Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag
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Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag

Hallo zusammen, ich suche Hilfe bzw. Tipps zu folgendem Vorhaben.
Ich habe eine Eigentumswohnung wie folgt finanziert.
Zahlung nur von Zinsen an das Kreditinstitut, statt Tilgung wird in einen Bausparvertrag bei einer BSK eingezahlt. Der Bausparvertrag wurde an das Kreditinstitut zur Sicherung abgetreten.
Da die Zinsen zurzeit dazu verlocken, würde ich gerne ein Forward-Darlehen abschließen, und das bei einem ganz anderen Kreditinstitut. Das Bauspardarlehen möchte ich nicht in Anspruch nehmen. Die Zinsbindung beim bisheringen Kreditinstitut endet 07/2007, die Mindestansparung für den Bausparvertrag wird bis dahin auch erreicht. Das angesparte Bausparguthaben würde ich dazu nutzen wollen (ohne Bauspardarlehn), um einen Teil des alten Darlehens abzulösen. Den Rest des Darlehens würde ich über das "neue" Forward-Darlehen ablösen.
Wie genau ist hier das Beste Vorgehen, da der Bausparvertrag ja an den Kreditgeber abgetreten ist?
MfG
Kerstin
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  • Kerstin
  1. Sie zahlen Ihren Kredit zurück mit Bausparguthaben + Forward-Darlehen

    damit ist der vorherige Kredit getilgt und der damalige Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben. Ich nehme an, dass der erste Kredit noch weiter besichtert ist, nicht nur durch den abgetretenen Bausparvertrag. Wenn Sie alles zeitlich genau abgestimmt haben, gibt es auch keine Probleme. Da der Bausparvertrag insges. abgetreten ist, ist es ja auch das Guthaben. Das Bausparguthaben können Sie (in den Vertrag schauen) kündigen. Es kommt auch darauf an, mit welcher Sicherheit Ihr Forwardkreditgeber zufrieden ist, bzw. welche er verlangt. Da macht der schon einen Vorschlag, bzw. stellt seine Forderung. Am einfachsten ist es, die vorherige Sicherheit zu übernehmen bzw. an den neuen Kreditgeber abzutreten.
  2. Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag

    Ja, der Kredit ist noch weiter besichert ... durch eine Grundschuld. Der neue Kreditgeber würde sich um eine Abtretung im Treuhandwege kümmern.
    Aber dennoch habe ich da ein Verständigungsproblem. Sie schreiben, der alte Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben, wenn der vorherige Kredit abgelöst ist. Aber diese Ablösung soll ja teilweise über die angesparte Bausparsumme erfolgen. Ich habe da ein ablauftechnisches Problem. Den Kredit komplett ablösen kann ich nur mit der angesparten Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird aber ggf. doch erst freigegeben, wenn der Kredit abgelöst ist. Da "beißt" sich der Ablauf etwas.
    Des weiteren weiß ich nicht genau, ob die Bewertungszahl rechtzeitig erreicht wird. Macht es hier Sinn, bereits im Vorfeld die Bausparsumme herabzusetzen? Oder darf ich auch das nicht, wenn der Vertrag abgetreten ist? Ich habe den alten Kreditgeber bereits von meinem Vorhaben informiert, aber leider noch keine Antwort bekommen.
    MfG
    Kerstin Jansen
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    • Kerstin
  3. Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag

    Ja, der Kredit ist noch weiter besichert ... durch eine Grundschuld. Der neue Kreditgeber würde sich um eine Abtretung im Treuhandwege kümmern.
    Aber dennoch habe ich da ein Verständigungsproblem. Sie schreiben, der alte Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben, wenn der vorherige Kredit abgelöst ist. Aber diese Ablösung soll ja teilweise über die angesparte Bausparsumme erfolgen. Ich habe da ein ablauftechnisches Problem. Den Kredit komplett ablösen kann ich nur mit der angesparten Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird aber ggf. doch erst freigegeben, wenn der Kredit abgelöst ist. Da "beißt" sich der Ablauf etwas.
    Des weiteren weiß ich nicht genau, ob die Bewertungszahl rechtzeitig erreicht wird. Macht es hier Sinn, bereits im Vorfeld die Bausparsumme herabzusetzen? Oder darf ich auch das nicht, wenn der Vertrag abgetreten ist? Ich habe den alten Kreditgeber bereits von meinem Vorhaben informiert, aber leider noch keine Antwort bekommen.
    MfG
    Kerstin Jansen
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    • Kerstin
  4. Der Bausparvertrag muss nach meiner Ansicht nicht zuteilungsreif sein

    dass muss er nur, wenn Sie auch den Kredit in Anspruch nehmen. Somit braucht er auch keine Bewertungszahl.
    Da Sie nur das Guthaben entnehmen wollen, welches (zusammen mit Zinsen und Prämien) bis zum Ablösungszeitpunkt aufgelaufen ist, benötigen Sie die Zuteilungsreife nicht. Sie müssen Sich lediglich bestätigen lassen, dass auch das Guthaben "wohnwirtschaftlich" verwendet wurde. Das ist duch die Tilgung des vorherigen Kredites ja gegeben. Also am Besten gleich von der Bausparkasse die Überweisung an den vorherigen Kreditgeber veranlassen (ist durch die Abtretung des BSV sowieso nicht anders möglich) In Ihren Bausparbedingungen ist eine Kündigungsfrist enthalten (für das Guthaben) Diese müssen Sie beachten. Das hatte ich schon geschrieben. Fragen Sie bei der Bausparkasse auch mal nach, ob Ihnen nicht die (auch teilweise) Abschlussgebühr erlasssen wird, da Sie den Kredit nicht in Anspruch nehmen. Bei manchen Bausparverträgen ist dies bereits in den Vertragsbedingungen enthalten. Auch da mal reinschauen.
    Dies ist meine Einschätzung aus der Ferne. Leider bin ich noch nicht in der Lage meine hellseherischen Fähigkeiten zu 100 % abzurufen, sonst könnt ich Ihnen noch exakter Antworten, Ich arbeite noch daran ;-)
  5. Vielen Dank zunächst ...

    Vielen Dank zunächst also die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Somit habe ich mit der Kündigung noch etwas Zeit, wenn das Darlehen im Juli 2007 getilgt werden soll.

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