Kosten für Bauvoranfrage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Kosten für Bauvoranfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Fragen.
Um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu klären kann man eine Bauforanfrage stellen.
Meine Fragen sind
1. Wer bezahlt die Gebühren wenn ein Architekt dies für ein Bauherren vorgenommen hat? Der Architekt oder der Bauherr?
2. Sind die Kosten bei Stellung eines Bauantrags anrechenbar?
3. War passiert mit den Gebühren der Bauvoranfrage, wenn ein Dritter ein Bauantrag für das selbe Grundstück und das selbe Bauvorhaben stellt? Ist die volle Gebühr für den Bauantrag fällig und die Gebühr für die Voranfrage hinfällig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MfG
Ratlos
  • Name:
  • Ratlos
  1. Bauvoranfrage

    • a) den Architekten zahlt der Bauherr, ebenso die Gebühren für diesen Bescheid.

    b) Kosten für Bauvoranfrage = eine Gebühr
    Kosten für Bauantrag = eine Gebühr
    Anrechnenbar ist bei der Baubehörde nichts.
    c) Kommt drauf an, wie sie die Konditionen dann beim Grundstückverkauf anbieten, bei erneuter Bauvoranfrage gibt es natürlich wieder eine neue Gebühr, denn nur bei Bezahlung der selbigen erhält der Beischeid seine Rechtskraft.
    Bauvoranfrage und Bauantrag sind zwei verschiedene Dinge.
    Ich hoffe das Sie jetzt nicht mehr so ratlos sind.
    Mit freundlichen Grüßen


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