"Erker" auf der Terrasse 22.05.06 Hallo Gemeinde! Land: NRW Wir wollen an unserem Reihenendhaus einen "Erker" im Parterre (wie heißt das dann richtig???) errichten lassen. Nach Auskunft des Bauamtes müssen wir für einen Wintergarten einen Abstand von 3m zum Nachbargrundstück einhalten, wenn wir KEINEN Nachbarn fragen wollen/können. Gilt das auch für so einen "Erker"? Ist das auch ein Wintergarten? Zusatzproblem: Das Haus springt im Abstand von 2,75m um 1,00m zurück, dort wollen wir den Erker dann ansetzen. Dieser soll dann eben diesen Meter tief sein, gerne noch etwas tiefer (schräg verlaufend bis auf ca. 1,30m vom Haus aus). Ist da auch ein 3m Abstand erforderlich? vorDANKEaus für die Antworten! MfG M.
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