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Muss der Bauherr den Bauplan richtig lesen können? 03.03.08 Hallo, wir haben 2005 in BadenWürttemberg ein Fertighaus geplant und bauen lassen. Dem Architekten der Baufirma zeigten wir ein Bild, wie die Gaube auzusehen hat. Dann lief alles, die Pläne sahen gut aus. Als dass Haus stand, merkten wir, dass die Gaube nicht über den Balkon gezogen wurde, wie von uns gewünscht. Im Bauplan ist uns als Leihe das nicht aufgefallen. Die Firma würde uns für rund 4000 € die Gaube über den Balkon ziehen. Wir denken aber, dass es nicht zumutbar ist, dass wir einen Bauplan exakt lesen können und als Leihe uns jede Kleinikgkeit -auch im Vertrag- auffällt, ob alles so korrekt ist. Die Baufirma sagt, dass wir mit den Plänen einverstanden waren. Im Vertrag steht aber keine cm Angabe, wie weit die Gaube über den Balkon gezogen wird. (Deshalb haben wir auch nicht mehr darauf geachtet, sondern sind von unseren geäußerten Wünschen ausgegangen, dass diese umgesetzt werden.) Die Baufirma hat uns eine Entschädigung von gerade 200 € angeboten.
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