NRW: Baulast bei Überschreitung der 9m Grenzbebauung 26.07.08 Hallo, eine kurze Frage aus NRW: Bekannter hat 9m Garage mit Abstellraum an der Grenze zum Nachbargrundstück auf 9m. Diese Nachbargrundstück hat er jetzt verkauft. Er möchte hinter die Garage jetzt noch einen Geräteschuppen bauen (4m). Dazu benötigt er logischerweise eine Baulast vom Nachbargrundstück. Wäre alles auch kein Problem, aber irgendwo herrscht da eine Unstimmigkeit. bei einer derartigen Verlängerung der Grenzbebauung auf ca. 13m mit Zustimmung des Nachbarn durch Baulast bleibt die Frage nach den Abstandsflächen bzw. Baulast der gesamten 13m. Darf die Baulast nur auf die "neuen" 4m eingetragen werden oder MUSS diese über die gesamten 13m (also 13m x 3m) lauten? Was ja bedeuten würde, daß der Nachbar da wo er jetzt 3 m Abstand halten darf (innerhalb der 9m) er danach überall 6m Abstand halten muss? Name: Jens
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