Ist Bauland nach 50 jähriger Gartennutzung immer noch Bauland?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ist Bauland nach 50 jähriger Gartennutzung immer noch Bauland?

Hallo,
ich selber habe vor gut 4 Jahren mir ein Haus gekauft. Und zwar habe ich aus einem großen Grundstück, ein Teilgrundstück herausgekauft. Das Restgrundstück ist jetzt schon ca. 50 Jahre Gartenland oder wird bzw. als Gartenland genutzt, obwohl es von den Bauämtern als Bauland ausgewiesen ist. Dieses Restgrundstück liegt direkt 3 m von meinem Wohnzimmerfenster entfernt. Ich habe jetzt natürlich Angst, das der neue Käufer des anderen Grundstücks dort was hinbauen möchte, sodass ich vom Wohnzimmer eine prima Aussicht auf dessen Vorhaben habe.
Jetzt sagte mir eine gute Bekannte, wenn dieses Bauland länger als 50 Jahre als Gartenland genutzt wurde oder unbebaut ist, verfällt das Recht, es als Bauland wieder nutzen zu dürfen. Ist das wahr?
MfG
aus NRW
  • Name:
  • Maik
  1. Bauland ...

    das als solches ausgewiesen ist, bleibt Bauland, egal welcher Nutzung es gedient haben mag.
    Nähe Einzelheiten erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Was heißt den Baulast.?

    Ein Bekannter der ein Bauunternehmen hat, sagte mir, das ich ab der Grenze vor meinem Wohnzimmer eine Baulast eintragen lassen soll. Was bedeutet Baulast genau?
    MfG
    Maik
  3. Bauland ist ein etwas schwammiger Begriff.

    Es gibt Grundstücke im beplanten Bereich, dort wo ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht. Dort kann man am ehesten von Bauland sprechen.
    Es gibt Grundstücke im unbeplanten Bereich, dort wo es keinen Bebauungsplan gibt. Die liegen dann entweder im Innenbereich oder im Außenbereich. Was Innenbereich und was Außenbereich ist entscheidet sich im Einzelfall anhand der umgebenden Bebauung. Im Außenbereich (z.B. Ortsrand hinter dem letzte Wohnhaus) kann man nicht von Bauland sprechen.
    Eine Baulast können Sie nicht eintragen lassen, der Grundstückseigentümer gibt so eine Baulast, zum Beispiel mit dem Wortlaut einen bestimmten Grenzabstand einzuhalten, als Verpflichtung gegenüber dem Bauamt ab. Wenn der Nachbar keine Baulast will, dann gibt es auch keine.
    Gruß

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