Hallo zusammen, Ich interessiere mich für ein ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hallo zusammen, Ich interessiere mich für ein ...

Hallo zusammen, Ich interessiere mich für ein Hallo zusammen,

Ich interessiere mich für ein Grundstück für das eine Baugenehmigung für ein 3 Familienhaus vorliegt mit 340 m² Wohnfläche. Ich möchte die Wohnfläche so nutzen das ich mehrere kleine 1Zimmer Wohnungen machen will.

Brauch in eine neue Baugenehmigung? Wenn oder wo muss ich kontaktieren? Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Vielen Dank

Gruß

  • Name:
  • Muha
  1. Architekt suchen

    Ein Architekt ändert für Sie die vorliegende Planung und reicht einen neuen Bauantrag bzw. die Änderungen zum Bauantrag ein. Natürlich brauchen Sie eine neue Planung und einen neuen Bauantrag oder es müssen diverse Änderungen abgestimmt werden mit dem Bauamt. Das alles macht ein Architekt für Sie.
  2. Baugenehmigung im Vorfeld klären?!

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Das ist alles mit kosten verbunden. Ich würde das Grundstück nur kaufen wenn ich es so bebauen kann wie ich mir das vorstelle mit den 1 Zimmer Wohnungen. Wenn ich diese Pläne nicht vom Bauamt genehmigt bekomme bleib ich auf den Kosten sitzen. Gibt es da keine Möglichkeit im Vorfeld zu klären ob ich dafür eine Baugenehmigung bekomme oder nicht. Es kann ja sein das es Auflagen gibt wie z.B. Parkplätze um die Baugenehmigung zu bekommen.

    Vielen Dank

  3. Pläne selbst machen

    Wenn Sie Pläne selbst machen können und dazu den Bebauungsplan lesen können, können Sie die kostenlose Bauberatung auf dem Kreisbauamt nutzen. Bei 340 m² und 0,4/0,8 GRZAbk. und GFZAbk. kommt aber sowieso nur eine Hunddhütte heraus, oder sind die Werte besser? Zumindest haben Sie so einen Hinweis über die Machbarkeit mit wenig oder keinen Kosten. Wenn Sie die bestehende BG nutzen, benötigen Sie eine Umnutzung.
  4. Herr Kirschner, wer lesen kann ...

    ist klar im Vorteil. Der TE schreibt von 340 m² WOHNFläche der erteilten Genehmigung und nicht Grundstücksfläche! Aber egal, Hauptsache Sie haben was geschrieben, nicht wahr.
    • ******************************************************

    @ TE Wer Gewinn machen will, muss vorher investieren. Eine Erstberatung bei einem Kollegen kostet nicht die Welt und der kann ihnen, wenn ein Bebauungsplan vorliegt, sagen was da geht und was dafür nötig ist. Wenn kein Bebauungsplan existiert, brauchen Sie für Rechtssicherheit eine Bauvoranfrage, die Sie zwar theoretisch selbst machen können, die aber besser von einem Profi gemacht werden sollte! Kostet zwar, aber dann ist die Gefahr, wesentliche Dinge übersehen zu haben, deutlich kleiner.

    MfG

  5. Gibt es

    eine Stellplatzsatzung und wenn ja, wie viele Stellplätze werden pro Wohneinheit benötigt?

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