Reithalle im Außenbereich durch GbR aus Landwirt und Nichtlandwirt??? 22.08.07 Wir möchten zusammen mit einem Nebenerwerbslandwirt (Pensionspferdehaltung) eine Reithalle errichten. Geplant ist, das Grundstück in gemeinschaftliches Eigentum zu überführen (Im Wege einer GbR?) und anschließend die Halle darauf zu erbauen. Es bestünde die Möglichkeit, innerhalb der bebaubaren Fläche im Mischgebiet ohne qualifizierten Bebauungsplan zu bauen, das wird aber sehr eng. Es stehen im Anschluss daran aber auch große Grünflächen zur Verfügung, die dann im Außenbereich liegen würde (§ 35 BauGB). Diese dürfen ja normalerweise nur von Landwirten mit Gebäuden bebaut werden, die der landwirtschaftlichen Nutzung dienen. Trifft dies eine Reithalle bei Pensionpferdehaltung? Würde das bei einem gemeinschaftlichen Bau auch noch zutreffen? Wie wäre die Lage, wenn die Halle vom Landwirt allein gebaut würde und danach entweder per GbR ein Gemmeinschaftseigentum eingetragen oder sonst irgendwie ein Miteigentumsanteil an uns verkauft würde? Und wie die Lge, wenn der Landwirt später irgendwann aus dem Projekt aussteigt und wir alleiniger Eigentümer blieben? Wir wohnen in Ba-Wü, in einem dörflich geprägten Teilort. Name: Prinz, Angelika
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