Definition mittlere Wandhöhe eines Carports 06.08.08 wir planen bei unserem Carport die nach der Bayerischen BO für Grenzbebauungen erlaubte genehmigungsfreie mittlere Wandhöhe von 3 Meter soweit möglich auszureizen (zukünftige Parkmöglichkeit für ein Wohnmobil). Das Flachdach wird ca. 5° geneigt und extensiv begrünt. Frage 1: Was genau definiert den OBEREN Bezugspunkt der Wandhöhe? In diesem Fall die wasser-abführende Teichfolie, oder die Oberfläche der Substratschicht für die Begrünung? Die Oberkante des umlaufenden Blechrahmens für die Begrünung? Frage 2: Was genau definiert den UNTEREN Bezugspunkt der Wandhöhe? Gut, die natürliche "Geländeoberfläche"? Aber wo ist/war die, nachdem der entsprechende, hügelige und abfallende Bereich ordentlich umgebuddelt, geschottert und verdichtet wurde? Evtl. das benachbarte Straßenniveau 3 m vor dem Grundstück? Das spätere Pflasterniveau im Carport? Die Unterkante der Holzstützen oder der Beplankung der Wände? Frage 3: Die auf der Grenzlinie liegende Wand des Carports besteht aus ca. 6 Meter der gewünschten max. 3.00 Meter Wandhöhe, und einem daran ansetzenden Stellplatz für Mülltonnen. Diesem 2 Meter breiten Abschnitt würden auch eine Höhe von 2.20-2.50 Meter genügen. Mittelt sich dann die "mittlere Wandhöhe" über beide unterschiedlich hohe Abschnitte dieser Grenzwand (z. B. 6 laufende Meter mit 3.10 Meter Höhe und 2 laufende Meter mit 2.40 Meter Wandhöhe = im Mittel 2.93 Meter)? Am besten zum Check der Genehmigunsgfreiheit mit ein paar Fotos des Geländes und den Plänen zum Bauamt und absegnen lassen, und den Nachbar fragen ob er damit leben kann? Oder alles schriftlich? Falls die Geländehöhe später von anderer Stelle um 10 cm anders bewertet wird, kann dann im worst-case später ein Rückbau verlangt werden? Wo liegen zu diesen Punkten in der Realität die Toleranzen? Bin ich evtl. etwas zu vorsichtig? Danke!! Name: Christoph
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