Tür statt Fenster - Genehmigung erforderlich (Bayern) 13.03.07 Hallo, wir haben ein Nebengebäude von 50 qm Grundfläche (zwei Räume mit Vorraum), das vorher eine Garage war. Der Vorbesiter hat das Garagentor entfernen und ein Fenster einbauen lassen. (alles mit Genehmigung im Rahmen des Hausumbaus, Nutzung als Lager lt Genehmigung)) Wir möchten nun den vorderen Teil des Nebengebäudes als Fahrradraum nutzen und dafür wieder eine Tür einbauen. Die Tür würde auf unsere Einfahrt gehen, zur Straße sichtbar. Brauche ich dafür irgendeine Art von Genehmigung? Danke und Grüße Silvi Name: Silvi
Kennwort
Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.