Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3693: Doppelseitige Grenzbebauung

Bauplanung / Baugenehmigung

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Doppelseitige Grenzbebauung 15.03.07
Ist es laut bayerischer Bauverordnung ohne Genehmigung zulässig bei einer Garage eine doppelseitige Grenzbebauung durchzuführen, wenn die Größe des umbauten Raumes und die max. 8m Länge eingehalten werden!?
Wenn nur eine einseitige Grenzbebauung zulässig wäre, ist dann die Unterschrift des Nachbarn erforderlich, um eine Genehmigung zu erhalten!?
Name: Christian  

  1. Baugenehmigung: Nebenanlagen auf Grundstücksgrenze 16.03.07
    nach BayBO § 63 sind notwendige Nebenanlagen (wie bspw. hier die Garage) genehmigungsfrei, wenn diese die Regelungen des § 4 erfüllen. Also ist Ihre Garage (Grenzbebauung), nach Ihren Mitteilung, wenn die Anforderungen an cbm, Traufhöhe und die 8m-Regelung (je Grundstücksgrenze) eingehalten wird grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerdings möchte ich Ihnen empfehlen, zur Klärung und Absicherung, einen Architekten einzuschalten.
    Kostet nicht allzu viel.
    M.f.G.
    R. Kaiser
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de
 

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