Guten Abend zusammen, Folgender Sachverhalt steht zur ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Guten Abend zusammen, Folgender Sachverhalt steht zur ...

Guten Abend zusammen, Folgender Sachverhalt steht zur Guten Abend zusammen,

Folgender Sachverhalt steht zur Diskussion:

Ein Landwirt A, welcher im Sinne des Gesetzes ein priveligierter Landwirt ist, beabsichtigt den Bau einer Reithalle. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Gebaut werden soll eine Reithalle (20x40 m), ein Pferdepensionstall für 22 Tiere (Maße nicht bekannt, in etwa 20x20 m) sowie ein Außenreitplatz (30x60 m). Das Bauvorhaben ist von dem Regierungspräsidium in Baden-Württemberg genehmigt worden und liegt nun zur Abstimmung bei dem betreffenden Ortschaftsverein.

Die Reitanlage eines Reitvereins befindet sich direkt gegenüber der Stelle des Bauvorhabens. Dieser Reitverein hat Grund zur Annahme, dass der Bau des Landwirtes die Existenz des Vereins gefährdet, da dieser über keine eigenen Stallungen verfügt.

Hat dieser Verein Möglichkeiten des Einspruches bze. des Widerspruches gegenüber diesem Bauvorhaben?

Der Autor bittet diesen Sachverhalt zu diskutierten und stellt weitere benötigte Informationen auf Nachfrage gerne bereit.

Im Voraus besten Dank

  • Name:
  • patherr
  1. Wieso?

    Foto von wiki

    "Dieser Reitverein hat Grund zur Annahme, dass der Bau des Landwirtes die Existenz des Vereins gefährdet, da dieser über keine eigenen Stallungen verfügt. " Worin bestünde der Schaden, wenn sich das Angebot im Ort tatsächlich vergrößert? Was genau umfasst die "Reitanlage des Vereins"?
  2. Demokratie ist gut ...

    Demokratie ist gut insbesondere wenn die eigenen Interessen geschützt werden (sollen)? ...
  3. Das wäre doch die

    Foto von Martin Eggelsberger

    Gelegenheit, Unterstellplätze für den Reitverein zu beschaffen. Miteinander ist es meist leichter als gegeneinander.
  4. Danke für die ersten Antworten, die Angebotserweiterung, ...

    Danke für die ersten Antworten, die Angebotserweiterung, Danke für die ersten Antworten,

    die Angebotserweiterung, schätze ich als fragwürdig ein, da die Gemeinde über ca. 8000 Einwohner verfügt und bereits vier Reitanlagen zur Verfügung stehen. Die Anlage des beschriebenen Vereines ist in einem kleinen Ort mit ca. 40 Einwohnern.

    Ein Miteinander wurde jahrelang mit dem Vorgänger dieses Landwirtes parktiziert. Seit der Übergabe vor einem Jahr ist das Verhältnis zwischen Lanfwirt und Verein zerüttet.

    Ich hoffe dem Sachverhalt weiteres Verständnis zugebracht zu haben. Weitere Nachfragen und Anregungen willkommen.

  5. Beantwortung der ersten Frage: Der Reitverein verfügt ...

    Beantwortung der ersten Frage: Der Reitverein verfügt Beantwortung der ersten Frage:

    Der Reitverein verfügt über eine eigene Reithalle sowie zwei großzügige Stallungen. Einstellmöglichkeiten gibt es bei 2 Pensionställen mit ca. 50-100 m Entfernung. Insgesamt ca. 25 Stellplätze. Einer dieser Pensionställe gehört dem Landwirt mit dem Neubauvorhaben.

  6. ? Bitte um Aufklärung

    Erst lese ich: "Dieser Reitverein hat Grund zur Annahme, dass der Bau des Landwirtes die Existenz des Vereins gefährdet, da dieser über keine eigenen Stallungen verfügt. " Und in einem weiteren Artikel heißt es dann: "Der Reitverein verfügt über eine eigene Reithalle sowie zwei großzügige Stallungen. "

    Was stimmt denn nun?

    Mal ketzerisch gefragt: Was ist das Schützenswerte an dem Verein? Bietet er Arbeitsplätze? Ist er gemeinnützig? Warum sollte sollten Vereine vom marktwirtschaftlichen Wettbewerb befreit werden, indem allen anderen Mitbewerbern der Broterwerb in der entsprechenden Sparte untersagt wird?

  7. Sie Schreiben ...

    "Das Bauvorhaben ist von dem Regierungspräsidium in Baden-Württemberg genehmigt worden und liegt nun zur Abstimmung bei dem betreffenden Ortschaftsverein. " Seit wann können Vereine über Baubewilligungen abstimmen? Wenn es darum geht, dass der Ortsverein intern beschließen soll, gegen die Baubewilligung Einsprache zu erheben, dann wäre dazu eine beschlussfähige Vereinsversammlung einzuberufen, falls derartige Beschlüsse nicht in der Kompetenz des Vorstandes liegen.

    Ob die Einsprache wirkt, ist eine andere Frage. Erfolg haben könnte eventuell das Argument, es bestehe bereits jetzt ein Überangebot an solchen Anlagen und die Ausnahmegenehmigung für eine weitere sei deshalb nicht gerechtfertigt. Die genaue Formulierung der Einsprache müsste dabei einer juristisch versierten Person überlassen werden. Und ohne Zahlen und Fakten ist der Nachweis der Behauptung nicht zu erbringen.


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