Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Höhentoleranzen im verlegten Betonsteinpflaster im öffentlichen Gehweg
In einem öffentlichen Gehweg im Bereich einer Grundstückszufahrt weist das dort verlegte Betonsteinpflaster an einigen Kanten Abplatzungen auf, was zu kleineren Löchern geführt hat.
Gibt es Höhentoleranzen (Richtwerte), ab wann eine Gemeinde tätig werden muss, um das Pflaster sanieren zu lassen?
Beziehungsweise, anders gefragt: Welche Unebenheiten muss ein Anlieger im öffentlichen Gehweg akzeptieren, wenn die Verkehrssicherheit in diesem Fall noch nicht gefährdet ist?
Vereinfacht ausgedrückt... ... kanns dem Anlieger wurschtegal sein. Verkehrssicherungspflichtig (abgesehen vom Winterdienst) ist der Straßenbaulastträger und nicht der Anlieger. Es sei denn, es stört sein empfindliches Auge; dann könnte man aber die halbe Republik abreißen...
Behindertengerecht das Pflaster sollte behindertengerecht sein, d.h. die Unebenheiten sollten innerhalb bestimmter Toleranzen liegen (die ich nicht kenne), damit man/frau mit Gehbehinderung nicht stolpert und ein Rollstuhl fahrbar bleibt. Am besten mal beim Integrationsamt nachfragen, die sollten bescheid wissen (und ggf auch einschreiten).
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