Verwendung von Lehmschlag zur Abdichtung an histor. Außenwänden
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Verwendung von Lehmschlag zur Abdichtung an histor. Außenwänden

Hallo!
Hat jemand Erfahrung mit der Verwendung von Lehmschlag als Abdichtung von historischem Mauerwerk im Erdbereich als Alternative zur Dränierung.
Ausführungsvorschläge, Tipps, Links, Preise, Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) gegen herkömmliche Drainierung, Erfahrungsberichte ...
Wäre sehr sehr dankbar für eure Hilfe!
  • Name:
  • michael
  1. Wie stellen Sie sich das genau vor?

    moor Input please
  2. Das Mauerwerk wird freigelegt, Fugen ausgekrazt Pflanzenteile entfernt, ...

    Das Mauerwerk wird freigelegt, Fugen ausgekrazt Pflanzenteile entfernt, Neuverschlämmung und dann ca. 40 cm Lehmschlag (mit Branntkalk gemischt) an der Außenseite an das Mauerwerk "geklatscht" um zu verhindern, dass das Mw mit Feuchte in Kontakt kommt. (Angaben stammen vom Landesamt für Denkmalpflege in Bayern)
    Laut deren Angaben soll dies eine Drainage ersetzen!
  3. zumindest die Begründung ist "dummes Zeug"

    ein solcher Lehmschlag ersetzt allenfalls die konventionelle Bauwerksabdichtung entsprechend DINAbk. 18195 bzw. entsprechend wta-Merkblatt 4-6-05/D  -  nicht aber eine Drainage. Drainagen fangen anstehendes Stauwasser ein und führen es ab, das macht ein solcher Lehmschlag keinesfalls. Es gibt Abdichtungsmatten aus Betonit, die nach einem ähnlichen Prinzip funktionieren wie der Lehmschlag. Bentonit quillt bei Feuchtigkeit auf und verhindert somit das Durchdringen von Wasser. Die Frage, ob ein Stroh-Lehm-Gemisch gleiches zu vollbringen vermag, löst bei mir gewisse Zweifel aus. Da braucht es wohl neben der Arbeit einen festen Glauben. Was spricht gegen die sonst bewährten Abdichtungen mit KMB, Dichtschlämme oder Bahnenabdichtungen nach DIN 18195?
    Eine Drainage können Sie übrigens zusätzlich einbauen, wenn die Bodenverhältnisse eine Versickerung des gesammelten Wassers über einen Sickerschacht ermöglichen. Dazu brauchen Sie als Planungsgrundlage aber vermutlich erstmal ein Bodengutachten.
  4. Lieber Herr Tilgner, ich bin selbst als Tragwerksplaner ...

    Lieber Herr Tilgner,
    ich bin selbst als Tragwerksplaner in der Denkmalpflege tätig und ebenfalls skeptisch gegenüber dieser Art der Abdichtung. Lt. LfD wurde und wird diese jedoch eingebaut und funktioniert. Dazu wird Lehm mit Branntkalk (ohne Stroh) gemischt und bis ca. 20 cm unter Fundamentunterkante geführt. Dieses Gemisch erhärtet dann und hält Wasser vom MW ab, somit ist eine Drainierung nicht mehr notwendig.
    (Argutmentation LfD)
    Sie würden mir also mit Fakten und Argumente dafür oder dagegen weiterhelfen, Abdichtungsbahnen (sind bei hist. MW schlecht, KMB? und Dichtungsschlämme ist mir selbst ein Begriff)
    Bin wie gesagt ihrer Meinung bzgl. Drainage bzw. skeptisch bzgl. Lehmschlag als Abdichtung.
  5. @Herr Bromm

    Sehr spezielle Frage, die Ihnen vermutlich der WTAAbk. am besten beantworten kann. Vielleicht hilft Herr Bromm an dieser Stelle weiter.
  6. Ich weiß dass das sehr speziell ist, denn ...

    Ich weiß dass das sehr speziell ist, denn ich finde im Netz nichts darüber. Bin neu hier im Forum, bitte klären sie mich auf:
    Wer ist der WTAAbk. und Herr Bromm, bzw. wie sind diese zu kontaktieren?
    Danke!
  7. Infos

    Herr Bromm ist einer der klugen Köpfe zum Thema nachträgliche Bauwerksabdichtung, als Fachberater hier im Forum immer wieder aktiv.
    Den WTA finden Sie unter
  8. Danke Herr Tilgner, aber ich weiß auch nur ein klein wenig von vielen ...

    Foto von Edmund Bromm

    Danke Herr Tilgner, aber ich weiß auch nur ein klein wenig von vielen und muss genauso nachfragen, wozu das ganze?
    Meine Meinungen sind auch nicht immer mit den Lehrmeinungen identisch!
    Es sind leider viele Begriffe sehr ungenau wie z.B. Abdichtung?
    Für oder gegen was?
    Was soll eine Drainierung konkret bewirken?
    Der Wunsch ist sicher, dass das Wasser (wie Sie Herr Tilgner richtig schreiben) abgeleitet werden soll.
    Aber es wird, wenn nicht alles passt auch das Wasser an das ganze Gebäude hingeleitet.
    Und was auch immer fraglich ist  -  glaubt denn jemand daran wenn ein grober Kies am Haus eingefüllt wird, dass dieser Bereich nicht genauso nass ist und auch bleibt  -  wie bei einem Lehmschlag.
    Man muss nur auf einen Kiesberg steigen und kann sehr schnell veststellen, dass nur wenig unter der Oberfläche auch alles feucht ist.
    Was soll somit das ganze?
  9. Sinn und Zweck ...

    der Gesamtmaßnahme hinterfragen.
    Da Gips also ein Bauwerk mit nassem Keller/Sockel, das unter Denkmalschutz steht.
    Nu soll was gemacht werden und die Helden der Pflege haben mal gedacht. Gedacht haben Sie vor allem Blödsinn.

    1) Sinn einer Dränung: Stauwasser abführen und somit die Belastung des Bauwerks mit Wasser verringern. (Nicht es Windeln, Herr Bromm!). Da das Erdreich um das Bauwerk nicht denkmalgeschützt ist, haben die Denkmalverschützer da schon mal nur dann mitzureden, wenn einen Stauwasserableitung das Denkmal schädigen könnte, was wiederum nur bei stark schwind- / quellfähigem Boden der Fall wäre.

    2) Sinn einer Abdichtung:
    Eine Abdichtung soll die Durchfeuchtung erdberührter Bauteile von außen sicher verhindern.
    Kann das Lehmgemisch das?
    Wenn das nicht ERWIESEN ist, mögen die Denkmalschützer auch die Haftung für ihre Angaben übernehmen. Fordert man/Frau dies, ist deren Vehemenz der Forderungen oft sehr viel geringer  -  warum bloß

    3) Materialwahl:
    So sehr ich sinnvollen Denkmalschutz befürworte, so sehr hasse ich das sinnlose Kleben an alten Materialien, die zu ihrer Zeit nur deshalb verwandt wurden, weil es schlicht nichts besseres gab.
    Hätte den Erbauern damals schon KMB und Schweißbahn, Gel und WU-Bauteil, Injektion und Verpressen zur Verfügung gestanden, hätten die das eingesetzt und nicht Lehm.

    Wie sagte mir mal ein Teilnehmer eines Mittelalterfestivals, der Gummistiefel trug:
    Man muss die Originalität ja nicht bis zur Lungenentzündung treiben.
    Weise Worte.

  10. Lehmabdichtung

    Gucken Sie mal unter

    Vielleicht erfahren Sie da etwas konkreteres, da man dort wahrscheinlich mehr Verständnis für historische Techniken haben dürfte.
    @ Herrn Dühlmeyer: Fragen darf man ja, es hat jeder das Recht auf seine Weise glücklich zu werden bzw. sich unglücklich zu machen?

  11. Anbei die Fakten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Anregungen.
    Anbei unser komplettes Gutachten mit allen Fakten.
    Ich wäre dankbar für weitere Hinweise, Argumente und Infomaterial.
    1.00: Bestandsaufnahme
    1.01: Fundamente
    Das Fundamentmauerwerk besteht aus Vollziegelmauerwerk. Die Fundamente sind auf festem Lehmboden gegründet. Die Gründungstiefe liegt bei 1,10 m bzw. 1,00 m unter Gelände.
    An der Nordseite wurde im Frostwechselbereich ein 55 cm hoher Betonsockel vorgesetzt. In ca. 85 cm Abstand zur Nordwand verläuft an der Hangseite ein 65 cm tiefer Sickergraben mit Tonsickerrohren zur Abfangung des Hangwassers. Die Ableitung des Wassers ist nicht bekannt.
    Das Niederschlagswasser aus der Dachfläche wird auf das Gelände ausgeleitet.
    2.00: Schadensaufnahme
    2.01: Fundamente
    Das Fundamentmauerwerk ist an der Nordseite (Hang) stark durchfeuchtet. Der magere Fugenmörtel ist bis zu 5 cm Tiefe durch Humuseinschlüsse ausgewaschen. Im Frostwechselbereich ist ein 55 cm hoher Betonsockel vorgesetzt. Zwischen Beton und Bestandsmauerwerk sind Einschlüsse von Erdreich vorhanden.
    Der Mörtel des Fundamentmauerwerkes hat sich an der Innenseite vollkommen aufgelöst. Die Steine sind stark durchfeuchtet und im Bereich des Langhauses auf 60 cm Höhe heraus gebrochen. Die Steine sind bis zu einer Höhe von ca. 80 cm sehr stark veralgt.
    Das Fundamentmauerwerk in der Schürfgrube an der Südseite ist feucht, der magere Kalkmörtel fest.
    3.00: Schadensursachen
    3.01: Fundamente
    Die Schäden am Fundamentmauerwerk werden durch die Einbindung in den humosen, bindigen Boden und durch die fehlende Ableitung des Niederschlagswassers hervorgerufen. Durch Feuchtigkeitsstau und Frosteinwirkung zersetzen sich der magere Mauermörtel und die Ziegelsteine. Die aufsteigende Feuchtigkeit zerstört auch Putz und Anstrich im Sockelbereich im Inneren.
    4.00: Sanierungsmaßnahmen
    4.01: Fundamente
    Die Fundamente werden bis zur Unterkante in Abschnitten entsprechend DINAbk. 4123 freigelegt. Alle Verunreinigungen, Humus- und Wurzeleinschlüsse werden entfernt. Morsche Mauerziegel werden im Format des Bestandes ausgewechselt und die Mauerfugen steinbündig geschlossen. Die vorgesetzte Betonschale wird vorsichtig in kurzen Abschnitten vom vorhandenen Mauerwerk gelöst und ausgebaut.
    Das Fundamentmauerwerk wird vollfugig verwaschelt. Um das gesamte Gebäude wird eine Ringdränage aus Teilsickerrohren mit Kontroll- und Reinigungsschächten angelegt.
    Das Niederschlagswasser wird gefasst und möglichst schnell vom Gebäude weggeleitet. Dazu wird auf einem Betongerinne ein Teilsickerrohr mit Anschluss an die Entwässerung verlegt. Darüber wird ein Grobkieskoffer aufgebracht, welcher mit einem Filtervlies gegen das Einschwemmen von Feinstkörpern aus dem anstehenden Boden geschützt wird. Darüber kann die Grasnarbe bis an die Wand geführt werden. Ein Randstreifen von ca. 30 cm Breite wird als Magerrasen auf einem Schotterbett mit entsprechend höherer Wasserdurchlässigkeit ausgebildet. Für die Kontrolle und Reinigung der Drainageleitung werden Schächte angeordnet.
    Die Fallrohre werden an frostfrei verlegte Grundleitungen angeschlossen. Für die Nutzung wird eine Grundbuchamtliche Eintragung empfohlen.
    Das von der Hangseite zufließende Oberflächenwasser wird in mindestens 3,00 m Abstand vor der Wand in einem Sickergraben aufgefangen. Das Gelände wird in einem leichten Gefälle zum Sickergraben abgesenkt. Das Wasser muss in einem Sickergraben aus Grobmaterial mit Filtervlies und einem Dränagerohr aufgefangen und in die Entwässerung abgeleitet werden.
    Das Aufbringen eines Lehmschlages auf das Fundamentmauerwerk, welches bei dem Ortstermin am 31.07.2007 vorgeschlagen wurde, entspricht etwa dem vorhandenen Bestand. Ich halte diese Lösung für nicht ausreichend Erfolg versprechend, da insbesondere an der Hangseite das gesamte Fundamentmauerwerk so stark durchfeuchtet und von Algen durchsetzt ist, dass sich das Fundamentmauerwerk an der Innenseite bereits auf die gesamte Wandstärke aufgelöst hat. Außerdem liegt das nordseitige Gelände ca. 70 cm über dem Fußboden der Kirche. Bei der Durchführung der Fundamentsanierung muss außerdem beachtet werden, dass das Erdreich entsprechend DIN 4123 nur bis zu einer Resteinbindetiefe der Fundamente von 50 cm ausgeführt werden darf. Dies bedeutet, dass eine Fundamentinstandsetzung auf die gesamte Fundamenttiefe nur ausführbar ist, wenn zusätzlich eine Betonsohle als Grundbruchsicherung in Einzelabschnitten eingebaut wird.
    Der Fußboden wird ca. 40 cm tief ausgekoffert und durch eine kapillarbrechende Schotterschicht ersetzt. Darüber wird eine 8 cm starke Einkornbetonschicht aufgebracht.
  12. @ Herr Paulsen ...

    Habe ich was gegen die Frage (Stellung) gesagt?
    Ich habe mich nur über die Helden des gepflegten Denkmals beschwert, die meinen, das Ignorieren allen Fortschritts sei die einzig weise Weise, ein Denkmal zu schützen an statt mal zu denken.
  13. Ja, schön und gut, aber was ist jetzt noch die Frage?

    Foto von Edmund Bromm

    Der Herr/Frau Denkmalpfleger hat noch Anregungen oder was?
    Es bringt uns sicher nicht weiter gegen die Denkmalpflege zu sein, sondern denen die Fragen haben evtl. zu helfen.
    Mir fehlt noch die Frage.
  14. Frage

    Ich bin mit Sicherheit nicht gegen die Denkmalpflege im Gegenteil!
    Meine Fragen sind:
    Der Denkmalpfleger besteht auf Lehmschlag.
    Gibt es Erfahrungswerte mit derartige Konstruktionen?
    Genaue Vorgehensweise? Mischungsverhältnis mit Branntkalk?
    Was sind die Nachteile/Vorteile dieser Konstruktion gegenüber einer Drainierung (Ausführungstechnisch, Finanziell, Langlebigkeit, ...)
    Funktioniert der Lehmschlag als Abdichtung überhaupt oder treten nach kurzer Zeit wieder Schäden auf? Wer hat hier Erfahrung und hat eine derartige Konstruktion schon durchgeführt?
    Gibt es Langzeiterfahrungswerte?
    Ich bin gerne bereit den Vorschlägen des Denkmalpflegers zu folgen, wenn DINAbk. 4123 eingehalten wird und die Funktionalität gegeben ist.
    DANKE FÜR DIE Hilfe!
  15. Fragen Sie auf jeden Fall mal

    was für Lehm das sein soll. Lehm ist ein Gemisch aus Sand, Schluff und Ton mit ganz weit gesteckten Grenzen. Je nach Tongehalt und Tonmineralen haben "Lehme" völlig unterschiedliche Eigenschaften.
  16. Und was soll ...

    die Überlegung Dränung ODER Abdichtung.
    Ein Dränung ersetzt keine Abdichtung, sie verringert nur die Anforderungen AN die Abdichtung, weil der Wasseranfall VERRINGERT wird.
    Mit einer Dränung wird das Erdreich nicht plötzlich pulvertrocken.
    Minimaler Lastfall ist IMMER Erdfeuchte!
  17. @ Herr Dühlmeyer

    Wahrscheinlich haben Sie einschlägige Erfahrungen mit denen? Bei mir waren sie hilfsbereit (solange man die Mehrkosten selber zu tragen bereit ist, aber das muss man wissen, bevor man so ein Haus kauft)
    Wenn die Denkmalpflege aber darauf BESTEHT, soll sie auch die Ausführungsplanung machen.
    Es ist ebenso legitim, dass der Fragesteller traditionelle Materialien und Techniken einsetzen will, obwohl es technisch bessere und billigere Lösungen gibt, zum Beispiel weil man keinen Sondermüll in sein Haus einbauen will. Mich hat der Ton Ihres Beitrags etwas irritiert  -  schon wieder so ein ewiggestriger unbelehrbarer Fundi  -  aber wahrscheinlich habe ich das falsch verstanden und es war nicht so gemeint.
  18. und

    wenn keiner guckt,
    "Lehmschlaggrundierung" aus flex. DS drunter. ;-)) )
    Sorry und Grüße
  19. meinte damit,

    das wird er möglicherweise machen der Ausführende,
    wenn er keine detaillierte Ausführung vorgelegt bekommt
    und selbst damit keine Erfahrung hat.
    Grüße
  20. Was ist denn Sinn ...

    der Denkmalpflege?
    Historisch wertvolle Gebäude so lange als möglich zu erhalten!
    Warum soll man dazu Materialien verwenden, die den Schutz (und damit die Langlebigkeit) des Bauwerks nicht sicherstellen können. Nur weil es ein ewig gestriger Denkmalfundi so will? .
    Das widerspricht auch dessen von der Allgemeinheit erteilten Auftrag.
    Nass-Trocken-Wechsel und Sprengdruck von Salzen und im Wandbildner gefrorenem Wasser sind das schlimmste, was gerade alten Baumaterialien auf lange Sicht passieren kann.
    In der Schule hätte man dem Denkmalmenschen unter den Aufsatz schreiben müssen  -  Thema verfehlt  -  6.
    Denn Thema ist die Bewahrung des Denkmals, nicht die Bewahrung alter, aber wenig dauerhafter Handwerkstechniken.
    Wenn das Denkmalmensch so überzeugt von seiner Methode ist, kann er ja die Haftung seiner Behörde für die evtl. Folgen bescheinigen. Mal sehen, ob ers tun würde.

    Und das dümmliche Sondermüll-Totschlagargument lassen wir mal lieber weg.

  21. BITTE erst lesen!

    Bitte lest euch die Fakten aus dem Gutachten erst durch bevor ihr antwortet und lasst diese Frage nicht zu einer Diskussion über Denkmalpflege ausarten!
    Ich bin kein Hauseigentümer, sondern der beauftragte Statiker!
    Ich habe bei derartigen Trockenlegungen bisher immer das schadhafte Mauerwerk ausgebessert und mit Kalkzementmörtel verfugt.
    Anschließend wurde die Drainage eingebaut.
    Die Denkmalpflege besteht nun auf eine Ausbildung mit Lehmschlag.
    Ich halte dies für FALSCH! Ich möchte also ARGUMENTE und Informationen sammeln! Ich bin zwar seit 30 Jahren in der Sanierung tätig und glaube dass die Lehmabdichtung nicht funktioniert, aber ICH LERNE gerne DAZU!
    1.) Abdichtung mit Lehmschlag soll billiger sein als Drainage?
    2.) Wie sieht es beim Einbau des Lehmschlages mit dem hydraulischen Grundbruch aus?
    3.) DINAbk. 4123 Bei der Durchführung der Fundamentsanierung muss außerdem beachtet werden, dass das Erdreich entsprechend DIN 4123 nur bis zu einer Resteinbindetiefe der Fundamente von 50 cm ausgeführt werden darf. Dies bedeutet, dass eine Fundamentinstandsetzung auf die gesamte Fundamenttiefe nur ausführbar ist, wenn zusätzlich eine Betonsohle als Grundbruchsicherung in Einzelabschnitten eingebaut wird?
    4.) Laut Angaben LFD wird Lehmschlag mit Branntkalk gemischt und erhärtet dann fast auf Felsniveau?
    5.) Gibt es Ausführungshinweise
    Dass die Drainage nur der schnellen Wegleitung von Wasser dient ist klar, reicht aber meiner Meinung nach aus!
  22. Nix reicht aus ...

    1) Ganz einfach über LVs belegbar  -  Außerdem sind Kosten nicht Sache der Denkmaler
    2+3) Quatsch. Dann muss der letzte halbe Meter eben wie bei einer Unterfangung streifenweise freigelegt werden und entsprechend mit geeignetem Material wieder verfüllt werden, bevor der nächste Abschnitt darnkommt.

    4) Ich sag doch  -  wenn die so überzeugt sind, sollen die die Haftung übernehmen. Diese Art der "Abdichtung" widerspricht den heute geltenden Regeln der Technik und sind somit nur nach umfangreicher, ausführlicher und vor allem gut dokumentierter Aufklärung des AG über die Risiken zulässig. Sonst haftet der Planer!

    5) Drainage ersetzt keine Abdichtung  -  auch nicht im Bereich von Sanierungen.
    Wer seinen Auftraggebern solches plant und baut, trägt ein hohes Haftungsrisiko.

  23. @ Herr Dühlmeyer

    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,
    haben sie Preise für Lehmschlag (Material und Einbau)? Ich wäre sehr dankbar dafür.
    Der hydraulische Grundbruch muss sowohl bei Einbau einer Drainage am Fundamentfußpunkt als auch beim Einbau des Lehmschlags beachtet werden. D.h. 1 Abschnitt < 1,25 m ausheben, 3 Abschnitte freilassen, dann wieder 1 Abschnitt machbar.
    Wie die Sicherung beim Lehmschlag erfolgt ist mir nicht klar, da nach DINAbk. 4123 die Fundamente ohne Grundbruchsicherung bis 50 cm einbinden müssen. D.h. der Lehmschlag könnte nicht bis zur Fundamentunterkante geführt werden.
    Inwiefern widerspricht die Abdichtung mit Lehmschlag den heute anerkannten Regeln der Technik (Details), da wäre das LfD evtl. zu knacken.
    Nochmals Danke für ihre Beiträge!
    • Name:
    • Michael
  24. Preise ...

    Nein. Deswegen schrieb ich ja LVAbk.'s
    Anerkannte Regeln der Technik für Abdichtungen sind:
    WU-RiLi für WU-Bauteile (Beton)
    KMB-Rili für pastöse bitumönse Abdichtungen
    DINAbk. 18195 für den "Rest"
    Alles, was sich außerhalb dessen bewegt, ist keine aRdT, sondern eine Sonderkonstruktion. Selbst dann, wenn es belegt ist, das es funzt.
  25. Nein und noch mal nein! Keine dieser Normen gilt für einen Altbau und ...

    Foto von Edmund Bromm

    erst recht nicht für ein Denkmal.
    Und anerkannt ist das ganze auch nicht.
    Eine Abdichtung ist dies (gleich welcher Art mit Lehm) auch nicht.
    Und was ist billiger? Sicherer und wirksam ist wenn am Fundament nichts gemacht wird.
    Glaubt denn wirklich jemand daran, dass wenn der Anpressdruck wegfällt d.h. sowohl die senkrechten als auch waagrechten Lasten entfallen, dass dies dann immer alles stehenbleibt?
    Wie soll denn anschließend wieder verdichtet werden?
    "Man nehme kleine Rüttelplatten die ganz schonend den Lehm verdichten".
    Und wie ist das mit dem Frost? Der darf natürlich die oberen Bereiche nicht beeinflussen oder wie? Das Zeug wird doch auch im Volumen zunehmen wenn es friert oder?  -  da hilft doch auch kein Brandkalk!
    Wieso soll eine Drainanlage nur wegleiten und nicht hin? Wer sagt denn dem Wasser wohin es fliesen soll wenn auch Wurzeln und Sand den Ausgang stören? Wer wartet wie lange eine Drainanlage?
    Und noch einmal  -  selbst wenn es außen dicht wird  -  ob mit oder ohne Dichtschlämme und KMB jeder kennt doch das Gesetz der kommunizierenden Röhren. Glaubt jemand daran, dass dann das Wasser nicht von unten oder gar von innen an das Fundament kommt?
    Und wer meint denn, dass es deswegen Trockener wird?
    Lasst doch bitte das Fundament ungestört, denn dies hat bis jetzt gehalten. Wenn es verstärkt werden soll dann wissen Sie als Tragwerksplaner, welche Lasten zusätzlich aufzunehmen sind. Dies kann dann mit relativ kleinen neuen Fundamenten realisiert werden.
    Evtl. auch in dem ein Teil der Lasten auch über die/ (eine neue) Bodenplatte innen mit einbezogen wird.
    Es gibt allerdings einige Argumente für solche Leistungen die da lauten: das haben wir schon immer so gemacht ...
  26. @ Herr Bromm  -  allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)

    Gibt es denn eine Liste der anerkannten Regeln der Technik für Bauwerksabdichtungen?
    Bisher habe ich beim Neubau die DINAbk. 18195, die DIN 1045 im Zusammengang mit der WU-Beton-RiLi und ergänzend bzgl. alternativer Abdichtungen die ZDBAbk.-Merkblätter des deutschen Fliesenlegerhandwerks sowie die Technischen RiLi für Dichtschlämmen für solche allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) gehalten.
    Im Bereich Altbausanierung waren für mich bisher die WTAAbk.-Merkblätter der beste Leitfaden.
    Was ist daran falsch?
    Die Sache mit dem "anerkannt" wird meines Erachtens oft überbewertet. Tue mich schwer mit der Vorstellung, dass sich ein paar Sachverständige darüber verständigen, dass sie die aktuelle DIN 18195 nicht anerkennen und die alte Fassung viel besser war  -  und schon ist die 2000er DIN-Fassung nicht Regel der Technik?
  27. Nein Herr Tilgner, da habe ich auch nichts konkretes

    Foto von Edmund Bromm

    Gerade bei Altbau Instandsetzungen ist dies immer ein Problem und dies wird auch so bleiben.
    Ich verweise auch gerne, genau wie Sie, auf die Merkblätter der WTAAbk..
    Zur Definition auch auf den Text von Wikipeda (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln bzw. Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten.
    Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich Aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt ein Mangel vor, soweit die Abweichung nicht zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber vollumfänglich über die geplante Abweichung zu informieren und auf die daraus resultierenden Folgen hinzuweisen.
    Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DINAbk. und anderen Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus. Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.
    Nur dies hilft uns hier auch nicht viel.
  28. Alternative

    bisher weiß ich nicht, was gegen eine nachträgliche Horizontalsperre (Injektionsverfahren nach wta-Merkblatt) in Kombination mit einer äußeren Vertikalabdichtung (Dichtschlämme) spricht. Abgerundet wird das ganze dann mit einer Drainage. Die Kellerwände werden trocken. Die Substanz bleibt optisch unverändert. Was will man mehr? Klar, dass solche Vorschläge von einer Denkmalbehörde nicht kommen. Ich fürchte, dafür sind die nicht genügend mit modernen Bautechniken vertraut. Könnte mir aber vorstellen, dass der Denkmalschutz auch einer modernen Planung der Bauwerkserhaltung nicht im Wege steht, wenn sie denn gut geplant ist und von einem Architekt ordentlich präsentiert wird.
  29. Darauf ein ganz klares Jein, denn ...

    Foto von Edmund Bromm

    Darauf ein ganz klares Jein, denn eine Drainanlage setzt immer voraus, dass außen ausgegraben wird. Es erfolgt eine Entlastung des Anpressdrucks und die Auflasten können den Untergrund verschieben.
    Es kann hierbei schon zu einem Bruch kommen.
    Und anschließend wird wieder verfüllt.
    Dies bedeutet jedoch auch wieder, lagenweise verfüllen und verdichten.
    Dies ist nur mit Rüttelplatten möglich!
    Hierbei werden auch enorme Kräfte freigesetzt und dabei können die Wände nach innen gedrückt werden. Dass es dabei zu neuen Abrissen und Undichtigkeiten kommen kann, ist auch logisch. Niemand kann das Gegenteil garantieren!
    Also bleibt diese Lösung doch sehr fraglich.
    Und zu den Horizontalsperren ... Injektionsverfahren sind meiner Meinung nach immer die zweitbeste Lösung. Ich favorisiere eher die mechanischen Trennungen. Wo eine einigermasen durchgängige Fuge oder Mörtelschicht vorhanden ist  -  das HW-System d.h. einschlagen von Chromstahlplatten. Dazu auch der Link mit sehr guten Objektbildern.
    Abgeschnitten ist eben sicher dicht! Bei anderen Verfahren muss neben dem Preis auch immer eine spezielle Voruntersuchung (wie Durchfeuchtungsgrad; Verträglichkeit usw.) erfolgen.
    Richtig ist auch, es muss halt eine gewissenhafte Planung stattfinden  -  alles andere ist wie Lotto spielen.
  30. Ihr haut Euch ja mal wieder fein

    naja, Montag ist Vollmond ;-).
    Lieber Fragesteller, haben sie es schon mal im Fachwerk-Forum versucht. Dort sind wahrscheinlich mehr unterwegs, die sowas praktisch schon mal ausgeführt haben.
    Also hier der Link (dort dann ins Forum):
  31. hatterdoch

    Hallo Bernd,
    Grüße!
  32. Dies ist doch das Salz in der Suppe. Es hat nichts mit hauen zu tun.

    Foto von Edmund Bromm

    Herr Tilgner bringt doch sachlich vor  -  wie er es sieht.
    Und wenn jemand dies anders bewerten will, ist das doch normal.
    Soweit liegen Herr Tilgner und ich doch nicht auseinander.
    Und bitte nicht jedes Wort auf die Waagschale legen, sondern erst darüber nachdenken, dann passt es schon.
    Noch einen schönen Sonntag.

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