Hilfe bei Wohnflächenberechnung
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Hilfe bei Wohnflächenberechnung

Ich soll als Aufgabe eine Wohnflächenberechnung einer Wohnung erstellen. Irgendwie dachte ich, dass das ja nicht so schwer sein kann, habe aber jetzt folgendes Problem:
Um eine Dachterrasse ist die Wohnung auf 3 Seiten angeordnet. Hinten und seitlich an der Terrasse befinden sich geschosshohe Fensterelemente (hinten über die gesamte Breite, seitlich rechts und links daran anschließend jeweils ca. die Hälfte der Länge). Links daneben ist das Kinderzimmer. Grundriss ist rechteckig, die Fläche berechne ich mit Länge x Breite.
Jetzt bin ich mir aber unsicher, ob ich die "Fensternische" mitrechnen muss oder nicht. Ich habe es mal versucht, aufzuzeichnen. Die Nische ist 13. Ich bin mir deshalb unsicher, weil dei Hälfte der Zimmerlänge ja Mauerwerk ist, und die andere Hälfte ist Fensterelement bis in die Ecke. Ist das dann auch eine Nische, die übermessen wird?

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Storm
  1. WohnflächenVO

    § 3 Ermittlung der Grundfläche
    (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
    3. Türnischen und
    4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
    Ist die Nische also 13 cm oder tiefer und ist keine Innenfensterbank vorhanden, so ist die Fläcjhe mit einzurechnen.
    Frage: zu wieviel % setzen Sie die Fläche der Terrasse mit an? 25 %?
  2. Die Nische ist genau 13, geht ...

    Die Nische ist genau 13, geht bis auf den Boden und hat keine Fensterbank. Der Laminat geht bis zum Fensterelement. In einem anderen Raum habe ich auch das Problem: Auf den letzten 50 cm der Wand gibt es auch ein geschosshohes Fensterelement, dass geht auch noch ums Eck rum und die ganze Länge des Raumes entlang.
    Die Terrasse setze ich mit 25 % an
  3. 13 cm sind 13 cm

    ... und der Verordnungstext ist klar. Sie müssen die die Fnesternische mit ansetzen.
  4. Gut damit ist das Kinderzimmer klar ... Im ...

    Gut damit ist das Kinderzimmer klar ... Im Schlafzimmer ist es dann also folglich so, dass ich die Nische auf den letzten 50 nicht ansetze (Tiefe kleiner 13), auf der Längsseite messe ich bis zum Fensterelement, weil ja auf der kompletten Länge Fensterelement ist und es sozusagen keine Nische gibt?
    Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Hilfe!
  5. nicht ansetzen

    Herr Tilgner,
    wenn ich mir Ihr Zitat nochmal durchlese:
    " ... bleiben außer Betracht ... Fenster- und offenen Wandnischen, die ... 0,13 Meter oder weniger tief sind. "
    Wenn die Nische also genau 13 cm tief ist, bleibt sie außer Betracht. Also muss die Nische tiefer sein, z.B. 14 cm, um mitgerechnet werden zu müssen.
  6. Nachtrag

    Habe jetzt erst die Skizze entdeckt.
    Die Fensterfront überwiegt hier ja eindeutig gegenüber der Wand, sodass man hier nicht mehr von einer Fensternische sprechen kann. Da würde ich die volle Grundfläche berücksichtigen.
  7. heißt das, Sie würden die "Nische" ...

    heißt das, Sie würden die "Nische" auch dann berücksichtigen, wenn die Tiefe kleiner 13 ist? Habe die Problematik häufiger in der Wohnung.
  8. Nische

    Eine Mauernische würde ich definieren als Mauerrücksprung, der beidseitig von fluchtrechtem Mauerwerk ohne Rücksprung umgeben ist.
    Ihr Fenster grenzt aber nur auf, von Innen gesehen, der linken Seite an Mauerwerk. Nach rechts läuft das Fenster bis zur Ecke mit der Vertiefung durch. Daher ist es gar keine Nische, sondern ein Versprung in der Wandflucht. Und daher würde ich die Fläche mit einrechnen.
    Es stellt sich halt die Frage, ab welcher Breite eines in der Ecke beginnenden Fensters man anstatt einer Nische von einem Versprung der Flucht reden kann. 2,00 m, 4,00 m?
    Oder man sieht es im Verhältnis Fensterlänge/Wandlänge. Ab ca. 50 % würde ich annehmen, dass das in der Ecke beginnende Fenster nicht als Nische zählt.
  9. Ich habe im SZ z.B. nur ...

    Ich habe im SZ z.B. nur 50 cm: die Wand ist ca. 4 m lang verspringt dann um ca. 12 cm zur Fensterfront, die eine Länge von 50 cm hat und dann ums Eck geht und die gesamte Raumlänge (ca. 5,60) als Fensterfront ausgeführt ist.
  10. steht doch alles drin in der WFlVO

    Eine Fensternische wird angerechnet, wenn sie ohne Innenfensterbank bis zum Boden durchgeht und mindestens 13 cm tief ist.
  11. Jetzt bin ich komplett verwirrt ... Wenn die ...

    Jetzt bin ich komplett verwirrt ... Wenn die Wand aufhört und mit einem Fensterelement weitergeht, ist das dann auch eine Nische? Oder ist eine Nische nur, wenn die Wand danach irgendwo weiter geht?
  12. Dann

    Dann sind Sie wieder bei Antwort 8.
    Das sagt Wikipedia zu einer Nische:

    Ihre Fensterfronten gehen meiner Einschätzung nach über den Charakter einer Nische hinaus, sodass die Aufweitung der Fußbodenfläche vor den Fenstern mitzurechnen ist, unabhängig von der Tiefe. Dies ist m.E. nicht in der Wohnflächenverordnung erschöpfend geregelt, sodass der man ggf. nach Hinweisen aus der Rechtsprechung suchen muss, bzw. ingenieurmäßig eine Regelung findet, siehe Antwort 8.
    Dies sollte dann mit dem Auftraggeber besprochen werden.


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