"interesant" Bruno14.08.05
des hab ich ned mal gelesen ... alles was ich laß war die Vollstreckung die bisher "nur" auch an den Drittschuldner (Bank) zugestellt wurde ... damit wird die Liquidität ganz schön gekappt wenn blöd kommt schmeißt er das Handtuch und Deine Rechnung iss für die Katz (!)
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Name: Josef ThalhammerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.baumurks.de
@Alle14.08.05
Danke für die vielen Beiträge!
Schön, dass dieses Thema wieder etwas in Bewegung geraten ist, auch wenn es einigen nicht so passt...
Noch ein kleines, wenn auch heute ganz aktuell sehr tragisches Beispiel: Ich vertraue dem Piloten, ohne jedesmal beim Fliegen einen Luftfahrtprofessor zu dessen Überwachung mit an Bord zu nehmen...
Neben der hier (sicher aus guten Gründen) immer wieder empfohlenen Bauüberwachung sollten Bauwillige niemals vergessen, nach Gewährleistungsversicherungen/Vertragserfüllungsbürgschaften u.ä. zu fragen!
Dieses Thema taucht in diesem Forum (sicher auch aus guten Gründen) vergleichsweise selten auf.
siehe z.B. http://www.dimagb.de
Zur Erinnerung und als Hilfe für Bauwillige:
"Vom Bauträger sollte man eine Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. Das bedeutet, dass die Bank der Baufirma im Ernstfall die Kosten für Bauunterbrechung und das Engagement einer neuen Firma übernimmt. Die Kosten für eine solche Bürgschaft belaufen sich in der Regel auf 0,1 bis 0,6 Prozent der Bausumme. In den meisten Fällen wird man jedoch keine Bürgschaft über den vollen Kaufpreis erhalten.
Kann ein Bauträger eine solche Bürgschaft seiner Bank nicht vorweisen, kann dies ein Indiz für finanzielle Probleme der Firma sein!
Wenn der Bauträger nach Fertigstellung des Objektes Pleite geht, hilft eine so genannte Gewährleistungsbürgschaft. Auch auf dieser Bürgschaft sollte man bestehen. Der Bauträger kann auch eine Gewährleistungsversicherung abschließen. Die springt dann ein, wenn der Bauträger innerhalb der Gewährleistungsfrist Konkurs anmeldet. Die Kosten für eine solche Versicherung belaufen sich auf 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises."
(Quelle: ZDF.de - Pfusch am Bau, 26. April 2004)
Beste Grüße
Name: Herr Mic-697-Kra
Herr Mic-697-Kra,14.08.05
sind Sie denn auch bereit, die 2-3% der Baukosten mehr zu bezahlen, die die von Ihnen geforderten Absicherungen kosten? Wenn ja, gebührt Ihnen ein Heiligenschein. In Wahrheit werden die Preise auf Teufel komm raus gedrückt, aber verlangt wird die eierlegende Wollmilchsau!
Name: Torsten StodenbergE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.stodenberg-schwedenhaus.de
"mmmh"14.08.05
Herr Mic-697-Kra ... und wieviel angehende Bauherren gibt´s den die da genauso wenig Ahnung haben wie von den meist vorliegenden Angeboten ??? ... Sicherheitsbürgschaft in Höhe 5% der Auftragsumme für 5 Jahre gestehe ich Ihnen selbstverständlich zu (!)... ich weiß nicht ob Sie es wissen solche Bürgschaften sind wie Bargeld und gehen damit stets zu Lasten der Liquidität für die Betriebe ... aus diesem Grunde würde ich bei der Foderung nach einer Vertragserfüllungsbürgschaft den Auftrag ablehnen ... und "nun" ???
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Name: Josef ThalhammerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.baumurks.de
Betr. Bürgschaft usw.14.08.05
@ Torsten Stodenberg
Jein! Nach allem, was ich bisher gelesen und selbst erlebt habe, würde ich max. 50 % der Kosten übernehmen!!! Verhandlungssache!
Ich vermute, dass ein seriöser BU ggf. keine ernsthaften Probleme haben wird, eine entspr. Bürgschaft sogar gratis anzubieten!
@ Josef Thalhammer
Schade eigentlich!
Name: Herr Mic-697-Kra
Betr. Bürgschaft #215.08.05
@ Josef Thalhammer
Leider habe ich eben den Fall eines Konkurse "meines" BU erlebt.
Und die Zahl der Insolvenzen steigt. Und der Bauherr merkt es erst, wenn es schon zu spät ist!
Name: Herr Mic-697-Kra
"und leider sollt man sich auch mal in die Lage der Betriebe versetzen" (!)15.08.05
allein unser Betrieb ca. 2 Millionen Umsatz = bei 5% Sicherheitsleistung ein Betrag von 100.000 Euro an Sicherheiten p.a. ... da diese Bürgschaften stets 5 Jahre laufen hat man dauerhaft 500.000 Euro an Sicherheiten mit sich zu schleppen ... und Sie wollen jetzt eine Vertragerfüllungsbürgschaft ??? in welcher Höhe bestimmt mehr als 5% = damit min. 1.000.000 Euro an Sicherheiten wenn jeder wie Sie denken würde (!)
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dazu kommt noch unser deutsches Zahlungsziel ... bezahlt wird erst wenn man Leistung sieht ... ob Sie´s glauben oder nicht bis eine Arbeit verrichtet ist die Rechnung gestellt und beglichen ist hat ein solches Unternehmen permanent stets weitere 500.000 Euro an Außenstände ... erinnern Sie sich noch an Walter-Bau ... die Aussenstände mit sehr viel höheren Zahlen wie ich sie erwähnt habe letztendlich das Genick gebrochen.
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"ich" mach Ihnen einen Vorschlag ... die bekommen die Vertragserfüllungsbürgschaft "ABER" nur wenn Sie die Kosten zu 100% übernehmen ... ansonsten vergessen Sie´s (!)
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Name: Josef ThalhammerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.baumurks.de
"mmmh"15.08.05
Zitat:
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--->"Ich vermute, dass ein seriöser BU ggf. keine ernsthaften Probleme haben wird, eine entspr. Bürgschaft sogar gratis anzubieten!<---"
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ich denke wenn das die BU vorher wissen werden sie natürlich diese Kosten in´s Angebot mit einrechnen (also doch 100%) ... und wenn sowas bei vertagsabschluss auf´n Tisch kommt werden Ihnen die meisten BU die A-Karte dafür zeigen (!) ... das iss meine persönliche Meinung lass mich gerne eines besseres belehren und möchte denjenigen gerne kennenlernen der sowas gratis anbietet (!)
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Name: Josef ThalhammerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.baumurks.de
"und" jetzt mach ich mal was15.08.05
... was ich selten gemacht habe ... ich hänge diesen für mich doch "sehr" interesanten Tread an mein Profil (!)
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Bitte an "alle" angehenden Bauherrn ... lesen Sie sich diesen Tread von Anfang an in aller Ruhe mal durch ... ich bin schon der Meinung das das eine- oder andere Ihnen nützlich sein kann (!)
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Grüsse
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Weiterführende Links:
- http://www.baumurks.de
Name: Josef ThalhammerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.baumurks.de
Betr. Bürgschaften, nachdenkenswert!15.08.05
@ Josef Thalhammer
Immerhin nachdenkenswert!
Der angehende Bauherr sollte die Kosten für die Sicherheiten/Bürgschaften usw. mal gegenrechnen zu den vorher und besonders im Schadensfall anfallenden Kosten für professionelle Aufpasser, Rechtsanwälte, Sachverständige, Amtsrichter, kaputte Nerven, zerstörte Familien usw.usf....
Sicher kann das hier im Forum jemand anhand eines Musterfalles,
schonmal besten Dank
(Übrigens stammt die Idee nicht von mir, sondern vom ZDF!)
und schöne Grüße!
Name: Herr Mic-697-Kra
alte hüte16.08.05
hr. 697, wozu wollen sie eine vertragserfüllungsbürgschaft? engagieren sie fachleute, die ihren bau überwachen, dann wird auch nur so viel geld zur zahlung freigegeben, wie es der baufortschritt zulässt (mit 10% sicherheitseinbehalt). wenn eine firma die arbeit nicht zu ende bringt, wird eben eine andere firma beauftragt...
meine empfehlung: die ausschreibung von einzelgewerken gibt dem bauherren größtmögliche sicherheit, was insolvenzen angeht.
ansonsten: die fragesteller scheinen aus dem schaden immer noch nicht klug geworden zu sein.
naja, alles alte hüte.. ;-)
Name: Ingo NielsonE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.gamma2.de