Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3493: Abrissgenehmigung

Bauplanung / Baugenehmigung

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Abrissgenehmigung 18.08.06
Hallo zusammen,
Ich kenne mich mit Rechtsfragen nicht aus, weshalb ich folgende Fragen hätte:
Wir haben seit drei Jahren eine Abrissgenehmigung für ein altes Haus welches auf unserem Grundstück neben unserem Neubau steht. Nun kam uns die Idee, einen Teil der Grundmauern stehen zu lassenun mittels Flachdach zun Carport (dev. nicht Garage!) umzubauen.
-
1. Wenn eine Abrissgenehmigung erteil wurde - muss dann das ganze Gebäude platt gemacht werden?
2. Braucht es ein Genehmigungsverfahren wenn zb. 2 der Wände des Fundamentes als Begrenzung des Carportes dienen sollen?
3. Gibt es ev. Größenbeschränkungen für genehmigungsfreie "KFZ-Unterstände"?
-
Der Plan ist der, dass eine Ecke des alten Mauerwerkes (Bruchstein) stehen bleiben soll. Dann ein Flachdach drauf und fertig ist der Carport. Die Statik des Dachstuhles könnte dann vom Zimmermann erstellt werden - oder?
-
Für Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar
Grüße
Name: Herr Ste-030-Bar  

  1. antrag auf nutzungsänderung sollte passen. 18.08.06
    welches bundesland?
    was sagt der bebauungsplan, falls es einen gibt?
    gibts eine stellplatzsatzung?
    wenn der B-Plan einen neubau / umbau ausschließt, kann man einen antrag auf nutzungsänderung stellen, hier kann wiederum eine nachbarschaftsunterschrift nötig sein.
    Name: Jentsch Isa   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Abriss 18.08.06
    Hallo,
    Danke für die schnelle Antwort.
    Also:
    1. BW
    2. kein Bebauungsplan (alter Ortskern)
    3. genügend Abstand zum Nachbarn sollte da sein (ca. 4 Meter)
    Wenn Antrag auf Nutzungsänderung nötig sein sollte - heist das ich brauche einen eingabeberechtigten Archi oder Ing. dazu?
    Wie ist das mit dem Abriss? Muss alles weg?
    -
    Grüße
    Name: Herr Ste-030-Bar  

  3. Genehmigung ist keine Verpflichtung, 21.08.06
    Hallole Herr Ste-Bar,
    mit einer Genehmigung dürfen Sie bauen oder abreißen, aber Niemand zwingt Sie dazu. Wenn Sie innerhalb von drei Jahren die Genehmigung nicht "gebrauchen", dann verfällt sie einfach. Sie können auch nur einen Teil einer Genehmigung "verbrauchen" und nach Abschluß der letzen Arbeiten laufen wieder drei Jahre bis zum Verfallen der Genehmigung.
    Einen Änderungsantrag müssen Sie stellen. Bei Gatragen bis 100 qm Nutzfläche brauchen sie keinen Archi, das dürfen sie selber beantragen. (sofern Sie sich das zutrauen)
    Den Statikus vom Abbruch, bzw. der Unternehmer, der den Abbruch durchführen soll, würde ich zur Sicherheit noch mal fragen.
    .
    Wie waren die letzten Worte eines Statikers?
    "ich glaube mir fällt was ein!" ;-)))
    .
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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