Thread 5112, Wärmepumpe fehlt 25.09.08 wenn die Beizung des Gebäudes ausschließlich über die WP erfolgt, dann ist Ihr BT-Haus natürlich nicht bezugsfertig, erst recht bei den Temperaturen die ab Herbst heschen und herrschen können. Ersatzvornahme (Heizlüfter!, etc.) dr. den BT müssen Sie m.E. nicht akzeptieren. Rat :1. bloß nicht einziehen (Gebrauchsabnahme), kein Abnahmeprotokoll unterschreiben! 2. einen Fachanwalt aufsuchen und diesen machen lassen, natürlich mit Kostentragung der RA-Gebühren dr. den BT (bzgl. Forderung Miete für Übergangswohnung, etc.) Und, 6.000 € sind schon mal etwas. MfG Name: Ralph Kaiser E-Mail-Adresse anzeigen http://www.bhk-beratung.de
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