Zisterne undicht und falsch angeschlossen
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung

Zisterne undicht und falsch angeschlossen

Hallo und guten Morgen!
Bei uns wurde jetzt festgestellt, dass die Sanitärfirma das Abwasserrohr (Küche) an die Zisterne angeschlossen hat. Er hatte zwar im Vorfeld versichert, er habe das gesprüft, aber irgendwie ... meine Frage ist jetzt, ob man die Kosten, die jetzt ja ohne Zweifel auf uns zukommen an die Sanitärfirma weitergeben kann? Immerhin müssen wir jetzt alles "aufbuddeln", um die Anschlüsse zu korrigieren und die Zisterne zu reinigen. Undicht ist sie wohl auch noch! Aufgefallen ist es, weil wir kurz vor dem Kauf eines Hauswasserwerks stehen und der Fachmann die Anschlüsse kontrolliert hat. Beim dem Gestank der Zisterne wäre er fast in Ohnmacht gefallen.
  • Name:
  • Pia
  1. Wer Fehler macht ...

    muss auch für den Schaden einstehen und diesen beseitigen, komplett mit allen Nebenkosten.
  2. Die Antwort ist schon etwas gefährlich ...

    Die Antwort ist schon etwas gefährlich Theorie und Praxis!
    Wurde der Sanitärfachbetrieb informiert (hat er die Schuld eingestanden?) Dem Betrieb muss mW eine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden, möglicherweise auch zur Behebung des Folgeschadens (Verschmutzung der Zisterne). Die Undichtigkeit der Zisterne ist wohl extra zu betrachten da ursächlich wohl nicht auf den falschen Anschluss zurückzuführen. (Wenn doch, wie?). Schlimmstenfalls müssen Sie entstandene Kosten einklagen ...
    Gruß
  3. Oh je ...

    Oh je das wird bestimmt schwierig. Der "Tiefbauer", der die Zisterne eingebaut hat, hat bereits angekündigt, die Zisterne "dicht zu machen". Das war kein Problem ... die Sanitärfirma meldet sich leider nicht. Nicht auf Anrufe und auch nicht auf Faxe ... das war eh' ein schwieriges Thema. Zwischendurch haben wir mal 2 Wochen nichts von denen gehört. Hm, wir haben am Montag eine Frist bis 02. Mai gesetzt. Mal abwarten ... mir ist schon ganz schlecht, wenn ich daran denke, dass wir alles wieder aufbuddeln müssen und sich die Sanitärfirma vielleicht nicht meldet!
  4. Eigentlich kein Problem ...

    wenn man es richtig macht. Dann gibt es auch keine "Theorie und Praxis".
    1. Ich habe als Fachmann bedenken eine Betonzisterne nachträglich abzudichten, da bereits abgebundener Beton keine wasserdichte Verbindung mit frischem Beton mehr eingeht. Abdichtungen durch Anstriche, Schlämmen oder Dichtmittel sind keine dauerhaften Abdichtungen, sondern immer "Wartungsdichtungen", die von Zeit zu Zeit erneuert werden müssen. Ohne genaue fachliche Informationen über die Stelle und Art der Undichtigkeit ist aber keine Ferndiagnose zu diesem Punkt zu stellen. Hier müsste ein Fachmann vor Ort (ggf. Gutachter) dies bewerten.
    2. Ein Handwerker der sich auf Reklamationen nicht meldet wird über einen Rechtsanwalt einmal zur Mängelbeseitigung aufgefordert mit einer angemessenen Frist von z.B. 2 Wochen und der Androhung bei Nichterfolg Klage einzureichen. Wird dieser Schritt vergessen und eine anderer Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragt  -  weil der erste sich "Totstellt"  -  bleibt man auch bei einer späteren Klage auf den Kosten sitzen.
    Wichtig ist aber, dass durch Zeugen, oder schriftliche Aufträge bewiesen werden kann, dass der Handwerker die falschen Rohre angeschlossen hat. Es ist recht einfach nachzuweisen, wenn der Handwerker die komplette Entwässerung gelegt hat.
    Um hier keine Fehler zu machen, die dann auf den eigenen Geldbeutel schlagen, sollte man in solchen Fällen, wenn der Handwerker auf schriftliche Aufforderung nicht freiwillig reagiert unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten für den Anwalt hat dann der Handwerker zu tragen (auch ohne Prozess, falls er Mangel tatsächlich vom Handwerker verursacht wurde).
    Eine wichtige Frage: Ist sicher festgestellt, dass ein Abwasserrohr an den zisternenzulauf angeschlossen wurde, oder könnte der Schmutz auch aus einem Rückstau aus dem Kanal stammen, durch den Überlaufanschluss?
    @ Herr Furch,
    meine vorherige Aussage "Wer Fehler macht muss auch für den Schaden einstehen und diesen beseitigen, komplett mit allen Nebenkosten" ist nicht gefährlich, sondern in Kurzform das Gleich was ich oben länger ausgeführt habe und die Kurzform der gesetzl. Gewährleistungshaftung. Hierzu ist es auch nicht erforderlich, dass ein Handwerker einen Fehler zugibt, sondern nur dass man den Fehler des Handwerkers nachweisen kann.
    "Schaden beseitigen" bedeutet auch "nachbessern".
  5. Quasi geklärt

    Hallo zusammen!
    Es ist alles quasi geklärt ... der Sanitärfachmann hat sich gemeldet und gesagt, dass dort "zwei Rohre zur Auswahl standen und da hat er wohl das falsche genommen". Ohne Worte ... es wird jedenfalls in Ordnung gebracht.
    Die Abdichtung der Zisterne bzw. der Hinweis von Herrn Steinle ist interessant ... es ist ja in jedem Fall eine Betonzisterne! Die haben wir am vergangenen Samstag gesäubert  -  super Job!
    • Name:
    • Pia

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