Suchefunktion BAU.DE Forum Modernisierung / Sanierung / Bauschäden 4199-1: Verwendung von Lehmschlag zur Abdichtung an histor. Aussenwänden

Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

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  1. @ Herr Paulsen... 19.12.07
    Hab ich was gegen die Frage(stellung) gesagt???
    Ich habe mich nur über die Helden des gepflegten Denkmals beschwert, die meinen, das Ignorieren allen Fortschritts sei die einzig weise Weise, ein Denkmal zu schützen an statt mal zu denken.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  2. Ja, schön und gut, aber was ist jetzt noch die Frage? 19.12.07
    Der Herr/Frau Denk-mal-pfleger hat noch Anregungen oder was?
    Es bringt uns sicher nicht weiter gegen die Denkmalpflege zu sein, sondern denen die Fragen haben evtl. zu helfen.
    Mir fehlt noch die Frage.
    Name: Edmund Bromm   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.isarbautenschutz.com

  3. Frage 20.12.07
    Ich bin mit Sicherheit nicht gegen die Denkmalpflege im Gegenteil !!
    Meine Fragen sind:
    Der Denkmalpfleger besteht auf Lehmschlag.
    Gibt es Erfahrungswerte mit derartige Konstruktionen ?
    Genaue Vorgehensweise? Mischungsverhältnis mit Branntkalk?
    Was sind die Nachteile/Vorteile dieser Konstruktion gegenüber einer Dräinierung (Ausführungstechnisch, Finanziell, Langlebigkeit,....)
    Funktioniert der Lehmschlag als Abdichtung überhaupt oder treten nach kurzer Zeit wieder Schäden auf ? Wer hat hier Erfahrung und hat eine derartige Konstruktion schon durchgeführt?
    Gibt es Langzeiterfahrungswerte ?
    Ich bin gerne bereit den Vorschlägen des Denkmalpflegers zu folgen, wenn DIN 4123 eingehalten wird und die Funktionalität gegeben ist.
    DANKE FÜR DIE HILFE !!!

  4. Fragen Sie auf jeden Fall mal 20.12.07
    was für Lehm das sein soll. Lehm ist ein Gemisch aus Sand, Schluff und Ton mit ganz weit gesteckten Grenzen. Je nach Tongehalt und Tonmineralen haben "Lehme" völlig unterschiedliche Eigenschaften.
    Name: Ackermann Matthias   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.katumwelt.de

  5. Und was soll... 20.12.07
    die Überlegung Drainung ODER Abdichtung.
    Ein Drainung ersetzt keine Abdichtung, sie verringert nur die Anforderungen AN die Abdichtung, weil der Wasseranfall VERRINGERT wird.
    Mit einer Drainung wird das Erdreich nicht plötzlich pulvertrocken.
    Minimaler Lastfall ist IMMER Erdfeuchte!!!!
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  6. @ Herr Dühlmeyer 20.12.07
    Wahrscheinlich haben Sie einschlägige Erfahrungen mit denen? Bei mir waren sie hilfsbereit (solange man die Mehrkosten selber zu tragen bereit ist, aber das muss man wissen, bevor man so ein Haus kauft)
    Wenn die Denkmalpflege aber darauf BESTEHT, soll sie auch die Ausführungsplanung machen.
    Es ist ebenso legitim, dass der Fragesteller traditionelle Materialien und Techniken einsetzen will, obwohl es technisch bessere und billigere Lösungen gibt, zum Beispiel weil man keinen Sondermüll in sein Haus einbauen will. Mich hat der Ton Ihres Beitrags etwas irritiert - schon wieder so ein ewiggestriger unbelehrbarer Fundi - aber wahrscheinlich habe ich das falsch verstanden und es war nicht so gemeint.
    Name: Jens Paulsen  

  7. und 20.12.07
    wenn keiner guckt,
    "Lehmschlaggrundierung" aus flex. DS drunter. ;-)))
    Sorry und Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. meinte damit, 20.12.07
    das wird er möglicherweise machen der Ausführende,
    wenn er keine detaillierte Ausführung vorgelegt bekommt
    und selbst damit keine Erfahrung hat.
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  9. Was ist denn Sinn... 20.12.07
    der Denkmalpflege???
    Historisch wertvolle Gebäude so lange als möglich zu erhalten!
    Warum soll man dazu Materialien verwenden, die den Schutz (und damit die Langlebigkeit) des Bauwerks nicht sicherstellen können. Nur weils ein ewig gestriger Denkmalfundi so will?.
    Das widerspricht auch dessen von der Allgemeinheit erteilten Auftrag.
    Naß-Trocken-Wechsel und Sprengdruck von Salzen und im Wandbildner gefrorenem Wasser sind das schlimmste, was gerade alten Baumaterialien auf lange Sicht passieren kann.
    In der Schule hätte man dem Denkmalmenschen unter den Aufsatz schreiben müssen - Thema verfehlt - 6.
    Denn Thema ist die Bewahrung des Denkmals, nicht die Bewahrung alter, aber wenig dauerhafter Handwerkstechniken.
    Wenn das Denkmalmensch so überzeugt von seiner Methode ist, kann er ja die Haftung seiner Behörde für die evtl. Folgen bescheinigen. Mal sehen, ob ers tun würde.
    ***
    Und das dümmliche Sondermüll-Totschlagargument lassen wir mal lieber weg.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  10. BITTE ERST LESEN ! 20.12.07
    Bitte lest euch die Fakten aus dem Gutachten erst durch bevor ihr antwortet und lasst diese Frage nicht zu einer Diskussion über Denkmalpflege ausarten !
    Ich bin kein Hauseigentümer sondern der beauftragte Statiker !
    Ich habe bei derartigen Trockenlegungen bisher immer das schadhafte Mauerwerk ausgebessert und mit Kalkzementmörtel verfugt.
    Anschliessend wurde die Drainage eingebaut.
    Die Denkmalpflege besteht nun auf eine Ausbildung mit Lehmschlag.
    Ich halte dies für FALSCH ! Ich möchte also ARGUMENTE und Informationen sammeln ! Ich bin zwar seit 30 Jahren in der Sanierung tätig und glaube dass die Lehmabdichtung nicht funktioniert, aber ICH LERNE GERNE DAZU !
    1.) Abdichtung mit Lehmschlag soll billiger sein als Dräinage ??
    2.) Wie sieht es beim Einbau des Lehmschlages mit dem hydraulischen Grundbruch aus ?
    3.) DIN 4123 Bei der Durchführung der Fundamentsanierung muss ausserdem beachtet werden, dass das Erdreich entsprechend DIN 4123 nur bis zu einer Resteinbindetiefe der Fundamente von 50 cm ausgeführt werden darf. Dies bedeutet, dass eine Fundamentinstandsetzung auf die gesamte Fundamenttiefe nur ausführbar ist, wenn zusätzlich eine Betonsohle als Grundbruchsicherung in Einzelabschnitten eíngebaut wird??
    4.) Laut Angaben LFD wird Lehmschlag mit Branntkalk gemischt und erhärtet dann fast auf Felsniveau ??
    5.) Gibt es Ausführungshinweise
    Dass die Dräinage nur der schnellen Wegleitung von Wasser dient ist klar, reicht aber meiner Meinung nach aus!

  11. Nix reicht aus... 20.12.07
    1) Ganz einfach über LVs belegbar - Ausserdem sind Kosten nicht Sache der Denkmaler
    2+3) Quatsch. Dann muss der letzte halbe Meter eben wie bei einer Unterfangung streifenweise freigelegt werden und entsprechend mit geeignetem Material wieder verfüllt werden, bevor der nächste Abschnitt darnkommt.
    4) Ich sag doch - wenn die so überzeugt sind, sollen die die Haftung übernehmen. Diese Art der "Abdichtung" widerspricht den heute geltenden Regeln der Technik und sind somit nur nach umfangreicher, ausführlicher und vor allem gut dokumentierter Aufklärung des AG über die Riskien zulässig. Sonst haftet der PLANER!!!!!!
    5) Drainage ersetzt keine Abdichtung - auch nicht im Bereich von Sanierungen.
    Wer seinen Auftraggebern solches plant und baut, trägt ein hohes Haftungsrisiko.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  12. @ Herr Dühlmeyer 20.12.07
    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,
    haben sie Preise für Lehmschlag (Material und Einbau)? Ich wäre sehr dankbar dafür.
    Der hydraulische Grundbruch muss sowohl bei Einbau einer Dräinage am Fundamentfusspunkt als auch beim Einbau des Lehmschlags beachtet werden. D.H. 1 Abschnitt < 1,25 m ausheben, 3 Abschnitte freilassen, dann wieder 1 Abschnitt machbar.
    Wie die Sicherung beim Lehmschlag erfolgt ist mir nicht klar, da nach DIN 4123 die Fundamente ohne Grundbruchsicherung bis 50 cm einbinden müssen. D.h. der Lehmschlag könnte nicht bis zur Fundamentunterkante geführt werden.
    Inwiefern widerspricht die Abdichtung mit Lehmschlag den heute anerkannten Regeln der Technik (Details), da wäre das LfD evtl. zu knacken.
    Nochmals Danke für ihre Beiträge !
    Name: Michael  

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