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Umfang der Gewährleitung 01.10.08
Hallo,
Ich habe einen Vetrag über den Bau eines Hauses abgeschlossen, der u.a. auch den Einbau einer Brauchwasseranlage einschließt. Nun ist - pünktlich nach Ablauf der Garantie - nach 2 Jahren und 1 Monat die Wasserpumpe kaputtgegangen. Im Vertrag steht folgender Satz:
"Die Gewährleistung für Bauwerksleistungen beträgt 5 Jahre nach BGB." Jetzt stolper ich über das Wort "Bauwerksleistungen". Schliesst dies die Pumpe (zur Brauchwasseranlage gehörend und im Gesamtpreis beinhaltet) ein oder nicht?
Vielen Dank und viele Grüße,
Baumgarten
Name: Baumgarten  

  1. 5116: BGB Gewährleistung 02.10.08
    Die Wasserpumpe ist natürlich keine Bauwerksleistung und unterliegt daher, wie bspw. eine Waschmaschine der gesetzl. zweijährigen Gewährleistung (schon mal besser als früher (nur 6 Monate)).
    Ich könnte mir vorstellen, dass Sie im Rahmen der Kulanz eine Lösung finden können.
    Also, ein nettes Breifchen an den Installateur, oder ggf. an den Hersteller.
    MfG
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de
 

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