Änderung von DIN-Normen, Auswirkung auf vertragliche Leistung (Saarland) 25.06.08 Hallo, mich würde interessieren, wie es rechtlich aussieht: Familie X schließt mit Bauträger Y im Januar 2007 einen Werkvertrag über das schlüsselfertige Bauen eines Hauses nach geltenden Normen und Richtlinien. Im Laufe des Jahres, während der Bauphase, ändert sich die Norm DIN 18015, die nun die Aufteilung der Stromkreise des Hauses auf mehrere FI-Schutzschalter vorschreibt, so dass bei Auftreten eines Fehlers nicht das gesamte Haus stromlos wird. Gebaut wurde das Haus mit einem FI für alle Stromkreise (in BLB so vorgesehen). Abnahme des Baus fand Ende Oktober 2007 statt, leider ohne das technische Wissen des Bauherren und ohne zusätzliche fachliche Hilfe zu diesem Zeitpunkt. Wie ist das nun rechtlich zu beurteilen? Laut unserer Fachanwältin für Baurecht hätte der Bauträger auf die Normänderung reagieren müssen, denn für ein mängelfreies Gewerk spielt laut ihrer Aussage der geltende Stand der Technik und Normen zum Zeitpunkt der Abnahme die tragende Rolle. Laut Gegenpartei sei alles vertragsgemäß ausgeführt worden, da es sich um eine Ausführung nach geltenden Normen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses handelt. Wie immer mein Problem: 2 Leute gefragt, zwei Meinungen. Wie schauts nun nach der Erfahrung und dem Wissen der Forumsteilnehmer tatsächlich aus? Zeitpunkt der Abnahme oder Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung? Vielen Dank vorab und viele Grüße, Olaf Name: Olaf Jorzyk
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