Probleme mit Bauantrag (Einfamilienhaus) wegen Nachbar trotz Bauvoranfrage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Probleme mit Bauantrag (Einfamilienhaus) wegen Nachbar trotz Bauvoranfrage

Hallo,
wir haben Anfang dieses Jahres ein Baugrundstück, erschlossen, in einer ländlichen Gegend gekauft (Kreis Heinsberg, NRW). Das Grundstück liegt in zweiter Reihe hinter einem Neubaugebiet und ist über einen Privatweg (dessen Miteigentümer wir geworden sind) zu erreichen.
Da das Grundstück nicht im Baugebiet liegt (kein Bebauungsplan) wurde vor dem Kauf vom Verkäufer eine Bauvoranfrage eingereicht, die auch problemlos genehmigt wurde.
Nachdem wir jetzt aber den Bauantrag eingereicht haben zieht sich das ganze Verfahren hin. Ein Landwirt mit einer, an unser Grundstück, angrenzenden Weide hat nun gegenüber dem Bauamt seine Bedenken bezüglich der "herannahenden Bebauung" geäußert mit dem Hinweis auf den Bestandschutz seines Betriebes.
Unsere Bauantrag wurde deshalb dem Umweltamt des Kreises zur Stellungnahme vorgelegt und von diesem positiv bewertet. Dem Landwirt wurde mitgeteilt das man beabsichtigt uns nun die Baugenehmigung zu erteilen und hat im noch eine 14-tägigen Frist (gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz) eingeräumt sich diesbezüglich zu äußern.
Am letzten Tag dieser Fristsetzung hat er gegenüber dem Bauamt nochmals seine schriftlich Bedenken geäußert.
Das Bauamt möchte uns jetzt nicht die Baugenehmigung erteilen mit dem Verweis darauf das der Landwirt ja sonst immer noch in der Bauphase gegen den Bauantrag klagen kann. Dies würde bedeuten wir hätten für viel Geld eine Weide gekauft.
Welche Möglichkeiten haben wir nun dem Bauamt gegenüber bzw. was kann uns blühen wenn wir doch die Baugenehmigung bekommen, der Landwirt aber dann klagt?
  • Name:
  • Mario Müller
  1. Eine Bauvoranfrage ...

    wird nicht genehmigt. Es werden, wie der Name schon vermittelt, lediglich konkrete Fragen bspw. zum Baurecht, der Baugestaltung und ggf. Fragen zur Abweichung von Bebauungsvorschriften schriftlich "beantwortet".
    Allerdings sind diese Auskünfte der Genehmigungsbehörde rechtsverbindlich. Sie können sich also auf die Aussagen der Baugenehmigungsbehörde für die Bescheide der Bauvoranfrage berufen.
    Ein Blödsinn erscheint mir die Aussage der Behörde (? ist es das gemeindliche Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt)?) zu sein, dass der Landwirt ja später noch gegen die Baugenehmigung klagen könnte. Entweder Ihr Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig oder nicht! und der Bauer kann tun und lassen was er will, Sie dürfen bauen. Vielleicht hat der Landwirt ja einen gewissen (politischen) Einfluss  -  soll's noch geben auf dem Land  -  und der Bauamtsmensch (ich vermute einmal der Ortsbaumeister) ist etwas eingeschüchtert.
    Ohne Kenntnis des Inhaltes der Bauvoranfrage möchte ich Ihnen empfehlen:
    1. im besten Fall mit einem Architekten (der die Bauvoranfrage vorprüfen sollte) das direkte Gespräch mit dem Amt, das die Bauvoranfrage beschieden hat zu sprechen und Klarheit zu schafffen (schriftlich), oder, wenn gar nichts mehr geht
    2. einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate zu ziehen

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