Wann ist ein Grundstück erschlossen (Wasser) 15.06.07 Hallo, Ich habe einen Stall im Aussenbereich gebaut. Für die Wasserversorgung wollte ich einen Brunnen bohren um von der öffentlichen Wasserversorgung unabhängig zu sein. Der Antrag wurde bei Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt gestellt und positiv beschieden, mit der Auflage einen Antrag beim Örtlichen Wasserzweckverband zu stellen für die Bohrung und die Befreiung vom Anschlusszwang und Herstellungsbeitrag. Der Zweckverband gibt mir nun Bescheid ich könnte Bohren aber den Herstellungsbeitrag muss ich trotzdem zahlen, da die örtliche Hauptwasserleitung durch das Grundstück verläuft und dadurch erschlossen ist. Es ist aber kein Abzweig bzw. Schieber auf dem Grundstück vorhanden. Die Frage ist nun, ob das Grundstück aus Wassersicht wirklich erschlossen ist, weil die Hauptleitung darauf verlegt wurde. (Hinweis: Die Hauptwasserleitung ist Grundbuchrechtlich nicht gesichert!) Hat jemand einen ähnlichen Fall schon mal gehabt? Bundesland: Bayern Kann mir jemand Antwort geben? Name: JP
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