Suchefunktion BAU.DE Forum Modernisierung / Sanierung / Bauschäden 4203: Mieter "verweigern" richtiges Lüften

Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

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Mieter "verweigern" richtiges Lüften 26.12.07
Hallo,
unsere Mieter "verweigern" richtiges Lüften. Sie haben sich diese Woche über Schimmel in der Küche, dem Schlafzimmer, dem Kinderzimmer und dem Bad beschwert. Wir wohnen im gleichen Haus und sehen, dass die Zimmerfenster stundenlang auf "kipp" stehen, die Heizung dabei voll aufgedreht ist (kann man im Keller an den Vor- und Rücklaufleitungen merken *gg). Dummerweise können wir die realen Heizkosten nicht abrechnen, mit den Mietern haben wir vereinbart, dass sie eine Pauschale zahlen. Klar, ist eigentlich nicht richtig, aber wir wissen nicht, wie wir exakt abrechnen sollen, da das Heizsystem "an einem Stück ist" (war früher ein riesiges Einfamilienhaus).
Wie dem auch sei, jetzt ist dicke Luft, weil wir uns die Frechheit erlauben, den Mietern falsches Heizen/Lüften zu unterstellen. Und die Fenster sind weiter gekippt, Öl wird "verballert". Muss ja nicht sein, die sollten auch an ihren 3 jährigen Sohn denken, der will auch noch auf dieser Erde leben...
Wie kann ich unseren Mietern doch noch klar machen, dass dauernd gekippte Fenster Mist sind?
Ich will nicht gleich mit nem Gutachter anrücken, aber wenns die letzte Möglichkeit ist...
Wie hoch wären UNGEFÄHR die Kosten für einen Gutachter, der es den Mietern ggf. schriftlich gibt, dass sie besser lüften sollen (sollte der Schimmel lt. Gutachter davon kommen)?
Anzumerken wäre noch, dass beim Kauf des Hauses KEIN Schimmel vorhanden war, auch kein versteckter (wir haben ja selbst renoviert, ohne die Bausubstanz zu verändern).
Name: Markus Bohnert  

  1. sanfter Druck? 26.12.07
    Hallo,
    es gibt Heizkörperthermostate, die angeblich das Öffnen der Fenster am plötzlichen Absinken der Temperatur erkennen und dann "abdrehen".
    Ohne selbst aus Erfahrung sagen zu können wie gut diese Dinger funktionieren - wäre das vielleicht eine Lösung ?
    Bei "Dauer-Kipp" würde es in der Wohnung unangenehm kühl werden.
    Bei gelegentlichem kurzem Stoßlüften wäre das nicht so. Lernfähigkeit mal vorausgesetzt, könnte das eventuell zum richtigen Lüften "erziehen".
    Name: Albrecht Kinzkofer   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Die Kosten für einen Gutachter.. 26.12.07
    kann ich nicht beziffern ( ein Bekannter hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall, da aber die Leistung nicht identisch sein wird, möchte ich keine Zahlen nennen...).
    Wir selbst hatten mal einen identischen Fall (allerdings ohne Schimmel) und waren fast dran, eine zweite Steigleitung zu legen, bzw in die Steigleitungen Wärmemengenzähler einzubauen.
    Der ersparte Ärger (einschl der für andere bezahlten Kosten) ist der Aufwand für Geräte und Montage mehr als wert.
    Name: Bernhard Furch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. ungefähre SV Kosten 26.12.07
    http://www.sv-carden.de/linkawuesv.html
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de

  4. Ganz einfache Möglichkeit.... 27.12.07
    Per Datenlogger (elektr. Datenspeicher) die Raumluftfeuchte, -temperatur und Wandoberflächentemperatur über einen längeren Winterzeitraum aufzeichnen und dann Taupunktermittlung usw. betreiben.
    Dann ist klar, WO die Ursache liegt.
    Für BEIDE Seiten
    Mfg
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  5. Nachweis der Mängelfreiheit der Mietsache 29.12.07
    Datenlogger sind ein beliebtes Spielzeug, reichen den meisten Gerichten (zumindest in Berlin und Brandenburg) nicht aus, um nachzuwesen, dass der Mieter Schuld ist am Schimmel. Die Gerichte in unserer Gegend wollen immer den entgegengesetzten Nachweis der Mängelfreiheit der Mietsache (Einhaltung des Schimelpilzkriteriums - Mindestinnenoberflächentemperatur über 12,6 °C bei normklimatischen Randbedingungen). Ist dieser nachweis erbracht und kein Baumangel festgestellt, so dient der Datenlogger erst dann zum Nachweis der Lüftungs- und heizungsfehler.
    Nur ein Datenloggerprotokoll führt hier meist zu der anwaltlichen Behauptung: Mag sein, dass es beim Mieter Unregelmäßigkeiten bei der Lüftung gibt, aber das eigentlichen Problem liegt in der Bausubstanz.
    Gutachterkosten liegen da schnell mal bei 750 EUR und mehr, je nach Untersuchungsumfang.
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Gute Datenlogger 29.12.07
    - wie das von mir verwendete Testo 171-1 o. 3 - loggen nicht nur die rF und Gradzahl der Raumluft, sondern über einen Bauteil-Oberflächenwärmefühler, auch die Oberflächentemperatur der betroffenen Bauteile.
    Die GA-Kosten sind sicherlich nicht zu hoch angesetzt.
    In dieser Richtung muss gerechnet werden.
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de

  7. mein 29.12.07
    177-H1 kann das auch.
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. Und wie sollten denn die Mieter "richtig" lüften? 05.01.08
    Welche Info haben denn die Mieter erhalten und wie wird dies kontrolliert?
    Was wurde konkret vereinbart?
    Wo ist die Heizung angebracht?
    Name: Edmund Bromm   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.isarbautenschutz.com

  9. Sanfter Druck 06.01.08
    Hallo Herr Bromm,
    bekanntlich lernen die meisten übers Portemonnaie ganz gut. Mit Wärmemessern an allen Heizkörpern, auch an Ihren, und dann die Abrechnung an eine Firma für Heizkostenabrechnung vergeben. Dann findet auf einmal jeder den Knopf zum herunterdrehen.
    Name: Joachim Fehring   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.casatherm.de

  10. Ja 06.01.08
    und wenn jeder den Knopf gefunden hat, dann schimmelts auch wieder.
    .
    Gruß Lukas
    Name: Lukas Ensikat   E-Mail-Adresse anzeigen  

  11. frohes Neues Jahr! 07.01.08
    Hallole,
    seit Neuestem muss man doch als Mieter gar nicht mehr so lüften! Die letzte Info von einem Mieter war, lesen Sie doch mal das Urteil Az. 2 T 51/05 LG Aurich ... Ich glaube bald alles!!!
    Siehe LBS --> Urteil
    Gruß aus Baden
    Weiterführende Links:
      - http://www.lbs.de/microsite-presse/recht-und-steuern/rs-archiv-2006/mieter
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  

  12. Das Problem 07.01.08
    an dieser Art von Urteilen ist, dass deren Bezug, wie hier mal wieder geschehen, aus dem Zusammenhang gerissen wird.
    Das Lüften ist dem Nutzerverhalten anzupassen.
    Wenn keiner da ist und wenn nicht 10 KG nasse Wäsche morgens aufgehangen wird, oder Hydrokulturen oder andere Wasserreiche Pflanzen und große, offenen Aquarien vorhanden sind, ist die hier genannte Aussage auch Quatsch.
    Aber keiner kennt die Grundlagen, welche dem GA und dem Urteil zugrunde liegen.
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de

  13. Nochmal die Tatsachen 07.01.08
    Hallo nochmal..
    Ich will versuchen, nochmal die Tatsachen darzulegen. Dabei bin ich mal bewusst "kleinkariert"! Wir haben jetzt mal tatsächlich Buch geführt, wie das mit dem Lüften ist... also in den letzten Tagen war durchgehend Frost draußen, so zwischen -2 und -5 Grad.
    Das Badfenster war dabei MINDESTENS sieben Stunden am Tag gekippt, während die Heizung aufgedreht war.
    Ähnlich war es mit dem Wohnzimmer. Die Terrassentür war morgens vier Stunden gekippt, dann mehrere Stunden geschlossen und nachmittags bzw. abends nochmal etwa fünf Stunden. Ebenfalls mit aufgedrehter Heizung.
    Das Kinderzimmer ist fast den ganzen Tag aufgestellt. Heizung an...
    Schlafzimmer ist morgens etwa vier Stunden, abends nochmal zwei Stunden auf...
    Am Abend ist die Heizung im Gegensatz zum Morgen allerdings aus, muss man dazu sagen.
    Mit den Mietern haben wir schon ein paar mal über die Lüfterei gesprochen, jedesmal machen sie den Eindruck als würden sie die Zusammenhänge verstehen. Dann kam wieder so ne Aussage: "dann lüften wir halt nicht mehr..."! Es ist gewiss nicht so, dass wir Vermieter "der übelsten Sorte" sind, wir finden unsere Mieter echt in Ordnung, kleinere Unstimmigkeiten (die es bestimmt überall mal gibt) werden besprochen und wir finden immer nen gemeinsamen Nenner... wenn jeder auch mal bereit ist, von seinem Standpunkt abzurücken klappt das schon (mal ein Tipp an die anderen Vermieter).
    Wir haben das Haus vor dem Kauf in bewohntem Zustand gesehen und es war kein Schimmel vorhanden. Nach dem Kauf haben wir renoviert, auch unter den Tapeten war kein Anzeichen von Schimmel. Das Bad wurde komplett rausgerissen und neu gemacht. Nirgens Schimmel. Naja, und jetzt das...
    Wir wissen jetzt wirklich nicht, was wir noch tun sollen, wir wollen ja auch keinen Ärger mit unseren Mietern.

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