Umfang der Gewährleitung 01.10.08 Hallo, Ich habe einen Vetrag über den Bau eines Hauses abgeschlossen, der u.a. auch den Einbau einer Brauchwasseranlage einschließt. Nun ist - pünktlich nach Ablauf der Garantie - nach 2 Jahren und 1 Monat die Wasserpumpe kaputtgegangen. Im Vertrag steht folgender Satz: "Die Gewährleistung für Bauwerksleistungen beträgt 5 Jahre nach BGB." Jetzt stolper ich über das Wort "Bauwerksleistungen". Schliesst dies die Pumpe (zur Brauchwasseranlage gehörend und im Gesamtpreis beinhaltet) ein oder nicht? Vielen Dank und viele Grüße, Baumgarten Name: Baumgarten
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