Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4334-1: Grenzgarage Abriss/Bestandschutz?

Bauplanung / Baugenehmigung

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  1. Herr Klaus 13.08.08
    war allerdings der Meinung, dass der Nachbar illegal angebaut hat. Das hat dieser -wie Sie vom Vorbesitzer erfahren haben-ja nicht. ("wurde zusammen/gemeinschaftlich gebaut").
    Tipp:
    Mit dem Nachbarn einvernehmlich regeln, dass dieser vor Abriss eine neue Abschlusswand auf seinem Grundstück errichtet.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. der erste Anschein 14.08.08
    Ein Bauwqerk, welches nicht mit Genehmigung oder welches abweichend von einer Genehmigung errichtet wird ist ein Schwarzbau.
    Niemals würden Häuser oder Garagen mit gemeinsamer Wand genehmigt.
    Getrennte Bauwerke müssen auch getrennt abgerissen werden können.
    Deshalb ist die Nachbargarage nach dem Anschein ein Schwarzbau.
    Gruß
    Name: Herr Klaus  

  3. Mit Nachbarn einvernehmlich regeln...... 14.08.08
    ist nicht.Er ist nähmlich schon sauer weil auf der gleichen Grenze im Garten eine Doppelgarage gebaut wurde.Hatte ihn vor dem Bau darauf angesprochen aber hat sich Wochenlang nicht richtig dazu geäußert:"weiß nicht so genau;muss meine frau fragen;frau ist aber nicht so begeistert".Kein klares ja od. nein.Also hab ich bei der Gemeinde eine Bauanzeige gemacht und durfte 2 Wo. später damit beginnen.Nun kommt er schon so von hintenrum das die Grenzwand mit Giebel eine Fläche von ca.23,5qm hat und das nicht sein darf.Da ich das mit den 20qm auch erst weiß als das katasteramt eingemessen hat und die mich aufgeklärt haben wurde das Satteldach schon auf 10` gedrückt.Mehr geht aber jetzt wirklich nicht mehr und Pultdach war vom optischen her ausgeschlossen.Habe ja auch nicht gemeckert od. bin gefragt worden als er letztes Jahr an Gleicher Stelle auf seinem Grund ein Gartenhaus 2x3m ca.1,5m vor die Grenze gestellt hat.Das ist doch sicherlich auch nicht ok.Die Garagenwand will er nicht auf seiner Seite haben weil er dann mit seinem"fetten"Audi nur noch schlecht rein und raus kommt.Verdammte Axt,was soll ich nur machen?
    Weiß noch jemand Rat?
    MfG.Stefan

  4. schlechte Position 15.08.08
    Hallo Stefan,
    ich vermute, mit Ihrer Grenzgarage im Bauanzeigeverfahren geht so einiges schief. Das mit den 20 m² hatten wir ja kürzlich erörtert.
    Aber im Moment sieht es so aus, dass Sie 2 Grenzgaragen an einer Grenze haben, und damit wohl auch die maximal zulässige Grenzbebauungslänge überschritten wird. Somit ist die hintere Garage solange formal illegal, bis Sie durch abreißen der vorderen Garage wieder die maximal zulässige Grenzbebauungslänge einhalten.
    Ein nächstes Problem kann die überlange Zufahrt zur hinteren Garage darstellen. Wie lang wird die entlang der Grenze werden?
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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