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  1. Preise... 20.12.07
    Nein. Deswegen schrieb ich ja LV´s
    Anerkannte Regeln der technik für Abdichtungen sind:
    WU-RiLi für WU-Bauteile (Beton)
    KMB-Rili für pastöse bitumönse Abdichtungen
    DIN 18195 für den "Rest"
    Alles, was sich ausserhalb dessen bewegt, ist keine aRdT, sondern eine Sonderkonstruktion. Selbst dann, wenns belegt ist, das es funzt.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
  2. Nein und noch mal nein! Keine dieser Normen gilt für einen Altbau und.... 20.12.07
    erst recht nicht für ein Denkmal.
    Und anerkannt ist das ganze auch nicht.
    .
    Eine Abdichtung ist dies (gleich welcher Art mit Lehm) auch nicht.
    Und was ist billiger? Sicherer und wirksam ist wenn am Fundament nichts gemacht wird.
    Glaubt denn wirklich jemand daran, dass wenn der Anpressdruck wegfällt d. h. sowohl die senkrechten als auch waagrechten Lasten entfallen, dass dies dann immer alles stehenbleibt?
    Wie soll denn anschließend wieder verdichtet werden?
    "Man nehme kleine Rüttelplatten die ganz schonend den Lehm verdichten".
    Und wie ist das mit dem Frost? Der darf natürlich die oberen Bereiche nicht beeinflussen oder wie? Das Zeug wird doch auch im Volumen zunehmen wenn es friert oder? - da hilft doch auch kein Brandkalk!
    Wieso soll eine Drainanlage nur wegleiten und nicht hin? Wer sagt denn dem Wasser wohin es fliesen soll wenn auch Wurzeln und Sand den Ausgang stören? Wer wartet wie lange eine Drainanlage?
    Und noch einmal - selbst wenn es außen dicht wird - ob mit oder ohne Dichtschlämme und KMB jeder kennt doch das Gesetz der kommunizierenden Röhren. Glaubt jemand daran, dass dann das Wasser nicht von unten oder gar von innen an das Fundament kommt?
    Und wer meint denn , dass es deswegen trockener wird?
    .
    Lasst doch bitte das Fundament ungestört, denn dies hat bis jetzt gehalten. Wenn es verstärkt werden soll dann wissen Sie als Tragwerksplaner, welche Lasten zusätzlich aufzunehmen sind. Dies kann dann mit relativ kleinen neuen Fundamenten realisiert werden.
    Evtl. auch in dem ein Teil der Lasten auch über die/ (eine neue) Bodenplatte innen mit einbezogen wird.
    .
    Es gibt allerdings einige Argumente für solche Leistungen die da lauten: das haben wir schon immer so gemacht....
    Name: Edmund Bromm   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.isarbautenschutz.com
  3. @ Herr Bromm - a.R.d.T. 21.12.07
    Gibt es denn eine Liste der anerkannten Regeln der Technik für Bauwerksabdichtungen?
    -
    Bisher habe ich beim Neubau die DIN 18195, die DIN 1045 im Zusammengang mit der WU-Beton-RiLi und ergänzend bzgl. alternativer Abdichtungen die ZDB-Merkblätter des deutschen Fliesenlegerhandwerks sowie die Technischen RiLi für Dichtschlämmen für solche R.d.T. gehalten.
    -
    Im Bereich Altbausanierung waren für mich bisher die WTA-Merkblätter der beste Leitfaden.
    -
    Was ist daran falsch?
    -
    Die Sache mit dem "anerkannt" wird meines Erachtens oft überbewertet. Tue mich schwer mit der Vorstellung, dass sich ein paar Sachverständige darüber verständigen, dass sie die aktuelle DIN 18195 nicht anerkennen und die alte Fassung viel besser war - und schon ist die 2000er DIN-Fassung nicht Regel der Technik?
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Nein Herr Tilgner, da habe ich auch nichts konkretes 21.12.07
    Gerade bei Altbau Instandsetzungen ist dies immer ein Problem und dies wird auch so bleiben.
    Ich verweise auch gerne, genau wie Sie, auf die Merkblätter der WTA.
    Zur Definition auch auf den Text von Wikipeda (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln bzw. Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten.
    .
    Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt ein Mangel vor, soweit die Abweichung nicht zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber vollumfänglich über die geplante Abweichung zu informieren und auf die daraus resultierenden Folgen hinzuweisen.
    Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN und anderen Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus. Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.
    .
    Nur dies hilft uns hier auch nicht viel.
    Name: Edmund Bromm   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.isarbautenschutz.com
  5. Alternative 21.12.07
    bisher weiß ich nicht, was gegen eine nachträgliche Horizontalsperre (Injektionsverfahren nach wta-Merkblatt) in Kombination mit einer äußeren Vertikalabdichtung (Dichtschlämme) spricht. Abgerundet wird das ganze dann mit einer Drainage. Die Kellerwände werden trocken. Die Substanz bleibt optisch unverändert. Was will man mehr? Klar, dass solche Vorschläge von einer Denkmalbehörde nicht kommen. Ich fürchte, dafür sind die nicht genügend mit modernen Bautechniken vertraut. Könnte mir aber vorstellen, dass der Denkmalschutz auch eienr modernen Planung der bauwerkserhaltung nicht im Wege steht, wenn sie denn gut geplant ist und von einem Archi ordentlich präsentiert wird.
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen
  6. Darauf ein ganz klares Jein, denn... 22.12.07
    ..eine Drainanlage setzt immer voraus, dass außen ausgegraben wird. Es erfolgt eine Entlastung des Anpressdrucks und die Auflasten können den Untergrund verschieben.
    Es kann hierbei schon zu einem Bruch kommen.
    Und anschließend wird wieder verfüllt.
    Dies bedeutet jedoch auch wieder, lagenweise verfüllen und verdichten.
    Dies ist nur mit Rüttelplatten möglich!
    Hierbei werden auch enorme Kräfte freigesetzt und dabei können die Wände nach innen gedrückt werden. Dass es dabei zu neuen Abrissen und Undichtigkeiten kommen kann, ist auch logisch. Niemand kann das Gegenteil garantieren!
    Also bleibt diese Lösung doch sehr fraglich.
    .
    Und zu den Horizontalsperren... Injektionsverfahren sind meiner Meinung nach immer die zweitbeste Lösung. Ich favorisiere eher die mechanischen Trennungen. Wo eine einigermasen durchgängige Fuge oder Mörtelschicht vorhanden ist - das HW-System d. h. einschlagen von Chromstahlplatten. Dazu auch der Link mit sehr guten Objektbildern.
    Abgeschnitten ist eben sicher dicht! Bei anderen Verfahren muss neben dem Preis auch immer eine spezielle Voruntersuchung (wie Durchfeuchtungsgrad; Verträglichkeit usw.) erfolgen.
    Richtig ist auch, es muss halt eine gewissenhafte Planung stattfinden - alles andere ist wie Lotto spielen.
    Weiterführende Links:
      - http://www.hw-mauertrockenlegung.com/
    Name: Edmund Bromm   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.isarbautenschutz.com
  7. Ihr haut Euch ja mal wieder fein 22.12.07
    naja, Montag ist Vollmond ;-).
    .
    Lieber Fragesteller, haben sies schon mal im Fachwerk-Forum versucht. Dort sind wahrscheinlich mehr unterwegs, die sowas praktisch schon mal ausgeführt haben.
    .
    Also hier der Link (dort dann ins Forum):
    Weiterführende Links:
      - http://www.fachwerk.de/index.html
    Name: Bernd Jähn
  8. hatterdoch 22.12.07
    Hallo Bernd,
    Grüße!
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen

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