Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3930: Reithalle im Außenbereich durch GbR aus Landwirt und Nichtlandwirt???

Bauplanung / Baugenehmigung

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Reithalle im Außenbereich durch GbR aus Landwirt und Nichtlandwirt??? 22.08.07
Wir möchten zusammen mit einem Nebenerwerbslandwirt (Pensionspferdehaltung) eine Reithalle errichten. Geplant ist, das Grundstück in gemeinschaftliches Eigentum zu überführen (Im Wege einer GbR?) und anschließend die Halle darauf zu erbauen. Es bestünde die Möglichkeit, innerhalb der bebaubaren Fläche im Mischgebiet ohne qualifizierten Bebauungsplan zu bauen, das wird aber sehr eng. Es stehen im Anschluss daran aber auch große Grünflächen zur Verfügung, die dann im Außenbereich liegen würde (§ 35 BauGB). Diese dürfen ja normalerweise nur von Landwirten mit Gebäuden bebaut werden, die der landwirtschaftlichen Nutzung dienen. Trifft dies eine Reithalle bei Pensionpferdehaltung? Würde das bei einem gemeinschaftlichen Bau auch noch zutreffen? Wie wäre die Lage, wenn die Halle vom Landwirt allein gebaut würde und danach entweder per GbR ein Gemmeinschaftseigentum eingetragen oder sonst irgendwie ein Miteigentumsanteil an uns verkauft würde? Und wie die Lge, wenn der Landwirt später irgendwann aus dem Projekt aussteigt und wir alleiniger Eigentümer blieben? Wir wohnen in Ba-Wü, in einem dörflich geprägten Teilort.
Name: Prinz, Angelika  

  1. Wie... 24.08.07
    .
    ...wäre es mit einer Bauvoranfrage? Damit lassen sich alle baurechtlich relevanten Fragen klären. Wenn sie negativ beschieden wird, erübrigen sich die weiteren Fragen. Und wenn die Halle erst steht, ist es m. E. unerheblich, wer irgendwann mal der Besitzer ist.
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Der Beruf des Bauherrn spielt keine Rolle 27.08.07
    Privilegiert im Sinne von §35 BauGB im Außenbereich bauen zu dürfen sind nicht die Personen, sprich Landwirte.
    Privilegiert sind die Bauvorhaben, die landwirtschaftlichen Betrieben dienen. Reithallen und Pensionspferdehaltung sind keine landwirtschaftlichen Betriebe im engen Sinn. Dort wird nicht produziert und nicht gezüchtet. Erst wenn Pferdezucht (gewerbsmäßig, als Haupt- oder Nebenerwerb) hinzukommt und ein Großteil der Futtermittel selbst produziert wird kann man von einem landwirtschaftlichen Betieb sprechen. Hierzu können Sie im Vorfeld auch mal mit der Landwirtschaftskammer sprechen. Da kann man Ihnen viel über bauen im Außenbereich erzählen.
    Aber auch wenn Ihre Reithalle kein landwirtschaftlicher Betrieb ist kann das Vorhaben zugelassen werden. Nur ist das nicht ganz einfach. Da sind einige Gespräche mit den Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung nötig.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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