Baukredit kündigen, da keine Baugenehmigung?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Baukredit kündigen, da keine Baugenehmigung?

Hallo,
wir haben vor ca. 6 Monaten einen Baukredit abgeschlossen. Dieser würde in ca. 6 Monaten mit Bereitstellungszinsen beginnen. Nach nun längerem Kampf mit dem Bauamt um eine Genehmigung, geben wir nun auf, d.h. wir verfolgen das Bauvorhaben nicht weiter. Jetzt müssen wir freilich den Baukredit kündigen, da wir ja z.B. nicht die überschriebene Grundschuld vorweisen können, und nicht für nichts 10J. lang zahlen wollen. Verständlich, oder? Wir wissen auch nicht, wann wir wieder ein passendes Grundstück finden und erneut ein Bauvorhaben starten. Jetzt ist guter Rat teuer. Wegen der Genehmigung: es gab eine, jedoch nur für einen bestimmten Haustyp. Das hatte uns der Verkäufer jedoch so nicht mitgeteilt. Wie dem auch sei, wir sind auch selbst schuld, uns nicht besser informiert zu haben usw. Aber darum geht es jetzt nicht. Es geht um den Kredit. Mit wieviel Kosten müssen wir für die Kündigung des Kredits (136 T €, 10J. Zinsfestschreibung bei 3,65 %) rechnen? Vielen Dank für die Antworten!
  • Name:
  • E. Deisler
  1. Da hier keiner ...

    Da hier keiner die Verträge kennt, die Du abgeschlossen hast, kann hier keine seriöse Antwort erfolgen. Das kann von nichts bis zu einem ganzen Haufen sein.
  2. Im Vertrag ...

    Im Vertrag steht zu diesem Fall leider nichts, sonst hätte ich ja nicht gefragt. Ich finde auch nichts über solch einen Fall weder hier im Forum noch sonst wo im Web. Hätte ja sein können, dass es in solch einem Fall eine allgemeine Regelung gibt. Und was ist eigentlich "ein ganzer Haufen"? Na OK, ich hoffe demnächst Antwort von der Bank zu bekommen, dann werde ich es euch mitteilen.
  3. Vielleicht mal deutlicher ...

    Vielleicht mal deutlicher Ihr schließt mit einer Bank den erwähnten Vertrag ab. Bank will doch sicherlich ins Grundbuch. Frage, ist das geschehen? Weiß ja keiner. nächste Frage: Bank will doch mit Sicherheit auch so was haben, wie Baugenehmigung, Kostenaufstellung und wasweißichnochalles. Haben die das? vermutlich nicht. Deshalb steht also die Frage im Raum, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dafür spricht die lange Zeit, die seit Vertrag verstrichen ist. Dagegen, die Unterlagen können nicht geliefert werden. Aber was ist mit der Grundschuldbestellung? , Ach, und da können wir bis morgen früh weiter debattieren. Ich könnte mir vorstellen, um eine Bearbeitungsgebühr wirst du nicht drumherum kommen. Allerdings, wenn die Bank stur ist, hat sie  -  möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz- entgangener Gewinn? Aber dazu muss man wirklich mehr wissen. Und das ist für ein Forum nicht zu leisten, hier ganze Kreditverträge auseinander zu nehmen ...
  4. Ok,

    ich sehe es ein, es würde zu weit gehen. Und nein, nicht bis morgen debattieren, es gibt sicher schöneres heute Abend zu tun. Grundschuld ist bestellt, ja. Auszahlung des Kredits wäre aber erst je nach Baufortschritt erfolgt. Da es keinen gibt, wird auch kein Geld fließen. Ach ja, vielleicht hätte ich erwähnen sollen, dass ich den Kredit noch gar nicht angefasst habe? Na wie auch immer, ich hoffe im Laufe der nächsten Woche endlich eine Antwort der Bank zu erhalten. Hoffe sie ist nicht zu stur ;-) Danke dennoch fürs Antworten und noch ein schönes WEAbk.!
  5. Nichtabnahme

    Hallo, habe hier mal überflogen.
    Grundsätzlich hat jede Bank zum Darlehensvertrag Bedingungen ausgehändigt. Dort steht drin, was bei Nichtabnahme passieren wird. Da es bei jeder Bank unterschiedlich ist (Kosten, Gebührer usw.) kann es auch nur dort herausgelesen werden.
    Grüße aus Stralsund
  6. Vorfälligkeitsentschädigung

    Diese fällt hier in Höhe von 5 % des Kredits an. Einzig, wenn man in Kürze ein anderes Bauvorhaben startet, kann man  -  falls die Bank mitmacht, wovon aber eigentlich auszugehen ist  -  den Kredit quasi mitnehmen, d.h. auf das neue Haus+Grundstück die Grundschuld umschreiben lassen. Kostenpunkt 250 €, plus die möglicherweise fälligen Bereitstellungskosten je nach Vertrag. Der Wert des neuen Hauses+Grundstück wird vorher freilich durch die Bank geprüft, und sollte nicht (viel (- ansonsten könnte es evtl. Probleme mit der Kredithöhe geben) ) unter dem Wert des alten Hauses liegen. Dann ist das kein Problem. Auch die eigene Bonität wird nochmals überprüft.
    Lediglich angenommen, der Zinssatz ist kurzfristig extrem stark gesunken, dann könnte man evtl. berechnen, ob man nicht doch die Vorfälligkeitsentschädigung (oder sonstigen Vertragsbestandteil, der das regelt) bezahlt  -  um dann neu mit dem günstigeren Zins abzuschließen. Aber das gilt ja allgemein so. Viele Grüße!

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