Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4325: Abstandsflaechenuebernahme Bayern

Bauplanung / Baugenehmigung

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Abstandsflaechenuebernahme Bayern 05.08.08
Hallo,
Ich habe eine Grundstueckshaelfte in Bayern gekauft und habe eine Frage bezueglich der Abstandsflaechen wegen bestehender Nachbarbebauung: Das urspruengliche Grundstueck wurde aufgeteilt, der Altbestand steht entlang der Grenze, die die Grundstuecke halbiert. Der Abriss des Altbestands ist jedenfalls innerhalb der naechsten 3 Jahre vorgesehen, ist aber noch nicht zeitlich festgesetzt.
Beim zustaendigen Bauamt wurde ein Vorbescheid fuer jeweils ein neues Einfamilienhaus auf jeder Haelfte genehmigt, wobei der Abriss des Altbestands vorausgesetzt wird und alle Abstandsflaechen eingehalten sind (jeweils gleicher Abstand zur gemeinsamen Grenze, keine Abstandsflaechenuebernahme).
Meine Frage: Muss ich mit dem Baubeginn warten, bis der Abriss des Altbestands auf dem Nachbargrundstueck erfolgt ist? Koennte ich vom Bauamt zur Abstandsflaechenuebernahme gezwungen werden, obwohl der Abriss und Neubau auf dem Nachbargrundstueck geplant sind, nur leider nicht zeitgleich mit oder vor meinem Bauvorhaben ausgefuehrt werden?
Wenn ja, was fuer Loesungen gibt es, um mein Vorhaben zeitlich zu entkoppeln vom Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstueck, auf das ich keinen Einfluss habe (im schlimmsten Fall muesste ich sonst 3 Jahre warten auf den Abriss)?
Fuer Ihren Rat waere ich ueberaus dankbar.
Name: NW  

  1. auf den Verkäufer einwirken 06.08.08
    Das Bauordnungsamt zwingt Sie zu nichts. Es erteilt einfach keine Baugenehmigung. Der Verursacher des Problems ist aber nicht das Bauordnungsamt, sondern der Verkäufer des Grundstücks. Haben Sie eine Frist vereinbart, bis zu der das Gebäude auf dem Nachbargrundstück weg muss? Gibt es sonstige diesbezügliche Regelungen im Kaufvertrag?
    Name: Bruno Stubenrauch   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.archiFee.de
 

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