Tür in Brandabschnittwand in Gewerbebau versetzen. Bauvorlageberechtigung nötig? 16.03.07 Wir haben an einem Ende von unserem Lager in der Brandwand eine F90 Tür. Davor ist ein 2m breiter Flur, der von der Tür Weg führt. Links und rechts von dem Flur eine Wand aus nicht brennbarem Material. Wir wollen die Tür nun an das andere Ende des Flures schieben. Man muß es sich etwa wie ein L vorstellen, bei dem nun der untere Schenkel dazu kommt. Wobei der Flur als Lagerfläche nicht wirklich genutzt werden kann. Darf man so eine Tür einfach verschieben? Oder muß man das in einem Gewerbebau sich genehmigen lassen? Danke Lennart Name: Herr Lennart
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