Altbau gekauft ohne Genehmigung renoviert?!
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Altbau gekauft ohne Genehmigung renoviert?!

Hallo
Ich habe mir vor ca. 10 Jahren einen Altbau gekauft und ihn renoviert ohne Genehmigung vom Bauamt. Wir haben sozusagen innen alles rausgerissen und alles neu gemacht (Strom , Wasser , Fenster , Kniestock erhöht , neues Dach , neue Mauern und neue Decken eingezogen). Jetzt habe ich das Problem weil ich das damals mit meinem Stiefbruder zusammengekauft habe möchte ich jetzt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Teilungserklärung um sozusagen 2 Eigentumswohnungen draus zu machen wegen Grundschuldeintragung ohne die Unterschrift meines Stiefbruders. Wie könnte ich das am besten realisieren ohne Probleme zu bekommen? Ich hoffe Sie oder Ihr könnt mir dabei helfen.
Bundesgebiet ist das Saarland
  • Name:
  • Nathaniel
  1. Baugenehmigung: Da bleibt nur eines ...

    nachgenehmigen lassen. Also quasi selbst "anzeigen"
    . -.
    Hierzu benötigen Sie einen Architekten, der für Sie die Unterlagen die zur Nachgenehmigung erforderlich sind, also bspw. auch Baupläne, etc. erstellt und ggf. entsprechende Befreiungen beantragt, etc., etc.
    Der Architekt wird mit Ihnen und später auch mit dem Bauamt, auch besprechen, wie das Beste, erfolgversprechendste Vorgehen aussieht.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Strafmass

    Also erst mal vielen Dank Herr Kaiser für die schnelle und kompetente Antwort. Jetzt hätte ich dazu noch eine Frage und zwar wenn ich mich selbst Anzeige in welcher ungefähren Höhe wäre das Strafmaß?
    MfG
  3. Nachgenehmigung kostet ...

    i.A. nicht viel mehr als eine "normale" Baugenehmigung. Dies ist wenigstens meine Erfahrung in Bay.
    . -.
    Aber, viel wichtiger ist zu klären, dass Sie eine Baugenehmigung erhalten, da Ihnen durchaus der Rückbau drohen kann. Auch abhängig von der Baugenehmigungsbehörde.
    Daher, ab zum Planer zwecks Nachgenehmigung und vorherige Prüfung und ggf. Verhandeln mit der Behörde von eben diesem (vgl. oben).
    MfG
    R. Kaiser
  4. Reichen Sie einfach

    den Antrag für die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit aktuellen Grundrissen ein. Nicht immer ist in der Sanierung ein Bauantrag erforderlich, oft kennt auch niemand in der Behörde den Urzustand. Sollte sich doch jemand daran stoßen, können Sie immer noch den Bauantrag nachreichen.
  5. Grundriss

    Ok nochmal vielen Dank an euch das ihr alle so schnell Antwortet . Mit den Grundrissen , wenn ich jetzt keinen habe wie realisiere ich solch einen so das er auch anerkannt wird?
    Gruß
  6. Bestandsaufnahme

    Sie müssen einen Architekten mit der Durchführung einer Bestandsaufnahme für dei zeichnerischen Darstellung des Jetztzustandes beauftragen. Sie benötigen diesen auch für die Nachgenehmigung, wie oben erwähnt.
    Kosten geschätzt ca. 1.500  -  2.000 € (wenn nicht noch mehr im Argen liegt)
    MfG
    R. Kaiser

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