Kosten für Bauvoranfrage 13.07.06 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Fragen. Um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu klären kann man eine Bauforanfrage stellen. Meine Fragen sind 1. Wer bezahlt die Gebühren wenn ein Architekt dies für ein Bauherren vorgenommen hat? Der Architekt oder der Bauherr? 2. Sind die Kosten bei Stellung eines Bauantrags anrechenbar? 3. War passiert mit den Gebühren der Bauvoranfrage, wenn ein Dritter ein Bauantrag für das selbe Grundstück und das selbe Bauvorhaben stellt? Ist die volle Gebühr für den Bauantrag fällig und die Gebühr für die Voranfrage hinfällig? Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG Ratlos Name: Ratlos
Kennwort
Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.