Bildrechte
BAU-Forum: Sonstige Themen

Bildrechte

Wir haben vor etlichen Jahren mit einem Bauunternehmer, dessen Sohn in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt, eine Doppelhaushälfte gebaut und nur Ärger mit diesem Bauunternehmer gehabt. Meine Frage wäre folgende: Darf der Sohn des Bauunternehmers, der die Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.) für das Haus angefertigt hat, ohne uns vorab zu fragen, Bilder/Fotos von unserem Haus auf seiner gewerblichen Homepage veröffentlichgen. Bei Street View kannman offiziell Beschwerde dagegen einlegen so das die Bilder unkenntlich gemacht werden, ist das in diesem Fall auch möglich. Dadurch das wir das erst jetzt gemerkt haben konnten wir nicht eher reagieren, wollen uns das aber nicht gefallen lassen da auf dem besagten Bildern das Grundstück frei einsehbar ist und sich jeder potenzielle Einbrecher ein Bild über die besten Einstiegsmöglichkeiten beschaffen kann. Können wir rechtlich etwas dagegen tun?
  • Name:
  • N.N.
  1. Einbrecher sollten

    Foto von wiki

    nicht nur das Foto von der Homepage kennen, sondern dazu auch die Adresse! Wenn der Unternehmer also die Ihre Adresse unter das Foto geschrieben hat, dann geht das gar nicht. Sie haben aber natürlich recht, Veröffentlichungen von Fotos ihres Eigentums, zu deren Aufnahme und Verwendung sie kein Einverständnis erklärt haben, sollte unterbleiben. Ihr Haus und Grundstück ist ja kein Bereich für den "Pressefreiheit" und "öffentliches Interesse" besteht. Will ein Unternehmer mit eigenen Projekten werben, so sollte er die Unterlagen (Pläne, Fotos, etc.) soweit unkenntlich machen, dass sie von unbeteiligten dritten keinem realen Objekt zugeordnet werden können.
  2. Wenn auf

    den Fotos das Grundstück frei einsehbar ist, dann ist es doch in Natura ebenfalls einsehbar (sonst hätte es ja so nicht fotografiert werden können).

    Potenzielle Einbrecher durchsuchen keine Homepage von Bauunternehmern, sondern machen sich vor Ort ein Bild der Lage.

    Schließlich wollen die z.B. auch wissen, wie sie nach dem Bruch ambesten wegkommen, ob und wie Nachbarn das Grundstück einsehen können etc.

    Mir scheint, Du willst den Bauunternehmer wegen vorangegangenem Ärger nun auch mal ärgern.

    Meines Wissens dürfen Fotos von Häusern (keine Personen auf dem Bild) sehr wohl vom öffentlichen Verkehrsraum aus gemacht und auch veröffentlicht werden. Was anderes gilt von Fotos die der Bauunternehmer z.B. vom Garten aus gemacht hat.

    • Name:
    • M.P.
  3. Bildrechte

    Foto von wiki

    Sehr geehrter Herr Peters, es liegt uns absolut fern und wir hegen kein Interesse daran den Bauunternehmer zu ärgern, uns geht es einfach darum das Bilder von unserem Haus, frei einsehbar bis in das Wohnzimmer hinein, auf seiner Homepage veröffentlich werden dürfen ohne das wir unsere Zustimmung dazu gegeben haben. Die Bilder wurden zudem nicht von einer öffentlichen Straße fotografiert, sondern vielmehr von seinem Privatgrundstück. Außerdem ist es zusätzlich noch so das auf dieser besagten Homepage unter den Bildern der Straßenname mit angegeben wurde. Ich als Grundstück/Hausbesitzer muss doch das Recht haben können, auch unter dem Aspekt das hier kein öffentliches Interesse besteht, mich dagegen wehren zu können.

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