Konformitätserklärung für Bauleistungen? 18.08.08 Wir haben vor kurzem für ein größeres Projekt die Schlosserarbeiten (Treppen, Geländer Vordächer etc..) geleistet - nun wird vom holländischen Generalunternehmer eine Konformitätserklärung hierfür verlangt - das ist mir neu. Reicht hier ein pauschaler Verweis auf die entsprechende Passage der LBO (Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik / Technischen Baubestimmungen) oder ist das ganze vielleicht Nonsens? Ach ja - Baustelle und Firmensitz befinden sich auf bayerischem Boden. Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar. Schöne Grüße, Walter. Name: Walter
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