Statikgutachten nach Balkonbrand notwendig?
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Statikgutachten nach Balkonbrand notwendig?

Die Erdgeschossterrasse ist abgebrand und hat meinen darüber liegenden Balkon in Mitleidenschaft gezogen.
Ich frage mich, ob ich ein Gutachten für die Statik des Balkons in Auftrag geben sollte, oder ob das überzogen ist.
Ich bin Laie, deswegen folgende aber vielleicht unzureichende Infos:
Das Haus stammt aus Ende der 50er und hat einen Balkon aus Beton.
Der Balkon ist etwa 1,50 tief und 5,50 breit.
Das Feuer hat circa 30 Minuten ordentlich gelodert. Die Isolierung am Haus und die Terrasse unten ist komplett und weitflächig zerstört.
Mein Balkon ist schwarz wie die Nacht und alles darauf weitgehend durch Hitze zerstört.
Meine Fenster sind heil, nur die äußere Scheibe (Doppelscheiben) sind gesprungen, vermutlich erst durch Löschwasser.
Danke für jeden Tipp!
Andreas Fielitz
  • Name:
  • Andreas Fielitz
  1. Ja

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Andreas Fielitz,
    ein Statikgutachten nach Balkonbrand ist wohl notwendig. Sicher ist sicher.
    Auf einen "Versuch" würde ich es nicht ankommen lassen.
    Freundliche Grüße
  2. Carden, JDB, Dühlmeier, schaut mal hier rein

    Foto von Martin Kempf

    und lasst mal eure Meinung zu dem Problem hören. Wäre wichtig.
  3. Ungerne

    Eines Vorweg. Ich bin im Bereich von Brandschäden komplett unerfahren und habe hierzu weder Fortbildungen besucht, noch einschlägige Fachliteratur gewälzt. Ich antworte somit aus dem Bauch heraus und auch nur weil Martin mich gebeten hat.
    Ob die Betondecke in Ihren Urfesten gestört ist, ist sicherlich abhängig von der Brandtemperatur und der Branddauer. Schwarze Verfärbungen sagen erst einmal gar nicht aus  -  die stammen von der Brandlast bzw. von deren Zusammensetzung.
    Die kalt verformten Betonstähle verlieren infolge hoher Temperatureinwirkung Ihre Festigkeit. Wenn ich mich recht erinnere beginnt diese Prozess schon ab ca. 400'C.
    Bei Beton ist dieses ähnlich (ich weiß aber keine Gradzahlen). Die Widerstandfähigkeit der Betone ist aber von deren Zusammensetzung anhängig und somit sehr unterschiedlich.
    Soviel ich weiß, gibt die DINAbk. 4102 mit Ihren Feuerwiderstandsklassen nur eine Mindestdauer an, welche ein Bauteil widerstehen muss, ohne unter Ihrer Gebrauchslast zusammen zu brechen. (Bei Brandwänden + Abschlüsse usw. müsse noch andere Kriterien erfüllt werden)
    Dieses sagt aber alles nichts aus, dass wenn das Bauteil alle Kriterien wunderbar erfüllt hat, es dieses auch noch ein zweites mal schafft, oder ob es nicht in ein paar Jahren aus Gründen der Relaxation doch zusammenfällt. Ich gehe auf jedem Fall davon aus, dass wenn der Brand nicht als Bauteil gefährdend, in Sachen Momentaner Standsicherheit, eingestuft werden muss, zu mindestens überlegt werden muss, ob der Beton noch seine Korrosionsschutzfunktion übernehmen kann. Dann kommt noch der etwaige Eintrag von Korrosionsfördernden Brandrückständen in den Beton hinzu usw.
    Ich bin mir aber sicher, dass hierfür Sonderfachleute unter den Sachverständigen gibt. Ein hierfür Fortgebildeter TWP wäre sicherlich Ideal.
    Mehr kann ich leider nicht zu dem Thema beitragen.

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