Verhältnisse
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Verhältnisse

Wenn ich einen Architekten beauftragen würde, wer soll dem Bauamt gegenüber der Antragssteller, wer ist für die Gebühren der Zahlungspflichtiger sein? Und wem wird das Bauamt die Genehmigungen zusenden?
  1. na, der Bauherr, ...

    na, der Bauherr, die Baufrau, wer sonst?
  2. Der Architekt

    ist lediglich Vertreter des Bauherren nach § 164 des BGBAbk..

    Er haftet nicht wenn er sich innerhalb seiner Vertretungsmacht bewegt. Alle Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile), die er erreicht oder eben aus Unfähigkeit nicht erreicht, treffen den Bauherren.

    Hat er eine "Pfeife", muss der Bauherr es ausbaden.

    Deshalb sollte man sich den Vertreter sorgfältig auswählen. Den Vertreter in die Haftung zu nehmen, ist schwierig.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer

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