Abstand zu vorhandener Doppelhaushälfte
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Abstand zu vorhandener Doppelhaushälfte
Hallo,
ich habe ff. Frage:
Unser Haus (Doppelhaushälfte) wird an eine bereits vorhandene Doppelhaushälfte von einem anderen Bauträger angebaut. Dieses ist 1 1/2 Geschossig, unseres wird 2 1/2 geschossig.
Laut Werkplan sollte die Wand zum Nachbarn 17 cm dick werden.
Und darauf eine Isolierung von 6,5 cm.
Nun kommt der Bauleiter und meint, die Wand müsste nun 24 cm dick werden, da der Nachbar Probleme macht. Er denkt, dass sein Haus dann noch kleiner aussehen würde ...?
Aber wenn wir auf 24er Wand gehen, heißt das doch, dass sich der Wohnraumm auch verkleinert. Unser Keller steht schon. Warum hat man dann nicht ab der Grenze gemessen? Ich verstehe das nicht. Wer kann mir helfen, was kann ich tun?
Danke
ich habe ff. Frage:
Unser Haus (Doppelhaushälfte) wird an eine bereits vorhandene Doppelhaushälfte von einem anderen Bauträger angebaut. Dieses ist 1 1/2 Geschossig, unseres wird 2 1/2 geschossig.
Laut Werkplan sollte die Wand zum Nachbarn 17 cm dick werden.
Und darauf eine Isolierung von 6,5 cm.
Nun kommt der Bauleiter und meint, die Wand müsste nun 24 cm dick werden, da der Nachbar Probleme macht. Er denkt, dass sein Haus dann noch kleiner aussehen würde ...?
Aber wenn wir auf 24er Wand gehen, heißt das doch, dass sich der Wohnraumm auch verkleinert. Unser Keller steht schon. Warum hat man dann nicht ab der Grenze gemessen? Ich verstehe das nicht. Wer kann mir helfen, was kann ich tun?
Danke
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Doppelhausanbau
Hallo Hotz,
natürlich hat der Bauleiter ein wenig recht.
Im Bereich wo beide Gebäude deckungsgleich sind, wird wohl die
17,5 Wand + Isolierung reichen, ab dem Bereich wo deine Wand zum
Nachbarn zur Außenwand wird, reicht dies sicherlich nicht.
Hier wird wohl eine neue EnEVAbk.-Berechnung erforderlich sein und
eine neue Detailplanung.
Diesbezüglich wäre eine Beratung durch einen externen Baubegleiter (Bauingenieur. oder Architekt) sicher ratsam und sinnvoll.
Eine Überbauung zum Nachbarn hin wäre sicher nur mit dem Einverständnis deines Nachbarn machbar, aber natürlich nur wenn alles rechtssicher geregelt ist.
Mit freundlichen Grüßen -
Brandschutz