Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4323: mittlere Wandhöhe berechnen

Bauplanung / Baugenehmigung

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mittlere Wandhöhe berechnen 03.08.08
Hallo,
wer kann mir sagen wie sich die mittlere Wandhöhe bei Grenzbebauung einer Garage in Hessen genau berechnet?Rohbau steht bereits auf einer Grenzlänge von 8,30 m.Da wir leicht fallendes Gelände haben ergibt sich auf der einen Ecke eine Höhe von OK Gelände bis OK Ringanker von 1,98m und auf der anderen von 2,32m(vom Nachbar her gesehen).Darauf soll ein Satteldach mit Giebel zur Grenze.Wird der Grenzseitige Giebel voll mit zur Wandfläche eingerechnet?Muss mann das Dach(First und Sparren)auch dazurechnen?
MfG.Stefan
Name: stefan  

  1. Wandfläche 04.08.08
    Wenn es um die Frage weiter unten geht, dann ist bei Ihrem Fall die Wandfläche zu berechnen, und diese darf 20 m² nicht überschreiten. Dabei sind die Außenmaße bis Außenkante Dachhaut zugrunde zu legen.
    Beispielrechnung:
    Wand (Rechteck)
    A1 = (1,98+2,32)/2*8,30 = 17,85m²
    Da Ihre Maße nur bis OK Ringbalken gehen, ist eine weitere Rechteckfläche für Fußpfette, Sparren, Lattung und Eindeckung hinzuzurechnen. ich schätze mal 40 cm
    A2 = 0,40*8,30 = 3,32 m²
    Nun kommt noch eine Dreiecksfläche für das Dach hinzu.
    Bei einer Dachneigung von 12° hat der Giebel eine Höhe von 86 cm.
    A3 = 0,86*8,30/2 = 3,58 m²
    Die Grenzwandfläche beträgt dann
    A1+A2+A3 = 24,75 m²
    Damit werden die 20 m² überschritten. Einem Abweichungsantrag mit Nachbarzustimmung könnte das Bauamt aber möglicherweise stattgeben.
    Andernfalls bliebe Ihnen noch, ein Flachdach auszuführen. Dann müssen Sie aber neue Zeichnungen bei der Gemeinde einreichen.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. Pultdach kontra untergeordnetes Gebäude 06.08.08
    Vielen Dank Hr.Lott für die Ausführlichen Infos.Denke ich werde mich dann wohl od.übel für die Pultdachvariante entscheiden.Es sei denn das die Möglichkeit besteht ein untergeordnetes Gebäude mit in die Garage zu nehmen(trennwand,seperater zugang)und sich somit die Wandfläche um weitere 5qm erhöhen würde.
    MfG.Stefan

  3. Auslegungsfragen 06.08.08
    Es handelt sich da um Auslegungsfragen, die selbst die Bauämter unterschiedlich behandeln. Sie können aber auch mit einer Kiste Bier zum Nachbarn gehen. Eine Abweichungsgenehmigung kann ich mir schon vorstellen, auch weil die meisten Bauordnungen und die Musterbauordnung diese m²-Begrenzung nicht haben.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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