Bauvoranfrage wurde von der Gemeinde abgelehnt 22.12.05 Hallo, Fragen aus Rheinland-Pfalz! Ich hoffe ich bekomme hier ein paar Ratschläge oder Tipps, die mir bei der Lösung meines Problems weiterhelfen. Ich habe im Vorfeld schon im Forum gestöbert und war von den qualifizierten Antworten angetan…dickes Lob! Jetzt zum Sachverhalt.. Ich habe vor ein separates EFH auf dem Grundstück meiner Eltern zu errichten. Nachdem ich beim Bauamt nachgefragt habe, wurde mir zu einer Bauvoranfrage geraten. Diese habe ich nach Rücksprache mit dem Bauamt gestellt (kurze Schilderung des Bauvorhabens, Auszug aus dem Flächennutzungsplan in dem der Bereich des Bauvorhabens markiert ist – wurde mir so vom Bauamt empfohlen). Ich habe jetzt die Information bekommen, dass diese im Gemeinderat abgelehnt wurde. Die Gemeinde befürchtet wohl Erschließungskosten. Zu den Details: Das Grundstück liegt am Ortsrand an einer Starßenkreuzung (keine weiteren Häuser dahinter). Es grenzt an zwei Gemeindestrassen. Eine Strasse verläuft vor dem Haus meiner Eltern, die andere neben dem Haus. Die Strasse neben dem Haus endet unmittelbar hinter dem Haus und geht in einen Feldweg über. Ca. 10 m weiter befindet sich noch ein Kanal auf dem Feldweg (Abwasserversorgung ist also gesichert). Genau gegenüber dieses Kanalanschlusses möchte ich das Haus errichten. Der Bereich den ich bebauen möchte liegt definitiv im Flächennutzungsplan. Gibt es Vorschriften, in denen die Bebauung des Ortsrandes geregelt ist und nach denen sich die Gemeinde richten muss? Abrundungssatzung? Kann die Kreisverwaltung ein Bauvorhaben trotz Ablehnung der Gemeinde genehmigen? Welche Möglichkeiten habe ich um gegen den Beschluss vorzugehen? Kann der Beschluss zurückgenommen werden? Gruß Michael
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