolgte.
    .
    Sie sollten sich die Frage stellen, ob Sie das haus auch gebaut hätten, wenn diese Räume nicht möglich sind.
    .
    Ich sehen hier eine ganz erhebliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Ausführung und eine massive Wertminderung!
    .
    Gruß
    .
    Thomas Bock
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de

  3. Also 15.07.08
    das tue ich schonmal ein wenig unter "Einschüchtern" ab.
    1. WU Beton ist keine Weiße Wanne nur ein Wandbildner Beton mit einer außenliegenden Hautförmigen Abdichtung!
    Wenn es eine WW sein soll müsste Rissbreitenbeschränkung (durch Bewehrung), Abstandhalter, Betonsorte, Betoniervorgang, Takt und Arbeitsfugen usw alles entsprechend der WU Richtline / DIN 1045 und einiger Merkblätter ausgeführt werden. Nicht zu vergessen? geplant auch!
    Ein WU Keller ist abzudichten! das als schwarze Wanne! Eine schwarze Wanne wiederum müsste das Bauwerk allseitig (auch unter der Bodenplatte) umschließen. Beim Lastfall aufstauendes Sickerwasser (scheint so?) gibt es die nicht DIN konforme aber regelgerechte Abdichtung als Mischbauweise WU Bpdenplatte und hautförmiger vertikalabdichtung der Wände. Das ankleben der Perimeterdämmung genügt nicht! Hieru gibt es die KMB Richtlinie + DIN 18195-6.
    Dazu gehören natürlich auch die Lichtschächte und die sind zu entwässern!
    Eine Überschwemmung ist ein gesondertes Ereignis das in der Planung berücksichtigt werden muss (war das je so?)
    Garantie? Die gibt es auf Elektrogeräte oder ähnliches. Hier zählt Gewährleistung! Und die kann der AN nicht ablehnen!
    Ich empfehle schnell eigenen Sachverstand ins Boot zu holen der mit dem AN auf "AUGENHÖHE" diskutieren kann!
    Die nicht erbrachte Leistung der Fenster an sich ist schon der HAmmer! (s. Vorredner) aber einen nicht dichten Keller kann man schwer "Mindern"
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Sie haben 15.07.08
    doch Keller mit Kellerfenster bestellt und in den Plänen stehen.
    Ich würde auf diesen Keller bestehen mit allem was dazu gehört und zwar nach anerkannten Regeln der Technik gebaut und abgedichtet. Dies schuldet der Unternehmer Ihnen.
    Wie die Vorredner schon sagten: EIGENEN Bauleiter hinzuziehen, event. vorab schon mal ein Gespräch mit einem BaurechtsRA führen. Ich würde diese Fa. im Moment nicht weiter bauen lassen bis dies geklärt ist.
    Gruß Andre
    Name: Andre Pelzer   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Ohne Absprache? 15.07.08
    @Thomas
    ich tippe mal auf einfach die Schalbretter zwischen den Schalwänden vergessen.....
    gruss
    Name: Bernhard Furch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Von mir aus... 15.07.08
    .
    ...eben auch nur vergessen. Das macht die Sache ja nicht wirklich besser...zumal wenn sich dieser Held weigert hier Abhilfe zu schaffen und den vertraglichen vereinbarten Zustand herzustellen.
    .
    Dem würde ich aber Bescheid sagen. Ganz laut!
    .
    Thomas
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de

  7. Na ja ... 15.07.08
    Das sowieso, aber in dem Fall wäre "sagen lassen" wohl besser? Der Laie wird dem nicht die Stirn bieten können.
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. Hallo zusammen, eins ist klar: der GF der ... 15.07.08
    Hallo zusammen,
    eins ist klar: der GF der Baufirma kann gut reden und hat mehr Fachwissen als ich. Er kann mich ziemlich schnell überzeugen, ob etwas geht oder nicht. Ich habe heute nachmittag den fachlichen Berater aus dem Verbund privater Bauherren (ganz nützliche Sache übrigens) geholt. Zum Glück haben wir noch die Leute aus der Baufirma vor Ort getroffen. Dieser Schwätzer war zwar nicht da, aber der anderer GF, deren Unterschrift auch in meinem Vertrag steht. Und mein Sachverständiger hat auf fachlicher Ebene den Leuten erklärt, daß er eigentlich kein Problem sieht,die Fenster im Keller einzubauen. Unter anderem hat er insgesamt die Baustelle auf evtl. Mängel untersucht, die Kellerräume, Dämmung usw. Ich werde jetzt schriftlich die Firma auffordern, die Kellerfenster sachgemäß einzubauen und zwar den auch Frist setzen. Ich kann nur hoffen, daß es aussergerichtlich endet...

  9. Ähhh 15.07.08
    die anderen Probleme sind nicht erkannt worden?
    Echt nicht?
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  10. Erstmal nicht. Noch nicht:-(.Aber jetzt wird gnadenlos jeden ... 16.07.08
    Erstmal nicht. Noch nicht:-(.Aber jetzt wird gnadenlos jeden Spuck überprüft. Wir werden öfter mit dem Fachberater vorbeikommen. Zum Glück wohnen wir nur 2 km entfernt und jeden Tag mit dem Fotoapparat da aufkreuzen ist mir jetzt nicht zu viel...
    Ich möchte mich bei allen Teilnehmer bedanken. So ein Forum finde ich absolut tolle Sache. Ich werde bestimmt hier nochmal auftauchen. Bauen ist sehr spannend!

  11. Schön.... 16.07.08
    .
    aber irgendwie habe ich nicht erkennen könne, wie sich der GF nun zu verhalten denkt (Fenster nachträglich....oder weigert er sich????).
    .
    Wenn Sie ein derartiger "Querulant" sind (ironisch gemeint!), bin ich mal gespannt wann er Ihnen den Zuttritt zur Baustelle verwehrt....
    .
    Gruß
    .
    Thomas Bock
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de

  12. GU oder GÜ 16.07.08
    Vertrag kann er das nicht. Da er auf dem Grundstück des Fargestellers baut und ich nicht glaube das er das Zutrittsrecht unwiderruflich an den AN abgetreten hat ;)
    Mehr Sorge macht mir das die anderen Ausführungen nun unberücksichtigt bleiben
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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