Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4313-1: Baugenehmigung für Dachausbau und Wohnraumnutzungsänderung

Bauplanung / Baugenehmigung

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  1. Darauf kommt es an 30.07.08
    >>Ich glaub es kommt sowieso auf den Sachbearbeiter an, ob der >>gute Laune hat oder nicht.
    .
    Hallo Herr Kreus,
    auf die Laune des Sachbearbeiters kommt es nicht an. Es kommt darauf an, dass Ihr Entwurfsverfasser vollständige Bauvorlagen anfertigt, in denen alle zu beachtenden Vorschriften berücksichtigt und eingezeichnet sind. Dann klappt es auch, trotz schlechter Laune des Sachbearbeiters.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. schauen wir mal, heute ruft mich der Architekt ... 30.07.08
    schauen wir mal, heute ruft mich der Architekt von meinem Statiker an. Was würdet Ihr euch denn für so einen Bauantrag fragen?.
    Ich möchte euch aber allen erstmal für die Info´s danken. Drückt mir nen Daumen das es klappt, denn an der Genehmigung hängt der ganze Erwerb ab.
    Name: Carsten Kreus  

  3. Eine Frage hätte ich ja dann doch noch ... 30.07.08
    Eine Frage hätte ich ja dann doch noch *grins*.
    Welche Unterlagen werden denn für den Bauantrag der ja eigentlich nur für die Wohnnutzungsänderung ist benötigt. Kann ja eigentlich nicht so viel sein. Ist ja kein Neubau.
    Name: Carsten Kreus  

  4. Bestandspläne 30.07.08
    Warum erledigt der Statiker das denn nicht gleich selbst?
    Zum Bauantrag sollten gehören:
    Antragsformular
    Auszug aus dem Liegenschaftskataster 1:500
    Auszug aus der deutschen Grundkarte 1:2500 oder 1:5000
    Lageplan
    Grundrisse ALLER Geschosse, Änderungen rot eingezeichnet
    Ansichtzeichnungen des Gebäudes
    Schnitt, in der Regel durch Treppenhaus
    In den Zeichnungen können die Angaben zur Feuerwiderstandsdauer der Decken, Treppen, Wohnungstrennwände etc. gleich eingetragen werden. Die Rettungwege und 2. Rettungswege sind zu markieren.
    Baubeschreibung
    Ermittlung der Höhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraums über Gelände
    Ggf. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
    Berechnung des umbauten Raums
    .
    Bis zum Baubeginn ist die Statik und der Energiesparnachweis einzureichen. Möglicherweise wird sogar ein neuer Schallschutznachweis für Ihre Wohnung erforderlich, da diese sich ja ändert.
    .
    Für die Wohnungseigentümergemeinschaft brauchen Sie eine neue Wohnflächenberechnungen Ihrer Wohnung (Ihre Wohnung vergrößert sich ja) und aktualisierte Aufteilungspläne, vielleicht sogar eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dann muss die Teilungserklärung notariell geändert werden, bzw. ein Notar wird Sie beraten, was alles erledigt werden muss, damit es seine Ordnung hat.
    .
    Jetzt kriegen Sie vielleicht eine Ahnung, dass Statiker und Archi zusammen einige Kiloeuros Honorar verlangen werden.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  5. Das Alles nur um einen Spitzboden zum Wohnraum ... 30.07.08
    Das Alles nur um einen Spitzboden zum Wohnraum zu erklären???.
    Find ich ein bisschen Krass und übertrieben.
    Name: Carsten Kreus  
 

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