Baugenehmigung Balkon-Anbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung Balkon-Anbau

Ich bin selbstnutzender Eigentümer einer Wohnung in einem Gründerzeithaus in Hamburg. Seit letztem Jahr plant die Eigentümergemeinschaft an der Innenhoffassade Balkons auf Stelzen anzubauen. Das ursprünglich anvisierte Grundmaß belief sich auf 4,50 m x 1,50 m, also durchaus schon überdurchschnittlich großzügige Abmessungen. Der Eigentümer der Wohnung über mir möchte nun aber einen Balkon mit den Abmessungen 9,0 m x 1,50 m anbauen.
Ich habe dagegen den berechtigten Einwand erhoben, dass meine Wohnung durch diesen überdimensionierten Bau auf der gesamten hinteren Front erheblich eingeschattet würde. Alle Fenster in meinem Bad, meiner Küche und vor allem beide Fenster meines Wohnzimmers wären davon betroffen. Ich befürchte eine massive Einschränkung meiner Wohnqualität. Die Gesamtbreite der Fassade beträgt übrigens ca. 20 Meter. Meine Frage:
Hat mein Nachbar Chancen, für sein Bauvorhaben eine Genehmigung zu bekommen? Wenn ja, lohnt sich eine Klage?
  • Name:
  • Ulrich S.
  1. Baurecht, WEG -Recht

    Foto von Martin G. Halbinger

    Eine Baugenehmigung kann er leicht bekommen. Die allein reicht aber wahrscheinlich nicht.
    Es braucht auch eine (einstimmige) Genehmigung aller WEGAbk.-Miteigentümer für das Verändern des Gemeinschaftseigentums (Fassade).
    Wenn der Beschluss für die gemeinschaftliche Balkonanlage seinen (größeren) Balkon nicht mit einschließt, können Sie seinen vermutlich verhindern.
  2. Ein wichtiges Detail

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, ich muss allerdings noch etwas weiter ausholen ...
    Nicht ganz unerheblich bei dieser Sache erscheint mir ein Passus in meiner Teilungserklärung. Dort steht, dass jeder Eigentümer für sich berechtigt ist, auf eigene Kosten einen Balkon zur Innenhofseite hin zu errichten. Ausdrücklich wird dort leider auch erwähnt, dass alle anderen Eigentümer im Falle des Baus den dafür notwendigen Anträgen zustimmen MÜSSEN.
    Auf der letzten Eigentümerversammlung ist die grundsätzliche Entscheidung aller Eigentümer, gemeinsam Balkons zu errichten, bereits getroffen worden. Des Weiteren wurde beschlossen, zunächst für die verschiedenen Varianten (groß/klein) Angebote von diversen Bauunternehmen einzuholen, um den finanziellen Aspekt abschätzen zu können. Eine endgültige Entscheidung über die Bauausführung ist dort also nicht getroffen worden. Lässt sich durch mein Veto in einer weiteren außerordentlichen Eigentümerversammlung das Thema vom Tisch bringen?
  3. schwierig

    Foto von Martin G. Halbinger

    Unter diesen Umständen wird es schwieriger. Ob noch Chancen bestehen kann nur noch schwer aus der Ferne beurteilt werden, da evtl. das "Kleingedruckte" usw. der Teilungserklärung geprüft werden muss. Auch kann der genaue Wortlaut der Beschlüsse maßgeblich sein.
  4. Balkonanbau auf Stelzen, WEG

    Hallo Herr S. ,
    ich würde das Ganze zunächst mal technisch angehen. Die Mehrzahl der WEGAbk. plant offensichtlich Balkone mit den Maßen von ca. 4,5 m *1,5 m auf Stelzen. Einer (ganz oben?) möchte jedoch einen Balkon von 9,0 m* 1,5 m. Wie soll das bewerkstelligt werden. Entweder plant er seinen Balkon auf eigenen Stelzen, die dann an den anderen Stelzen vorbeiführen, oder er plant die Auskragung seines Balkons von ca. 2,25 m je Seite auf dem darunter liegendem (Ihrem Balkon). Technisch und statisch bekommt man so etwas sicherlich hin, jedoch kommen erhebliche Mehrkosten auf den Großbalkonier zu, die er sicherlich kaum auf die übrigen Eigentümer umverteilen kann. Mal abgesehen davon, welches Bauamt genehmigt solch einen Unsinn. Fazit, entweder einigt sich die WEG auf einheitliche Balkonmaße, zumindest gleich in der jeweiligen Stelzenreihe, oder das Projekt ist zum Scheitern verurteilt.
  5. Baugenehmigung

    Hallo Herr Volquardsen,
    vielen Dank für Ihren Beitrag. Das Problem der Mehrkosten (laut zwei vorliegenden Angeboten allein für die größere Grundfläche rund 4000 €) scheint für den "Großbalkonier" unwichtig zu sein, das war zumindest der Tenor all meiner Gespräche mit ihm.
    Und nachdem nicht nur Herr Halbinger, sondern auch ein Architekt aus der Nachbarschaft meine Hoffnung auf eine bauamtliche Regelung schwinden lassen hat, werde ich nun mit der Angelegenheit bei einem Anwalt vorstellig werden.
    Beste Grüße
    Ulrich S.

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