Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 1753: Vorbeugender Brandschutz im Hochbau

Bauplanung / Baugenehmigung

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Vorbeugender Brandschutz im Hochbau 12.06.03 MET
Hallo und ein Danke für die Beantwortung meiner Fragen! 1 Wann und bei welchen Gebäuden greift der Brandschutz? 2 Hat die Gebäudehöhe einfluß, wenn ja welchen? 3 Ist bei Wohngebäuden die Anzahl der Wohneinheiten entscheident? 4. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die haustechnische Installation über mehrere Geschosse, in einen Versorgungsschacht, oder frei auf der Wand verlegt werden, a. bei brennbaren, b. bei nicht brennbaren Leitungen? 5. Sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich wenn eine Lüftungsleitung mit im Schacht verlegt ist? 6. Wo kann ich dieses Thema betreffend nachschlagen?
Falls der Brandschutz nicht bundeseinheitlich ist, ich wohne in Niedersachsen.
Mit feundlichen Grüssen
Name: Albert Toben   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. hier 12.06.03 MET
    Moin,
    in der Landesbauordnung und in der Durchführungsverordnung steht im Prinzip alles drin.
    LBO wohl unter http://www.feuertrutz.de
    DVO = ka
    Grüße
    stefan ibold
    Name: Stefan Ibold   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.planungsgruppe-dach.de

  2. Fachplanung 12.06.03 MET
    Hallo,
    der Brandschutz ist Baurecht und Landesspezifisch geregelt. Das Brandschutzkonzept muss entweder konkret nach Rechtslage oder über Gutachten ganzheitlich erfüllt werden.
    Ihnen hier einen Schnellkurs in Sachen Brandschutz zu vermitteln, ist wohl kaum möglich.
    +
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Volker Stöckel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.ing-stoeckel.de

  3. kostenpflichtig 12.06.03 MET
    Brandschutz ist eine Ingenieursleistung, die nach HOAI zu honorieren ist.
    Detaillierte Tips zu einem konkreten Bauwerk erhalten Sie bein vorbeugenden Brandschutz der Stadt- oder Kreisverwaltung.
    Name: Herr Klaus  

  4. Brandschutz-Grundlagen 13.06.03 MET
    Der vorbeugende Brandschutz ist bei allen Gebäuden einzuhalten, die Unterschiede sind nur im Umfang.
    - freistehende Einfamilienhäuser (geringer Höhe) sind von den meisten Brandschutzvorschriften ausgenommen, daher können die Anforderungen leicht erfüllt werden (werden oft automatisch erfüllt).
    - für alle sonstigen Gebäude gibt es detailierte Anforderungen in der LBO z. B. an Decken, Wände, Dächer, Treppen, usw.
    - Für besondere Gebäude (Hochhäuser, Gaststätten, Garagen usw. gibt es darüber hinaus noch zusätzliche Verordnungen, die weitergehende Anforderungen stellen.
    - Für fast alle Regelungen gibt es Ausnahmeregelungen, um besondere Situationen abdecken zu können.
    Zu Ihren Fragen:
    1. Bei allen, manche Gemäude sind von verschiedenen Vorschriften ausgeonmmen
    2. ja (Unterscheidung geringe / mittlere Höhe / Hochhaus
    3. ja (unter 2 WE viele Ausnahmen)
    4. je nach Gebäude.
    5. siehe 4.
    6. LBO mit ergänzenden Vorschriften, betreffende Fachbücher
    Hinweis: der Vorbeugende Brandschutz muß, wie dei Statik auch, von einem entsprechend Nachweisberechigten erstellt werden. Je nach Gebäude wird sie von der Behörde geprüft.
    Name: Martin Halbinger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.mh-bau.de
 

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