Abrissgenehmigung 18.08.06 Hallo zusammen, Ich kenne mich mit Rechtsfragen nicht aus, weshalb ich folgende Fragen hätte: Wir haben seit drei Jahren eine Abrissgenehmigung für ein altes Haus welches auf unserem Grundstück neben unserem Neubau steht. Nun kam uns die Idee, einen Teil der Grundmauern stehen zu lassenun mittels Flachdach zun Carport (dev. nicht Garage!) umzubauen. - 1. Wenn eine Abrissgenehmigung erteil wurde - muss dann das ganze Gebäude platt gemacht werden? 2. Braucht es ein Genehmigungsverfahren wenn zb. 2 der Wände des Fundamentes als Begrenzung des Carportes dienen sollen? 3. Gibt es ev. Größenbeschränkungen für genehmigungsfreie "KFZ-Unterstände"? - Der Plan ist der, dass eine Ecke des alten Mauerwerkes (Bruchstein) stehen bleiben soll. Dann ein Flachdach drauf und fertig ist der Carport. Die Statik des Dachstuhles könnte dann vom Zimmermann erstellt werden - oder? - Für Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar Grüße Name: Herr Ste-030-Bar
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