Baugenehmigung für Seecontainer
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung für Seecontainer

Hallo,
habe auf meinem Gewerbegrundstück in Niedersachsen 3 Stück Seecontainer zu Lagerzwecken aufgestellt.
Muss ich eine Baugenehmigung dafür beantragen, und wie komme ich gegebenenfalls davor weg?
MfG
Bernhard Schlüter
  • Name:
  • Bernhard Schlüter
  1. Baugenehmigung nicht, sondern Genehmigung für Fertiglager

    Der Container muss nicht gebaut werden, sondern die Aufstellung und Nutzung muss beantragt werden.
    Von der Anzahl und Größe wird die genehmigungsfreie Aufstellung überschritten.
    Es ist dabei unerheblich, ob die Container nur da stehen oder fest mit dem Untergrund verbunden sind.
    Die Genehmigung kann versagt werden wenn das Aussehen der Maßnahme nicht ortsüblich ist oder als Lager ungeeignet ist.
    Anders sieht es aus, wenn die Container fahrbar sind und jederzeit verschoben werden können.
    Der Aufleger muss vermutlich zugelassen sein.
    Auch eine zeitlich begrenzte Aufstellung ohne Aufleger-Untersatz muss beantragt werden.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Ich habe allerdings vom Landkreis folgende Auflagen bzw. ...

    Ich habe allerdings vom Landkreis folgende Auflagen bzw. Vorgaben erhalten.
    Ich soll Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (§ 4 BauVorlVO) erstellen lassen.
    Ich habe die Befürchtung, das dort Personen sitzen die Ihren Job nicht richtig verstehen. Kann mir einer wegen der Aufstellgenehmigung weiterhelfen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernhard Schlüter
    • Name:
    • Bernhard Schlüter
  3. Ein Container ...

    der nicht nur vorübergehend abgestellt ist, sondern als ortsfestes Lager dient, ist ein Bauwerk, das die Vorschriften der NBauO bezüglich Grenzabstände, Höhen, GRZAbk. usw. und auch in Punkto Standsicherheit einhalten muss.
    Und dieses ist über einen Bauantrag zu beantragen.
    Die Damen und Herren wissen (meist) schon, was sie tun.

    Und warum wollen Sie davor weg kommen? Entweder ist das Lager genehmigungsfähig, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Oder es ist und bleibt illegal, warum sollte es dann eine Möglichkeit für Sie geben, besser da zj stehen als Ihre (hoffentlich) ehrlichen Nachbarn.
    Recht ist für alle da.

    • **
  4. Seecontainer haben eine Bauartzulassung

    Für einen Bauantrag benötigt man Bauzeichnungen und eine Statik,
    beides haben Sie nicht und müsste hergestellt werden.
    Eine Bauartzulassung sollte genügen, denn was stapelbar ist, am Kran hängen kann und auf der Straße transportiert werden kann ist wohl statisch OK.
    Deklarieren Sie das als Baucontainer.
    Mit einem Seecontainer kann ein Binnen-Beamter schon seine Schwierigkeiten haben.
    Ein Lageplan mit maßstäblichem Eintrag der Container zum Antrag auf Errichtung (meinetwegen auch Bauantrag) müsste genügen.
    Jede Baufirma lässt sich auf diese einfache Weise die Baucontainer genehmigen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Bauliche Anlage

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Container werden überwiegend (bzw. dauerhaft) ortsfest verwendet. Damit sind es bauliche Anlagen nach LBOAbk..
    Gebäude sind baul. Anlagen, die betreten werden können.
    Welchen Namen das "Kind" hat, ist egal, maßgeblich ist die Nutzung!
    Alles was nicht in der Auflistung der genehmigungsfreien Maßnahmen aufgeführt ist, ist genehmigungspflichtig.
    Außerdem ist zu prüfen, ob die Nutzung als Lagerfläche/-Halle überhaupt zulässig ist. (z.B. planungsrechtlich)
    Und dies sogar unabhängig davon, ob es eine "Lagerhalle aus Containern" oder ein Containerumschlagplatz ist.
    Der Umschlagplatz wäre Aufgrund der Lärmbelästigung vermutlich noch problematischer als die Lagerhalle.
    @ Klaus:
    Auch für ein Fertighaus braucht man eine Baugenehmigung ...

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