Sinnvolle Umschuldung von Baukredit
BAU-Forum: Baufinanzierung

Sinnvolle Umschuldung von Baukredit

Hallo,
ab dem nächsten Monat sind wir bereits volle 5 Jahre dabei den alten Kredit für unseren damaligen Hausbau abzubezahlen. Nun habe ich schon öfter von der Möglichkeit des Umschuldens gehört.
Ich wollte mal fragen, was es hier genau zu beachten gibt, bzw. was hier eine gute Möglichkeit ist umzuschulden.
Ist das nach 5 Jahren überhaupt schon möglich? Ich habe mich schon vorab etwas schlau zu dem Thema gemacht und folgendes gefunden:
"Die Umschuldung beim Baukredit kann dann relativ problemlos geschehen, wenn die Laufzeit des Baukredits bereits mehr als 10 Jahre beträgt [ ... ]" (Zitat BLKK).
Würde mich sehr über fachkompetente Antworten freuen und bedanke mich schon mal für alle Bemühungen!
Liebe Grüße
Anita
  • Name:
  • Anita
  1. Umschuldung Immobiliendarlehen

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo Anita
  2. Umschuldung Immobiliendarlehen

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo Anita
    Immobiliendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von x Jahren können immer zum Ablauf der Zinsfestschreibung gekündigt werden.
    Ausnahme: Bauspardarlehen nach Zuteilung des Bausparvertrages oder variable Darlehen können jederzeit zurückgezahlt werden.
    Der Gesetzgeber hat aber im BGBAbk. die Möglichkeit hinterlegt, dass jedes Darlehen mit einer Zinsfestschreibung länger als 10 Jahre (Beispiel 15 oder 20 Jahre ) nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zurückgezahlt werden kann. Maßgeblich für den Zeitraum ist hierbei der Tag der Vollauszahlung des Darlehens. Dann 10 Jahre dazu und 6 Monate Kündigungsfrist.
    In Ihrem Beispiel schreiben Sie, dass Ihr Darlehen 5 Jahre zurückgezahlt wurde. Wie lange ist hier die Zinsfestschreibung?
    10 Jahre?
    Möchten Sie jetzt, also vorzeitig, das Darlehen umschulden, dann geht das nur mit Zustimmung der Bank. Sie selbst haben  -  außer bei Objektverkauf  -  keinen Rechtsanspruch Ihr Darlehen jetzt umzuschulden.
    Hat Ihnen das weitergeholfen? Wann endet Ihre Zinsfestschreibung?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

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