Suchefunktion BAU.DE Forum Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. 657: Bau- und Leistungsbeschreibung

Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Bau- und Leistungsbeschreibung 01.04.08
Hallo,
mein Mann und ich sind derzeit am Kauf eines Ausbauhauses (Massivbau). Am Wochenende haben wir den Notarvertrag erhalten, welcher auch auf die Bau- und Leistungsbeschreibung verweist.
Das Haus steht soweit schon, es müssen nur noch diverse Sachen wie Heizung und Sanitär fertig gemacht werden. Wir hätten gerne, dass in der Bau- und Leistungsbeschreibung beibehalten wird, wie das Haus gebaut worden ist (z.B. welche Ziegel, welche Fenster, welche Fassade, welche Abdichtungen usw. usf.). Der Bauträger jedoch, von welchem wir es direkt kaufen, möchte dass nur noch jene Sachen in der Beschreibung stehen, welche noch von ihm bzw. von uns zu erbringen sind. Uns ist das allerdings viel zu wenig.
Im Internet habe ich schon viel geschaut, konnte aber nicht viel finden. Haben wir das Recht darauf, dass die Angaben gemacht werden?
Vielen Dank für die Hilfe! Sabine R.
Name: Reinhardt  

  1. BIS zur Unterschrift können 01.04.08
    Sie verlangen was Sie wollen, solange der Verkäufer drauf eingeht. Sie oder er muss ja nicht.
    NACH der Unterschrift haben Sie faktisch fast keine Möglichkeiten mehr. Oder anders gesagt, jeder Änderung kostet jetzt richtig Geld.
    Mir persönlich wäre eine Bau/Leistungsbeschreibung mit 2 Seiten deutlich zu wenig.
    z.B. Heizung eines Markenherstellers kann alles heißen. Auch Markenhersteller haben oft ne "billig-Linie". Konkreter wäre da schon, Heizungsmodell xyz, in Ausführung abc mit Extra 4711 von Hersteller üxelbrüxel. Das wäre dann konkret.
    Gleiches für Sanitärobjekte etc. etc.
    Name: kho  

  2. Rechtlich 02.04.08
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Rechtlich gesehen gibt es aber keine Pflichten des Verkäufers bzw. Rechte für die Käufer, sehe ich das richtig?

  3. Ich würde 02.04.08
    sagen, SIE oder Ihr Vertragspartner können aushandeln was SIE wollen. Gewisse Gesetzliche Vorgaben sollten natürlich sinnvollerweise enthalten sein.
    Solange beide Seiten unterschreiben ist alles OK.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie....
    Name: kho  

  4. Sie sollten dann auf einer Bestandsdokumentation bestehen! 1. ... 03.04.08
    Sie sollten dann auf einer Bestandsdokumentation bestehen!
    1. sollte in dem Fall das Erinnerungsvermögen des AG noch ausreichend sein, zu den beauftragten und (hoffentlich) bezahlten Leistungen Auskunft und Garantie zu geben.
    2. sollten die Gewährleistungsbedingungen der Ausführenden auch nicht geringer sein als die, die Ihnen zugesichert werden.
    In einer Bestandsdokumentation kann nur enthalten sein, was auch erstellt wurde. So ist es wichtig, diese vor Vertragsabschluß zu erhalten und diese auch prüfen zu können.
    Hinweis: PLZ und GTUE (GTÜ) ergibt bei Suchmaschine dazu hilfreiche Hinweise.
    Name: Matthias Bergander   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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