Doppelseitige Grenzbebauung 15.03.07 Ist es laut bayerischer Bauverordnung ohne Genehmigung zulässig bei einer Garage eine doppelseitige Grenzbebauung durchzuführen, wenn die Größe des umbauten Raumes und die max. 8m Länge eingehalten werden!? Wenn nur eine einseitige Grenzbebauung zulässig wäre, ist dann die Unterschrift des Nachbarn erforderlich, um eine Genehmigung zu erhalten!? Name: Christian
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