Bauhöhenüberschreitung - welche Strafen? 06.07.05 Sehr geehrte Forumsteilnehmer und Experten, mich quält eine Frage zur Bauhöhe. Mal angenommen die Trauf- und Firsthöhen vom Bebauungsplan sind ausgeschöpft und auch genehmigt. Das Haus würde in Baden-Württemberg gebaut werden. Aufgrund der Hanglage und der Entwässerungssituation steht nun im Raum den Neubau um 40 cm höher zu setzen. Dies hätte sicherlich viele Vorteile. Aber mich beschäftigen die Nachteile. Wie sieht denn nun der Extremfall aus, was für Strafen können einen bei sowas erwarten? Man liest im Forum unterschieliches, es gibt Pessimisten und Optimisten, bevor ich mich auf eine Seite schlage würde mich schon die Höchststrafe interessieren. Muss man das Haus rückbauen? Viel Hoch kann eine mögliche Geldstrafe sein? Bitte um schnelle Antwort - vielen Dank! Grüße an Alle! Name: F.W.
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